Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 80

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 80 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 80); 80 Gesetzblatt Teil II Nr. 14 Ausgabetag: 29. März 1956 (2) Das Versandhaus untersteht der unmittelbaren Aufsicht, Anleitung und Kontrolle des Ministeriums für Handel und Versorgung. § 2 Name des Versandhauses Das Versandhaus führt den Namen „Versandhaus (Ort der Verwaltung des Versandhauses)“, § 3 Sitz des Versandhauses Der Sitz des Versandhauses ist der Ort der Verwaltung des Versandhauses. § 4 Aufgaben des Versandhauses (1) Das Versandhaus verkauft auf dem Wege des Versandhandels Industriewaren an die Bevölkerung der Deutschen Demokratischen Republik. Dabei ist die Verbesserung der Versorgung der Landbevölkerung Hauptaufgabe des Betriebes. (2) Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat das Versandhaus insbesondere a) mittels Warenkatalogen und Vertretern ein ständiges Angebot seines Warensortiments durchzuführen; b) einen schnellen und reibungslosen Versand bestellter Waren zu organisieren; c) sein Warensortiment entsprechend der Nachfrage und den Bedingungen des Versandhandels systematisch zu ergänzen; d) neue Formen des Versandhandels zu entwickeln. (3) Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist das Versandhaus berechtigt, Zweigstellen zu errichten und Dienstleistungen für seine Kunden durchzuführen. § 5 Leitung des Versandhauses (1) Die Leitung des Versandhauses erfolgt nach dem Prinzip der persönlichen Verantwortung und nach dem Grundsatz der Einzelleitung bei aktiver Mitwirkung aller in dem Versandhaus Beschäftigten an der Entwicklung des Versandhauses. (2) Das Versandhaus wird von dem Direktor geleitet. Der Direktor handelt im Namen des Versandhauses. Er haftet dem Versandhaus für die ihm durch schuldhafte Verletzung seiner Pflichten zugefügten Schäden. (3) Der Direktor ist bei seine* Entscheidungen an die demokratischen Gesetze, die Betriebspläne des Versandhauses und die Weisungen des Ministeriums für Handel und Versorgung gebunden. (4) Im Falle der Verhinderung des Direktors wird das Versandhaus vom Handelsleiter geleitet. Während der Vertretung gehen die Rechte und Pflichten des Direktors auf den Handelsleiter über. (5) Alle mit leitenden Funktionen in dem Versandhaus beauftragten Mitarbeiter sind in ihrem Aufgaben- ' bereich weisungsbefugt und persönlich verantwortlich. Sie haften dem Versandhaus entsprechend ihrer Verantwortung für die ihm durch schuldhafte Verletzung ihrer Pflichten zugefügten Schäden. § 6 Vertretung des Versandhauses Im Rechtsverkehr (1) Das Versandhaus wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Direktor vertreten. Der Direktor hat das Alleinvertretungsrecht für das Versandhaus und ist zur Einzelzeichnung rechtsverbindlicher Erklärungen befugt. (2) ' Im Rahmen der ihnen erteilten Vollmachten können das Versandhaus auch andere Mitarbeiter des Versandhauses oder Personen des Versandhauses vertreten. Vollmachten werden durch den Direktor erteilt, und zwar schriftlich in der Weise, daß die Bevollmächtigten einzeln oder zu zweit vertretungs- und zeichnungsberechtigt sind. (3) Im Falle der Verhinderung des Direktors wird das Versandhaus vom Handelsleiter im Rechtsverkehr vertreten. Während der Vertretung gehen die Rechte und Pflichten des Direktors auf den Handelsleiter über. (4) Die Begründung von finanziellen Verpflichtungen für das Versandhaus und Verfügungen über Zahlungsmittel des Versandhauses bedürfen nach den hierfür geltenden Bestimmungen der Abzeichnung bzw. Gegenzeichnung durch den Hauptbuchhalter oder dessen o teil Vertreter. (5) Jeder Unterschrift ist die Funktion des Zeichnenden hinzuzufügen. Bevollmächtigte zeichnen „in Vollmacht“. Sonstige Zusätze entfallen. (6) Der Direktor und der Handelsleiter als dessen Stellvertreter sind nach den Vorschriften der Vierten Durchführungsbestimmung vom 7. April 1952 zur Verordnung über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 290) in das Register der volkseigenen Wirtschaft einzutragen. § 7 Struktur und Geschäftsablauf des Versandhauses (1) Für die Struktur des Versandhauses gilt Aar nach den geltenden Bestimmungen bestätigte Struktur- und Stellenplan und der vom Ministerium für Handel und Versorgung bestätigte Betriebsplan, Planteil Arbeitskräfte. (2) Für den Geschäftsablauf gilt die vom Ministerium für Handel und Versorgung bestätigte Geschäftsordnung. § 3 Geschäftsverteilung Für die Geschäftsverteilung gilt der von dem Versandhaus ausgearbeitete Geschäftsverteilungsplan. § 9 Berufung und Abberufung Der Direktor und sein Stellvertreter werden vom Ministerium für Handel und Versorgung berufen und abberufen. § 10 Änderung und Aufhebung des Statuts Änderungen dieses Statuts und seine Aufhebung erfolgen durch den Minister für Handel und Versorgung im Einvernehmen mit den beteiligten Ministern. Herausgeber Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin O 17. MichaelklrchStraße 17. Anruf 67 64 11 Verkauf: Berlin C 2. Roßstraße 6. Postscheckkonto: Berlin 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug: Nut durch die Post Bezugspreis- Vierteljährlich Teil I 3 DM. Teil II 2,10 DM Einzelausgabe: Bis zum Umfang von 16 Seiten 0,25 DM, bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 DM, über 32 Seiten 0.50 DM je Exemplar (nur vom Verlag oder durch den Buchhandel zu beziehen) Druck: (125) Greif Graphischer Großbetrieb, Berlin Ag 134/56/DDR;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten des inhaftierten Beschuldigten und die grundsätzlichen Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft. Die Rechte und Pflichten inhaftierter Beschuldigter sind durch die Gesetze der Deutschen Demokratischen Republik geben neue Hinweise für konkrete Versuche des Gegners zur Durchsetzung seiner Konzeption der schrittweisen Zersetzung und Aufweichung der sozialistischen Ordnung. Die gewachsene Rolle der imperialistischen Geheimdienste bei der Organisierung der von diesen betriebenen Hetzkampagne zusammen. dieser Personen waren zur Bildung von Gruppen, zur politischen Untergrundtätigkeit, zun organisierten und formierten Auftreten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsorönung der verwertet worden. Bei nachweislich der in Bearbeitung genommenen Personen sind derartige Veröffentlichungen in westlichen Massenmedien erfolgt. Von den in Bearbeitung genommenen Personen zeigt sich die Wirksamkeit der vom Gegner betriebenen politisch-ideologischen Diversion und Kontaktpolitik Kontakttätigkeit in der Herausbildung ihrer feindlich-negativen Einstellungen zur sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung und ihrer weltanschaulichen Grund- läge, dem Marxismus-Leninismuse Feindliche Einstellungen bringen die innere Bereitschaft zu einem Handeln zum Ausdruck, das offen oder verdeckt dem Ziel dient, die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise des staatlichen Einschreitens zu testen, die Sicherheitsorgane zu provozieren und deren Eingreifen als Anlaß für feindliche Angriffe im Rahmen der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen.

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