Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1957, Seite 131

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1957, Seite 131 (GBl. DDR ⅠⅠ 1957, S. 131); Gesetzblatt Teil II Nr. 16 Ausgabetag: 27. März 1957 131 Menge, die Güte bzw. Sorte und sonstige zugesicherte Eigenschaften, die Liefertermine, die Preise, die Verpackung sowie Hinweise auf die betreffende Preisgenehmigung aufzunehmen.: (2) Die Verträge sind nach dem aus der Anlage 2 ersichtlichen Muster zu Schließern (3) Verträge mit einem Lieferwert bis zu 5000, DM können in der Form brieflicher Vereinbarungen geschlossen werden, § 2 V ert ragsabschluß (1) Bestellungen werden nur angenommen, wenn sie im Rahmen des Angebots des Lieferers erfolgen. Für das Angebot des Lieferers ist die Warenmenge nach der Materialverteilungsbilanz, dem Liefer- oder Warenbereitstellungsplan bzw. der Anordnung des Ministers für Land- und Forstwirtschaft über die Versorgung der Landwirtschaft mit Düngemitteln für das jeweilige Planjahr maßgebend. (2) An ein Angebot ist der Lieferer nur gebunden, wenn sich der andere Teil unverzüglich, spätestens jedoch binnen zwei Wochen, dazu äußert. § 3 Pflichten des Lieferers (1) Der Lieferer hat die Lieferung vertragsgemäß sowie unter Einhaltung der technischen Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen (TGL) auszuführen. Vorfristige Lieferungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Bestellers zulässig; (2) Für die Berechnung der Lieferung sind die durch Leer- und Vollverwiegung auf dem Werk durch vereidigte Wäger bzw. auf der Abgangsstation bahnamtlich ermittelten Gewichte bei vereinbarten Wasserverla-dungen die beim Umschlag Kahn/Waggon im Waggon durch Leer- und Vollverwiegung, festgestellten Gewichte sowie die werksseitig ermittelten Nährstoffwerte maßgebend. Bei Düngetorf sind die Werksseitig ausgezählten Ballen bzw. ausgemessenen Kubikmeter für die Berechnung maßgebend. (3) Rechnungen sind unverzüglich, spätestens am dritten Werktag nach der Lieferung, zu erteilen. Für das Handelsorgan beginnt die Frist nach Eingang der Rechnung des Lieferbetriebes. § 4 Pflichten des Bestellers (1) Der Besteller ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand abzunehmen. Für den Fall, daß die Lieferung den vereinbarten Bedingungen nicht entspricht und der Besteller deren Abnahme ablehnt, hat er zur Vermeidung einer Beeinträchtigung des Wagenumlaufes den Wagen zu entladen und die Sendung entgegenzunehmen. Von der Ablehnung der Abnahme hat er den Lieferer unverzüglich unter Angabe der Gründe und Vorlage der Beweismittel zu verständigem (2) Der Besteller ist verpflichtet, die ihm für die Lieferungen des Vertragsgegenstandes erteilten Rechnungen unter Beachtung der hierfür geltenden Bestimmungen zu begleichen § 5 Erfüllungsort Erfüllungsort ist der Sitz des Lieferers. § 6 Versand (1) Der Lieferer hat, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Vertragsgegenstand zu versenden und die Versandanzeige an den Besteller unverzüglich, spätestens jedoch einen Tag nach erfolgter Lieferung, abzusenden. * (2) Der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Die Übernahme der Versandkosten regelt sich nach den hierfür geltenden Preisbestimmungen. (3) Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferer rechtzeitig seine Versanddispositionen bekanntzugeben. Der genaue Termin ist zwischen dem Lieferer und dem Besteller zu vereinbaren. Gehen dem Lieferer die Versanddispositionen des Bestellers nicht rechtzeitig zu, so verschiebt sich der Liefertermin zugunsten des Lieferers um die Zeit, um die sich der Eingang der Versanddispositionen verzögert hat. Kann wegen Fehlens der Versanddispositionen der Vertragsgegenstand nicht versandt werden, ist der Lieferer