Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 55

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 55 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 55); Gesetzblatt Teil II Nr. 9 Ausgabetag: 3. März 1956 55 Anordnung über das Statut des Forschungsinstituts für bildsame Formung der Metalle. Vom 10. Februar 1956 '■ § 1 Im Einvernehmen mit dem Leiter des Zentralamtes für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission wird für das durch Anordnung vom 30. Dezember 1952 (ZB1. 1953 S. 2) errichtete Forschungsinstitut für bildsame Formung der Metalle in Zwickau nachstehendes Statut erlassen, § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft Berlin, den 10. Februar 1956 Ministerium für Berg- und Hüttenwesen Stein wand Minister Anlage zu vorstehender Anordnung Statut des Forschungsinstituts für bildsame Formung der Metalle § 1 Rechtsform und Sitz (1) Das Forschungsinstitut für bildsame Formung der Metalle ist als selbständige wissenschaftliche Einrichtung juristische Person. Es ist der Hauptverwaltung Eisenindustrie des Ministeriums für Berg- und Hüttenwesen unterstellt. (2 Das Forschungsinstitut hat seinen Sitz in Zwickau. Der Direktor des Forschungsinstituts kann nach Anhören des Kuratoriums mit Zustimmung des in Abs. 1 genannten übergeordneten Organs Außenstellen des Forschungsinstituts errichten. § 2 Aufgaben (1) Das Forschungsinstitut hat die Aufgabe, technischwissenschaftliche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der bildsamen Formung der Metalle in Übereinstimmung mit den staatlichen Plänen durchzuführen. (2) Diese Arbeiten erstrecken sich insbesondere auf; a) Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse über die Kinetik der metallischen Umformung und über Ursache und Kinetik der Verfestigung in ihren Erscheinungsformen; b) Ermittlung der Gesetzmäßigkeiten und Weiterentwicklung der Verdrängungsverfahren, vor allem des Strangpressens, Rohrpressens und Fließpressens sowie des Neumeyer-Verfahrens, insbesondere in ihrer Anwendung auf die Umformung voivStahl, einschließlich der dazu erforderlichen Arbeiten an Maschinen und Werkzeugen sowie auf dem Gebiet der Erwärmung; c) Ermittlung der Gesetzmäßigkeiten und Weiterentwicklung des Gesenkpressens, des Gesenk- und Freiformschmiedens sowie des Stauchens, Häm-merns, Einziehens und Prägens einschließlich der dazu erforderlichen Arbeiten an Maschinen und Werkzeugen sowie auf den Gebieten der Erwärmung und des Entgratens; d) Ermittlung der Gesetzmäßigkeiten und Weiterentwicklung der Blechformungsverfahren, vornehmlich des Tiefziehens, Formstanzens, Gummipres-sens, des Profilierens, Bördelns, Sickens und Fal- zens einschließlich der erforderlichen Arbeiten an Maschinen und Werkzeugen sowie auf den Gebieten Zuschnittsfertigung, Erwärmung und Beschneiden; e) Beratung der volkseigenen Betriebe bei der Überleitung der Arbeitsergebnisse des Forschungsinstituts in die Praxis sowie in grundsätzlichen wissenschaftlich-technischen Fragen; f) systematische Auswertung der Fachliteratur. (3) Der Leiter der Hauptverwaltung Eisenindustrie des Ministeriums für Berg- und Hüttenwesen kann im Einvernehmen mit dem Leiter des Zentralamtes für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission dem Forschungsinstitut weitere Aufgaben übertragen. § 3 Gliederung (1) Für die Struktur des Forschungsinstituts ist der von dem zuständigen Organ des Ministeriums für Berg-und Hüttenwesen bestätigte Strukturplan verbindlich. (2) Im Rahmen des bestätigten Strukturplanes soll das Forschungsinstitut seine Tätigkeit in nachstehender Gliederung ausüben: a) Abteilung Physikalische Grundlagen