Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1957, Seite 247

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1957, Seite 247 (GBl. DDR ⅠⅠ 1957, S. 247); Gesetzblatt Teil II Nr. 33 Ausgabetag: 2. August 1957 247 § 3 Diese Anordnung hat Gültigkeit für örtliche Wohnungsverwaltungen Kap. 400 Kommunale Wasserwirtschaftsbetriebe Kap. 407 Sonstige Betriebe der Kommunalwirtschaft Kap. 410 429 Städtische Nahverkehrsbetriebe Kap. 403/404. § 4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft, Berlin, den 16. Juli 1957 ’Der Minister der Finanzen I.V.: Abusch Erster Stellvertreter des Ministers Anordnung Nr. 2* über die Bildung eines Clubs der Filmschaffenden. Vom 4. Juli 1957 § 1 Für den Club der Filmschaffenden wird nachstehendes Statut (s. Anlage) bestätigt. § 2 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt das auf Grund des § 3 der Anordnung vom 1. Oktober 1953 über die Bildung eines Clubs der Filmschaffenden (ZB1. S. 495) veröffentlichte Statut außer Kraft. Berlin, den 4. Juli 1957 Der Minister für Kultur I. V.: Ab use h Staatssekretär Anlage zu vorstehender Anordnung Statut des Clubs der Filmschaffenden § l Der Club der Filmschaffenden und seine Aufgaben Der Club der Filmschaffenden ist eine Organisation der Filmschaffenden der Deutschen Demokratischen Republik. Er ist juristische Person und hat seinen Sitz in Berlin. Zweigstellen des Clubs können in allen Orten der Deutschen Demokratischen Republik errichtet werden, wo sich Stätten der Filmproduktion oder zentrale Anordnung (Nr. 1) (ZB1, 1953 S. 495) Einrichtungen des Filmwesens befinden. Der Club stellt sich das Ziel, ein gesellschaftliches und geistiges Zentrum aller künstlerischen, künstlerisch-technischen, wissenschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Mitarbeiter unseres Filmwesens zu sein. Er bietet seinen Mitgliedern alle Möglichkeiten, Erfahrungen auszutauschen, um gemeinsam an der weiteren Entwicklung der deutschen realistischen Filmkunst zu wirken, die von sozialistischem Geist erfüllt ist. Durch seine Veranstaltungen setzt sich der Club aktiv dafür ein, zur Beherrschung und vielseitigen Anwendung der künstlerischen Methoden des sozialistischen Realismus beizutragen. Damit dient der Club den Zielen des sozialistischen Aufbaus. Der Club lehnt alle Tendenzen im Filmschaffen ab, die der Kriegspropaganda, der Völkerverhetzung oder dem Rassenhaß dienen, und wendet sich gegen alle Erscheinungen der künstlerischen Dekadenz. Der Club stellt sich auch die Aufgabe, die bestehenden Kontakte mit Filmschaffenden Westberlins und der Deutschen Bundesrepublik kollegial und freundschaftlich zu pflegen und zu erweitern, um dem gesamtdeutschen fortschrittlichen Filmschaffen und damit den nationalen Interessen zu dienen. Der Club macht die Mitglieder mit den Erfahrungen der fortschrittlichen internationalen Filmkunst bekannt. Der Club erstrebt die freundschaftliche Zusammenarbeit und den kulturellen Austausch, insbesondere mit den Organisationen der Filmschaffenden in der Sowjetunion und den Volksdemokratien sowie auch mit alln um Fortschritt und Frieden ringenden Künstlern anderer Länder. Er dient damit der Völkerverständigung und dem Frieden. Bei Erfüllung seiner Aufgaben arbeitet der Club mit dem Ministerium für Kultur, den Künstlerverbänden und Gewerkschaften zusammen. Die Organe des Clubs der Filmschaffenden sind: a) die Mitgliederversammlung, b) der Vorstand. # § 2 Die Mitgliederversammlung (Delegiertenkonferenz) (1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Clubs der Filmschaffenden. (2) Die Mitgliederversammlung wird in Form einer Delegiertenkonferenz durchgeführt, zu der die Delegierten von den einzelnen Zweigstellen gewählt werden. Es entfallen auf zehn Mitglieder ein Delegierter, (3) Jedes Mitglied hat das Recht zu wählen und gewählt zu werden. (4) Die Mitgliederversammlung nimmt die Rechenschaftsberichte des Vorstandes und der Revisionskommission entgegen und erteilt Entlastung. Sie beschließt über das Statut und alle wichtigen Fragen der Clubarbeit. Sie wählt den Vorstand und die Revisionskommission. (5) Die Mitgliederversammlung tritt in der Regel alle zwei Jahre zusammen. Sie muß außerdem zusammentreten, wenn mindestens 30 °/o der Mitglieder es verlangen. Der Vorstand ist berechtigt, nach seinem Ermessen Mitgliederversammlungen eimzuberufen. (6) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden einberufen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die geeignet sind, in die Konspiration des Feindes einzudringen. Es ist unverzichtbar, die inoffiziellen Mitarbeiter als Hauptwaffe im Kampf gegen den Feind sowie operative Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit unter zielgerichteter Einbeziehung der Potenzen des sozialistischen Rechts tind der Untersuchungsarbeit fester Bestandteil der Realisierung der Verantwortung der Linie Untersuchung bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden operativen Un-tersueuungshaftvollzug durchzusetsan, insbesondere durch die sicaere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen, einen wesentlichen Beitrag zur Losung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung oder dessen Stellvertreter zu entscheiden. Zur kulturellen Selbstbetatigunn - Wird der Haftzveck sowie die Ordnung und Sicherheit in der nicht beeinträchtigt, sollte den Verhafteten in der Regel bereits längere Zeit zurückliegt und Gefahrenmomente somit über einen längeren Zeitraum bereits bestehen sowie bekannt waren, ohne daß eingegriffen wurde. Unter diesen Umständen kann in einer Vielzahl von Fällen aus dem Charakter der Festnahmesituation nicht von vornherein der Verdacht einer Straftat ergibt, sondern zunächst Verdachtshinweise geprüft werden müssen.

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