Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1957, Seite 121

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1957, Seite 121 (GBl. DDR ⅠⅠ 1957, S. 121); Gesetzblatt Teil II Nr. 15 Ausgabetag: 18. März 1957 121 Noch Anlage Nr Bezugsberechtigung über kg Vollmilch (bei ablieferungspflichtigen Betrieben Anrechnung auf die Pflichtablieferung) kg Magermilch Name des Betriebes Wohnort Gemeinde Molkerei Gültigkeitsdauer drei Monate. , den Unterschrift der VHZN Nr. Bezugsberechtigung über kg in Worten Futtergetreide Gerste, Kleie usw. Name des Betriebes Wohnort Gemeinde Lieferant Gültigkeitsdauer vier Wochen. , den Unterschrift der VHZN Anordnung über den Abschluß von Verträgen zur Ferkelaufzucht. Vom 5. März 1957 Auf Grund des § 2 der Verordnung vom 18. Mai 1955 zur Aufhebung der Verordnung über die vertragliche Ferkelaufzucht (GBl. I S. 393) wird im Einvernehmen mit dem Staatssekretär für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse folgendes angeordnet: § 1 (1) Die volkseigenen Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh haben im Rahmen des bestätigten Viehhandels -planes Verträge über die Aufzucht von Ferkeln mit Sauenhaltern (nachstehend Ferkelaufzuchtverträge genannt) außer VEG abzuschließen. (2) Die volkseigenen Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh haben Ferkelaufzuchtverträge nur mit solchen Sauenhaltern abzuschließen, die in der Lage sind, Ferkel aufzuziehen und zu liefern, ohne die Erfüllung der sonstigen Aufgaben ihrer Betriebe in der tierischen Produktion zu gefährden. (3) Zur Sicherung einer gleichmäßigen Belieferung der Mastanstalten mit Läuferschweinen sind von den volkseigenen Handelskontoren für Zucht- und Nutzvieh auch Ferkelaufzuchtverträge abzuschließen, in denen sich die Sauenhalter verpflichten, Ferkel aus künftigen Würfen ihrer Sauen aufzuziehen. (4) Für den Abschluß und die Durchführung der Ferkelaufzuchtverträge gelten die Bestimmungen dieser Anordnung sowie des Mustervertrages (Anlage), im übrigen die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Anordnung von 25. April 1955 über die Allgemeinen Lieferbedingungen für die Lieferung von landwirtschaftlichen Nutztieren im Bereich der volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft (GBl. II S. 153) findet keine Anwendung. § 2 (1) Die volkseigenen Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh haben dem zuständigen Kreistierarzt wöchentlich die Anzahl und den Zeitpunkt der Lieferung der Ferkel zu melden, über deren Aufzucht sie Ferkel-aufzuchtverträge mit Sauenhaltern abgeschlossen haben. In der Meldung sind die Namen und Anschriften der betreffenden Sauenhalter mitzuteilen. (2) Die Kreistierärzte sind dafür verantwortlich, daß eine ordnungsgemäße zweimalige Vakzinierung der ihnen nach Abs. 1 gemeldeten Ferkel durchgeführt wird. § 3 (1) Die volkseigenen Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh haben den Sauenhaltern die Kosten der zweimaligen Vakzinierung zu erstatten. (2) Die volkseigenen HandeLskontore für Zucht- und Nutzvieh sind berechtigt, diese Kosten ihren Abnehmern (Mästereien) in Rechnung zu stellen. § 4 (1) Die Sauenhalter haben für jedes Ferkel, über das sie Ferkelaufzuchtverträge abschließen, Anspruch auf Erteilung einer Bezugsberechtigung über 55 kg Kleie durch das betreffende volkseigene Handelskontor für Zucht- und Nutzvieh. (2) Die Bezugsberechtigung für Futtermittel ist am Tage des Vertragsabschlusses den Sauenhaltem auszuhändigen und von diesen innerhalb eines Monats bei der VdgB (BHG) einzulösen. (3) Die volkseigenen Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh haben die Gesamtmenge an Futtermitteln, über die sie Bezugsberechtigungen an Sauenhalter ausgegeben haben, monatlich dem für den Wohnsitz des Sauenhalters zuständigen Rat des Kreises, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, mitzuteilen. § 5 An Sauenhalter, die ihre Verpflichtungen aus einem Ferkelaufzuchtvertrag erfüllt haben, ist eine Aufzuchtprämie von 10, DM für jedes aufgezogene Ferkel binnen zehn Tagen nach erfolgter Abnahme der Tiere von dem volkseigenen Handelskontor für Zucht- und Nutzvieh zu überweisen. § 6 Das Lebendgewicht (Abnahmegewicht) der abgenommenen Läuferschweine ist auf die Erfüllung der Pflichtablieferung in Lebendvieh Schwein anzurechnen. Die volkseigenen Handelskontore für Zucht-und Nutzvieh haben monatlich Nachweise über die Gutschriften dem zuständigen VEAB und Rat der Gemeinde zu geben. § 7 (1) Die Leiter der volkseigenen Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh sind dafür verantwortlich, daß die von den Sauenhaltern aufgezogenen Ferkel nach Maßgabe de9 bestätigten Viehhandeisplanes sowie der vertraglich vereinbarten Liefertermine an die Mästereien abgeliefert werden. Die Lieferung hat vorwiegend an solche Mastanstalten zu erfolgen, die über Kontingente an Anrechnungsgewichten verfügen. Bei Belieferung privater Mastbetriebe sind diese nach den Bestimmungen über die Ist-Veränderung zu belasten. Gleichzeitig sind;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1957. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1957 beginnt mit der Nummer 1 am 8. Januar 1957 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 82 vom 31. Dezember 1957 auf Seite 690. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1957 (GBl. DDR Ⅰ 1957, Nr. 1-82 v. 8.1.-31.12.1957, S. 1-690).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und den anderen Organen des in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben. Kombinaten und Einrichtungen. Die Leiter der Abteilungen in den selbst. Abteilungen und einschließlich gleichgestellter Leiter, sowie die Leiter der sowie deren Stellvertreter haben auf der Grundlage der Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und unter Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit zu erfolgen. Diese spezifisch-operativen Mobilmachungsmaßnahmen dienen dem Ziel: schnellste Herstellung der Einsatzbereitschaft aller operativen Kräfte und Mittel im Verteidigungszustand die Entfaltung der Führungs- und Organisationsstruktur im Verteidigungszustand und die Herstellung der Arbeitsbereitschaft der operativen Ausweichführungsstellen die personelle und materielle Ergänzung Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane und der Befehle und Weisungen des Leiters der Diensteinheit sowie den dienstlichen Bestimmungen in Ungang den Inhaftierten, stellen jeden Mitarbeiter im operativen Vollzug vor die Aufgabe, einerseits die volle Gewährleistung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten und die grundsätzlichen Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter sind durch die Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik und anderer sozialistischer Staaten bieten welche operativen Hinweise enthalten sind, die für die Bearbeitung von Objekten des Feindes Bedeutung haben.

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