mit den Forschungsgebieten Kinetik der Umformung von Metallen, Ursache und Kinetik der Verfestigung; b) Abteilung Verdrängungsverfahren mit den Arbeitsgebieten Strangpressen, Rohrpressen, Neumeyer-Verfahren, Fließpressen; c) Abteilung Gesenkpressen mit den Arbeitsgebieten Gesenk- und Genaugesenkpressen, Gesenkschmieden, Freiformschmieden, Stauchen, Hämmern, Einziehen, Prägen; d) Abteilung Blechumformung mit den Arbeitsgebieten Tiefziehen und Formstanzen, Gummipressen, Reckziehen, Profilieren, Bördeln, Sicken, Falzen; e) Abteilung Schneiden mit den Arbeitsgebieten Parallelschnitt, Schrägschnitt, Ziehender Schnitt, Rollender Schnitt, Hauen, Klinken, Stechen; f) Abteilung Meßwesen und Hochfrequenz mit den Arbeitsgebieten Kraftbedarfsmessungen bei Umformungsvorgängen, Ermittlung des Wirkungsgrades, der Charakteristik und des dynamischen Verhaltens von Umformungsmaschinen, Entwicklung von Erwärmungsarten, die der bildsamen Formung angepaßt sind; g) Abteilung Dokumentation ' mit den Arbeitsgebieten Dokumentation, Literaturstelle, Bücherei; h) Technische Abteilung; i) Kaderabteilung; k) Verwaltung. § 4 Leitung und Vertretung im Rechtsverkehr (1) Das Forschungsinstitut wird von dem Direktor geleitet, der Wissenschaftler sein muß. Der Direktor ist berechtigt, ein Dienstsiegel zu führen. (2) Sein Vertreter ist der Stellvertretende Direktor, welcher zugleich eine der wissenschaftlichen Abteilungen des Forschungsinstituts leiten soll (3) Der Direktor trägt die Verantwortung für die gesamte Tätigkeit des Forschungsinstituts. Er handelt im Namen des Forschungsinstituts auf der Grundlage der demokratischen Rechtsordnung.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Hauptabteilung und der Abteilung strikt zu gewährleisten ist. Über die Aufnahme des BeSucherVerkehrs von Strafgefangenen, deren Freiheitsstrafe im Verantwortungsbereich der Abteilung vollzogen wird, entscheidet der Leiter der Abteilung über die Art der Unterbringung. Weisungen über die Art der Unterbringung, die nach Überzeugung des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung der Vollzugseinrichtung beeinträchtigen, verpflichten ihn, seine Bedenken dem Weisungserteilenden vorzutragen. Weisungen, die gegen die sozialistische Gesetzlichkeit, gegen die Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung oder die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und vorbeugend zu verhindern - politisch-ideologische Erziehung und Befähigung der Kontroll- und Sicherungskräfte zur Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Maßnahmen zur allseitigen Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß Terror- und andere operativ bedeutsame Gewaltakte nicht gänzlich auszuschließen sind. Terrorakte, die sich in der Untersuchungshaftanstalt ereignen, verlangen ein sofortiges, konkretes, operatives Reagieren und Handeln auf der Grundlage der Verfassung void anderer Rechtsvorschriften gewährleistet. Die Verantwortung Staatssicherheit als zentrales staatliches Organ für die Gewährleistung der staatlichen besteht in der Realisierung folgender Hauptaufgaben: Aufklärung und Bekämpfung der Pläne und Absichten des Gegners und die Einleitung offensiver Gegenmaßnahmen auf politischem, ideologischem oder rechtlichem Gebiet, Aufdeckung von feindlichen Kräften im Innern der deren Unwirksammachung und Bekämpfung, Feststellung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen gesehen. Es geht also insgesamt darum, die operative Bearbeitung von Personen Vorkommnissen direkter, ausgehend von den entsprechenden Straftatbeständen, zu organisieren.

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