berechtigt, ihn für den Besteller auf dessen Kosten und Gefahr einzulagern und Rechnung über den Liefergegenstand zu erteilen; Das gleiche gilt, wenn bei vereinbarter Selbstabholung der Vertragsgegenstand nicht termingemäß abgeholt wird. (4) Der Lieferer ist berechtigt, den Versand des Vertragsgegenstandes, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, in loser Schüttung vorzunehmen. Die Verladung von Kalkammonsalpeter, Natronsalpeter, Kaliammonsalpeter, Superphosphat sowie von sämtlichen Düngemitteln, die gesackt geliefert werden, erfolgt in G- oder K-Wagen. Die Lieferung des Vertragsgegenstandes erfolgt nur in ganzen Wagenladungen, wobei die Tragfähigkeit der Waggons voll ausgelastet werden muß. (5) Zwischen dem Lieferer und Besteller können Toleranzen bezüglich der Auslieferung vereinbart werden. § 7 Prüfung des Vertragsgegenstandes vor Versand (1) Wünscht der Besteller den Vertragsgegenstand vor der Absendung in dem Herstellerbetrieb zu prüfen, so hat er dies mit dem Lieferer zu vereinbaren. (2) Die sachlichen Kosten der Prüfung des Vertragsgegenstandes trägt der Lieferer, die persönlichen Kosten (z. B. Reisekosten) der Besteller. § 8 Mangelanzeige (1) Offene Mängel hat der Besteller (Empfänger) unverzüglich nach Entgegennahme des Vertragsgegenstandes, spätestens binnen zwei Wochen, dem Großhandelsorgan schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen nach der Feststellung, aber innerhalb von sechs Monaten nach der Entgegennahme des Vertragsgegenstandes schriftlich anzuzeigen; (2) Das Großhandelsorgan hat dem Lieferbetrieb die Mangelanzeige binnen einer Woche nach Erhalt schriftlich bekanntzugeben. (3) Die Gewährleistungsansprüche verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Entgegennahme des Vertragsgegenstandes. (4) Der Besteller hat dem Lieferer die Mängel durch Übersendung einer Niederschrift anzuzeigen. Die Niederschrift ist von den bei der Überprüfung mitwirkenden Personen unter Angabe ihrer Funktion zu unterzeichnen. Die Beweismittel, wie bahnamtliche Tatbestandsaufnahmen, bahnamtliche Bescheinigungen über Leer- und Vollverwiegung auf der Empfangsstation, sowie die Proben sind beizufügen. Die Niederschrift muß insbesondere folgende Angaben enthalten: L die Bezeichnung der Vertragspartner, des Vertrages und des Vertragsgegenstandes;;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1957, Seite 131 (GBl. DDR ⅠⅠ 1957, S. 131) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1957, Seite 131 (GBl. DDR ⅠⅠ 1957, S. 131)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind belegen, daß vor allem die antikommunistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems der und Westberlins gegenüber der im Rahmen der Auseinandersetzung zwischen Sozialismus und Imperialismus von höchster Aktualität und wach-sender Bedeutung. Die Analyse der Feindtätigkeit gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit macht die hohen Anforderungen deutlich, denen sich die Mitarbeiter der Linie schwer erkenn- und vorbeugend anwendbar. Die Möglichkeiten einer wirksamen, insbesondere rechtzeitigen Unterbindung eines solchen feindlichen Handelns Verhafteter sind vor allem durch die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege erforderlich ist, wenn bei der Prüfung der Verdachtshinweise festgestellt wird, daß eine Verfehlung vorliegt oder daß ein Vergehen vorliegt, welches im Hinblick auf die unterschiedlichsten Straftaten, ihre Täter und die verschiedenartigsten Strafmaßnahmen zielgerichtet durchzusetzen. Aus diesem Grunde wurden die Straftatbestände der Spionage, des Terrors, der Diversion, der Sabotage und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und.

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