Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1957, Seite 191

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil II 1957, Seite 191 (GBl. DDR II 1957, S. 191); ?Gesetzblatt Teil II Nr. 26 Ausgabetag: 11. Juni 1957 191 Anordnung ueber die Aufgaben der Valutabearbeiter (Valutabearbeiter-Anordnung). Vom 15. Mai 1957 Um eine ordnungsmaessige Planung und erfolgreiche Durchfuehrung des Valutaplanes zu gewaehrleisten, ist es erforderlich, die Verantwortlichkeit der Valutabearbeiter zu heben, ihre Kon troll taetigkeit zu verstaerken und ihre Stellung im Bereich des Valutaplantraegers zu festigen sowie ihre enge Zusammenarbeit mit allen Zweigen der Verwaltung zu verbessern. Zur Erfuellung dieser Aufgaben wird im Einvernehmen mit dem Praesidenten der Deutschen Notenbank folgendes angeordnet: Teil I Allgemeine Bestimmungen ? 1 (1) Bei den Valutaplantraegern ist durch den Leiter des Plantraegers ein Mitarbeiter als Valutabearbeiter sowie ein staendiger Vertreter zu bestimmen. (2) Als Valutabearbeiter ist der Haushaltsbearbeiter oder sein Vertreter bzw. der Leiter oder ein Mitarbeiter der Abteilung Finanzen zu bestimmen. (3) Ob und in welchen Faellen bei den planenden Stellen ein Valutaplanbearbeiter einzusetzen ist, entscheidet der Leiter des fuer die planende Stelle verantwortlichen Valutaplantraegers. (4) Beim Wechsel des Valutabearbeiters ist ein Protokoll ueber den Stand der Erfuellung des Valutaplanes und der Valutaarbeiten aufzunehmen. Das Protokoll ist von dem ausscheidenden und neubestellten Valutabearbeiter sowie dem Leiter des Plantraegers zu unterschreiben. (5) Diese Anordnung gilt nicht fuer das Ministerium fuer Aussenhandel und Innerdeutschen Handel und seine planenden Stellen. Fuer das Ministerium fuer Aussenhandel und Innerdeutschen Handel erfolgt eine besondere Regelung. ? 2 Der Valutabearbeiter gemaess ? 1 Abs. 2 ist dem Leiter des Valutaplantraegers unmittelbar unterstellt. Der Leiter des Valutaplantraegers kann die unmittelbare Unterstellung des Valutabearbeiters auf einen seiner Stellvertreter uebertragen. ? 3 (1) Zur Durchfuehrung ihrer Aufgaben koennen den Valutabearbeitern Anweisungen von den uebergeordneten Finanzorganen erteilt werden. (2) Als uebergeordnete Finanzorgane gelten: A. In bezug auf die Valutaplanung sowie -Plandurchfuehrung a) fuer die Valutaplantraeger das Ministerium der Finanzen; b) fuer die planenden Stellen der Valutaplantraeger. B. In bezug auf die Kontrolle und die Berichterstattung zur Erfuellung des Valutaplanes a) fuer die Valutaplantraeger die Deutsche Notenbank; b) fuer die planenden Stellen der Valutaplantraeger. Teil II Pflichten des Valutabearbeiters ? 4 (1) Der Valutabearbeiter hat die Aufgabe, die Valutamittel seines Valutaplantraegers zu bewirtschaften. Er hat insbesondere dafuer zu sorgen, dass die Vorschlaege zum Valutaplan seines Valutaplantraegers einschliesslich aller Teilplaene (z. B. Teilplaene der Fachabteilungen und der planenden Stellen) nach den Direktiven und sonstigen Anweisungen des Ministeriums der Finanzen aufgestellt und termingerecht den uebergeordneten Finanzorganen vorgelegt werden. Er hat ferner fuer die wirtschaftliche und ordnungsgemaesse Durchfuehrung des Valutaplanes einschliesslich aller Teilplaene sowie fuer die Berichterstattung und Rechnungslegung Sorge zu tragen. Er hat zu diesem Zweck die notwendigen Massnahmen zu treffen, um die plan- und gesetzwidrige Verwendung von Valutamitteln zu verhindern. (2) Anweisungs- und verfuegungsberechtigt ueber Valutabetraege sind gemeinsam: der Leiter des Valutaplantraegers und der Valutabearbeiter. (3) Der Leiter des Valutaplantraegers kann Vertreter fuer die -zwei Anweisungs- und Verfuegungsberechtigten bestimmen. (4) Zur Sicherung der Finanzdisziplin hat der Valutabearbeiter die Vorschlaege und Entwuerfe zum Valutaplan, die operativen Quartalsplaene, Ueberweisungsauftraege fuer das Kreditinstitut und Berichte ueber die Erfuellung des Valutaplanes sowie alle Vereinbarungen, Anweisungen, Berichte und sonstige Schreiben, die mit der Aufstellung und Erfuellung des Valutaplanes Zusammenhaengen, gemeinsam mit dem Leiter des Valutaplantraegers oder einem von diesen Beauftragten zu unterzeichnen. (5) Der Valutabearbeiter ist an allen Beratungen zu beteiligen, soweit hierbei sein Aufgabenbereich beruehrt wird. Er hat sich ueber alle Massnahmen innerhalb seines Valutaplanbereiches zu unterrichten, die sich auf die Valutabewirtschaftung auswirken koennen. (6) Die Beachtung aller in dieser Anordnung genannten Bestimmungen hat der Valutabearbeiter auch bei den seinem Valutaplantraeger unterstellten planenden Stellen zu ueberwachen. ? 5 Im einzelnen hat der Valutabearbeiter im Rahmen seines Aufgabengebietes gemaess ? 4 insbesondere dafuer zu sorgen: 1. dass die Einnahmen und Ausgaben auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes unter Beachtung der Gesetze und sonstigen Anweisungen des Ministeriums der Finanzen vollstaendig, rechtzeitig und richtig geplant werden; 2. dass die Planvorschlaege der Fachabteilungen und der planenden Stellen rechtzeitig eingehen und erst nach Pruefung, Berichtigung und Vervollstaendigung zusammengestellt und weitergegeben werden; 3. dass keine Massnahmen getroffen werden (Abschluss von Vertraegen, Vereinbarungen und dergleichen), die zu Valutaplanueberschreitungen fuehren koennen; 4. a) dass ihm alle Vorgaenge, aus denen dem Valuta- plantraeger Verpflichtungen erwachsen, vorgelegt werden, bevor der Valutaplantraeger daraus verpflichtet wird; b) dass sein Einverstaendnis oder seine Ablehnung auf den Vorgaengen vermerkt wird; 5. dass alle Einnahmen rechtzeitig und in voller Hoehe erhoben, dass alle Massnahmen zur Aufdeckung und Erfassung neuer Einnahmequellen ergriffen, die Ausgabemittel wirtschaftlich und sparsam verwendet und die Verwaltungskosten gesenkt werden; 6. dass am Jahresende nicht Massnahmen angeordnet und nicht Ausgaben geleistet werden, die zur planlosen Ausschuettung der bisher nicht in Anspruch genommenen Mittel dienen;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände bedarf gemäß Absatz keiner Anordnung des Staatsanwaltes und richterlichen Bestätigung. Zur Durchsuchung Personen und derenmitgeführ-ten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit zur Vorbeugung und Verhinderung von in ät beizutragen. Das erfolgt durch den gezielten von Siche rungst chn Schaffuno von kriminalistischst? und Methoden solchen Umständen oder Situationen, die Feindhandlungen verhindern odfer;.

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