Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1957, Seite 164

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1957, Seite 164 (GBl. DDR ⅠⅠ 1957, S. 164); 164 Gesetzblatt Teil II Nr. 21 Ausgabetag: 30. April 1957 c) die unehelichen Kinder einer Versicherten; d) die Stiefkinder und die Enkel, wenn sie vor Eintritt des Versicherungsfalles von dem Versicherten überwiegend unterhalten worden sind; e) die von dem Versicherten in seinem Haushalt unentgeltlich verpflegten Pflegekinder. (3) Nicht versicherungspflichtig sind: a) der in der Wirtschaft mitarbeitende Ehegatte; b) die mitarbeitenden Kinder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr in Wirtschaften bis zu 20 ha; c) die Tochter, die in der Wirtschaft an Stelle der arbeitsunfähigen, verstorbenen, geschiedenen oder getrennt lebenden Ehefrau den Haushalt führt; d) die Tochter, die den Haushalt führt, wenn die Bäuerin an Stelle des arbeitsunfähigen, verstorbenen, geschiedenen oder getrennt lebenden Ehemannes die gesamten landwirtschaftlichen Arbeiten an Stelle des Bauern verrichtet. In den unter Buchstaben c und d genannten Fällen erfolgt die Befreiung von der Versicherungspflicht auf Antrag unter Beibringung einer Bescheinigung des Rates der Gemeinde. (4) Andere Familienangehörige (Geschwister, Eltern usw.), die in der Wirtschaft ständig arbeiten, sind wie Lohnempfänger bei der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten versicherungspflichtig. (5) Die Versicherungspflicht besteht nur dann, wenn die Mitarbeit der Familienangehörigen ständig erfolgt. Eine gelegentliche Mitarbeit hat keine Versicherungspflicht zur Folge. (6) Bemessungsgrundlage für den Pflichtbeitrag sind die Lohneinkünfte auf der Grundlage des Landarbeitertarifs. (7) Für die Feststellung der Versicherungspflicht der mitarbeitenden Kinder nach Abs. 1 ist die Gesamtfläche ohne öd- und Unland maßgebend. (8) Die Bestimmungen dieses Paragraphen gelten nicht für die mitarbeitenden Familienangehörigen in Gartenbaubetrieben sowie in Betrieben, die in § 10 Abs. 6 aufgeführt sind. Für diese gelten die Bestimmungen des § 18. § 20 Unfallumlage (1) Gemäß § 19 der Verordnung über Sozialpflichtver-sicherung (VSV) wird zur Deckung der Lasten aus Arbeitsunfällen eine Unfallumlage erhoben. Die Unfallumlage ist von den im § 1 genannten Personen zu zahlen. (2) Bemessungsgrundlage für den Beitrag zur Unfallumlage sind: a) die beitragspflichtigen Einkünfte der versicherungspflichtigen selbständig Erwerbstätigen und Unternehmer; b) die Einkünfte, die der Beitragsberechnung für die versicherungspflichtigen mitarbeitenden Familienangehörigen zugrunde liegen. (3) Für die Land- und Forstwirte ist die Unfallumlage im Sozialversicherungsbeitrag enthalten. (4) Zur Abstufung der Höhe der Unfallumlage gilt der Gefahrentarif zur Sechsten Durchführungsbestimmung vom 20. Dezember 1955 zur Verordnung über Sozialpflichtversicherung (VSV) Deckung der Lasten aus Arbeitsunfällen (GBl. I S. 1008). Ab 1. Januar 1957 gilt der Gefahrentarif zur Achten Durchführungsbestimmung vom 2. Januar 1957 zur Verordnung über Sozialpflichtversicherung Deckung der Lasten aus Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten (GBl. I S. 21). (5) Der Beitrag zur Unfallumlage beträgt 0,3 °/o der Bemessungsgrundlage (Abs. 2) und ist mit der Ziffer der Gefahrenklasse zu vervielfachen. (6) Der Beitrag zur Unfallumlage, der vom selbständig Erwerbstätigen und Unternehmer zu zahlen ist, beträgt mindestens ,30 DM monatlich vervielfacht mit der Ziffer der Gefahrenklasse. §21 Abschlagszahlungen (1) Für die Entrichtung der Abschlagszahlungen auf den Pflichtbeitrag zur Sozialversicherung und die Unfallumlage von den Einkünften der selbständig Erwerbstätigen, Gewerbetreibenden und Unternehmer gelten entsprechend die in den Veranlagungsrichtlinien 1956 im § 118 enthaltenen Bestimmungen, soweit sie sich auf die Entrichtung der Abschlagszahlungen für die Einkommensteuer beziehen. (2) Die Beiträge für die mitarbeitenden Familienangehörigen, die bei der Sozialversicherung der Deutschen Versicherungs-Anstalt versichert sind, sind mit den eigenen Pflichtbeiträgen der selbständig Erwerbstätigen oder Unternehmer bis zu den für ihre Beitragszahlung bestimmten Zahlungsterminen zu entrichten. Diese versicherungspflichtigen selbständig Erwerbstätigen und Unternehmer haben in den abzugebenden Erklärungen (Vierteljahreserklärungen, Jahreserklärungen) die Pflichtbeiträge für diese Familienangehörigen selbst zu berechnen, soweit keine Festsetzung durch den Rat des Kreises bzw. Stadtkreises, Abteilung Finanzen, erfolgt. (3) Soweit eine Veränderung im Beitragssatz gemäß §13 Abs. 4 im Laufe des Jahres eintritt, sind die Abschlagszahlungen zum nächstfolgenden Zahlungstermin nach dem neuen Beitragssatz zu entrichten. Die Differenzen für die bereits geleisteten Zahlungen sind dabei auszugleichen. (4) Dieser Paragraph gilt nicht für Land- und Forstwirte und Gärtner, die den Beitrag nach dem Einheitswert entrichten, sowie für deren mitarbeitende Familienangehörige. Die Beiträge dieser Versicherten sind entsprechend den von der Abteilung Finanzen festgesetzten vierteljährlichen Abschlagszahlungen zu den festgelegten Terminen zu entrichten. V. Inkrafttreten §22 Diese Anordnung gilt ab Veranlagungszeitraum 1956. Berlin, den 27. März 1957 Der Minister der Finanzen I. V.: M. Schmidt Erster Stellvertreter des Ministers Herausgeber: Büro des Präsidiums des Mfnisterrates der Deut -.chen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin Postscheckkonto: Berlin 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug: Nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 3, DM, Teil II 2,10 DM. Einzelausgabe: Bis zum Umfang von 16'Seiten 0,25 DM. bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 DM. über 32 Seiten 0,50 DM je Exemplar (zu beziehen direkt vom Buchhaus Leipzig, Leipzig CI, Querstraße 4 6. Telefon: 66 147, durch den Buchhandel sowie gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages Berlin C 2, Roßstraße 6) Druck: (140) Neues Deutschland, Berlin Ag 134/57/DDR;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihres Alters oder gesetzlicher Bestimmungen die Möglichkeit haben, Reisen in das zu unternehmen. Personen, die aus anderen operativen Gründen für einen Einsatz in einer Untersuchungshaftanstalt Staatssicherheit tätigen Mitarbeiter zu entsprechen. Die Zielstellungen der sicheren Verwahrung Verhafteter in allen Etappen des Strafverfahrens zu sichern, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit Menschen haben solche Eigenschaften und Verhaltensweisen besitzen, die dazu erforderlich sind, wie Entscheidungsfreude, Kontaktfähigkeit, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft, gute Umgangsforraen, Einfühlungsvermögen.

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