Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1957, Seite 149

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1957, Seite 149 (GBl. DDR ⅠⅠ 1957, S. 149); I GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil II 1957 Berlin, den 17. April 1957 Nr. 19 Tag Inhalt Seite 1.3.57 Anordnung über die Gewährung und Verwendung des Devisenbonus 149 1.4. 57 Anordnung zur Bildung einer Zentralstelle für Fernstudium an den Ingenieurschulen der Ministerien für Berg- und Hüttenwesen, für Kohle und Energie und für Chemische Industrie 151 30.3.57 Anordnung Nr. 3 über die Vorlage von Meßgeräten zur Musterprüfung 151 Hinweis auf Veröffentlichungen von Sonderdrucken und P-Sonderdrucken des Gesetzblattes 152 Anordnung über die Gewährung und Verwendung des Devisenbonus. Vom 1. März 1957 Im Einvernehmen mit der Deutschen Notenbank wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Herstellerbetriebe von Exporterzeugnissen erhalten für den Export ihrer Erzeugnisse (auch für Lohnveredelungen) einen Devisenbonus in Form eines Anrechtes auf Valuta. (2) Der Devisenbonus beträgt bei Erzeugnissen, die im Namen eines Außenhandelsunternehmens exportiert werden, 1 °/o, bei Erzeugnissen, die im Namen eines Herstellerbetriebes exportiert werden, 1,5 °/o des erzielten Devisenerlöses. Diese Sätze gelten für alle Aufträge, die ab 1. April 1957 von den Außenhandelsunternehmen ausgestellt bzw. genehmigt werden. (3) Der Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel bestimmt, welche Erzeugnisse von der Gewährung des Devisenbonus ausgenommen sind. (4) Voraussetzungen für die Gewährung des Devisenbonus sind: a) der Export der Erzeugnisse muß der Erfüllung des Exportplanes dienen; b) der Export der Erzeugnisse muß im Namen eines Außenhandelsunternehmens durch einen Herstellerbetrieb oder im eigenen Namen des Herstellerbetriebes erfolgen; c) die vereinbarten Lieferbedingungen, insbesondere über termin-, qualitäts- und sortimentsgerechte Lieferung, müssen eingehalten worden sein. § 2 (1) Der Devisenbonus wird für jedes Exportgeschäft auf der Grundlage des erzielten Devisenerlöses errechnet und bei einer Außenhandelsbank auf einem Sonderkonto des Herstellerbetriebes, der im Namen eines Außenhandelsunternehmens oder im eigenen Namen den Export durchführt, in DM verbucht (2) Der Devisenbonus ist innerhalb von zwei Wochen nach Auslieferung des Exporterzeugnisses bei der zuständigen Außenhandelsbank anzumelden. Bei Nichteinhaltung dieser Frist erlischt das Anrecht auf Gewährung des Devisenbonus. (3) Die Gutschrift des Devisenbonus erfolgt bei Exporten im Namen eines Außenhandelsunternehmens sofort nach Erfüllung der mit dem Außenhandelsunternehmen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen Die Gutschrift des Devisenbonus erfolgt bei Exporten im eigenen Namen eines Herstellerbetriebes nach Eingang der Zahlung des ausländischen Vertragspartners. (4) Die Deutsche Notenbank legt die technischen Einzelheiten der Führung der Devisenbonus-Sonderkonten fest. § 3 (1) Herstellerbetriebe von Exporterzeugnissen können bei Exporten, die zusätzlich zum Exportplan des Herstellerbetriebes erfolgen, einen Devisenbonus bis zur Höhe von 30 °/o des dadurch zusätzlich erzielten Devisenerlöses (einschließlich der Erzeugnisse, die gemäß § 1 Abs. 3 von der Gewährung eines Devisenbonus ausgenommen sind) erhalten. In Ausnahmefällen kann der Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel einen höheren Devisenbonus gewähren. (2) Voraussetzungen für die Gewährung eines Devisenbonus gemäß Abs. 1 sind neben den im § 1 Abs. 4 genannten die Erfüllung des Exportplanes des betreffenden Herstellerbetriebes. (3) Die Höhe des für zusätzliche Exporte zu gewährenden Devisenbonus wird jeweils durch Vereinbarung des Ministeriums für Außenhandel und Innerdeutschen Handel mit dem zuständigen Ministerium bzw. Staatssekretariat festgelegt. § 4 (1) Die Herstellerbetriebe von Exporterzeugnissen sind berechtigt, den Devisenbonus zur Durchführung von Maßnahmen auszunutzen, die den Export fördern bzw. der Importsenkung dienen. Hierzu gehören Importe von Rohstoffen, Halbfabrikaten, Ersatzteilen so- Diese Ausgabe enthält als Beilage für die Postabonnenten: Zeitliche Inhaltsübersicht des Gesetzblattes Teil n für die Zeit Januar Februar März 1957;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Im Zusammenhang mit der Entstehung, Bewegung und Lösung von sozialen Widersprüchen in der entwickelten sozialistischen Gesellschaft auftretende sozial-negative Wirkungen führen nicht automatisch zu gesellschaftlichen Konflikten, zur Entstehung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Zur Notwendigkeit der Persönlichkeitsanalyse bei feindlich negativen Einstellungen und Handlungen Grundfragen der Persönlichkeit und des Sozialverhaltens unter dem Aspekt der Herausbildung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen. Die Dynamik des Wirkens der Ursachen und Bedingungen, ihr dialektisches Zusammenwirken sind in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit der zuständigen Abwehrdiensteinheiten Staatssicherheit ergeben. Von besonderer Bedeutung für die Erhöhung der Effektivität der vorbeug enden Arbeit Staatssicherheit ind allem Erkenntnisse darüber, welche Ansatzpunkte aus den unmittelbaren Lebens- und Entwicklungsbedingungen beim Erzeugen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern durch den Gegner in zwei Richtungen eine Rolle: bei der relativ breiten Erzeugung feindlichnegativer Einstellungen und Handlungen und ihrer Ursachen und Bedingungen; die Fähigkeit, unter vorausschauender Analyse der inneren Entwicklung und der internationalen Klassenkampf situation Sicherheit rforde misse, Gef.ahrenmomsr.tQ und neue bzw, potenter. werdende Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen die statistische Gesamtheit aller feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen dar, die in der gesamten Gesellschaft die Bedeutung einer gesellschaftlich relevanten Erscheinung haben. Als Einzelphänomen bezeichnen feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor.

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