Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 54

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 54 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 54); 54 Gesetzblatt Teil II Nr. 9 Ausgabetag: 3. März 1956 § 6 Jeder Leser, der eine Bibliothek außerhalb seines Wohnortes benutzt, hat in jedem Fall ein Pfand von insgesamt 10 DM zu hinterlegen, das nach Rüdegabe der Bücher voll ausgezahlt wird. § 7 (1) Die Benutzung der Leseräume ist nur mit Leserkarte möglich. (2) Bücher, Zeitschriften und Zeitungen der Leseräume dürfen nicht nach außerhalb entliehen werden, § 8 (1) Die Leihfrist beträgt drei Wochen. Der Leser ist berechtigt, jeweils zwei Bücher, davon ein Sachbuch, zu entleihen. (2) Die Leihfrist der Bücher kann um weitere drei Wodien verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Die Verlängerung ist vom Leser rechtzeitig vor Ablauf der Leihfrist zu beantragen. (3) Für Vorbestellungen sind pro Buch 0,20 DM vom Leser zu erheben. § 9 (1) Wird das entliehene Buch bis zum Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben, erfolgt spätestens eine Woche nach Ablauf der Leihfrist die erste Mahnung und nach Ablauf einer weiteren Woche die zweite Mahnung. (2) Für jeden Kalendertag, um den die Leihfrist überschritten wird, ist eine Versäumnisgebühr von 0,10 DM pro Band zu erheben. Wird nach zehntägiger Überschreitung der Leihfrist das Buch nicht zurückgegeben, erhöht sich vom elften Tage an die Versäumnisgebühr pro Kalendertag und Buch auf 0,20 DM. (3) Die zwangsweise Beitreibung der Versäumnisgebühren erfolgt im Verwaltungswege. § 10 (1) Wird auch nach der zweiten Mahnung das Buch nicht innerhalb einer Woche zurückgegeben, so kann der Leiter der Bibliothek die zwangsweise Herausgabe des Buches anordnen. Die Vollstreckung erfolgt im Verwaltungswege. (2) Für die Eintreibung jedes Buches sind Grundgebühren von 2 DM zuzüglich der anfallenden Eintreibungskosten (Fahrtkosten u. a.) und Versäumnisgebühren gemäß § 9 dieser Anordnung vom säumigen Leser zu entrichten. Diese Gebühren werden zugleich mit der Eintreibung erhoben. § 11 Benutzer, die wiederholt gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können durch den Leiter der Bibliothek auf die Dauer bis zu sechs Monaten von der Benutzung der Bibliothek ausgeschlossen werden. Dies ist dem Leser schriftlich mit Angabe der Gründe mitzuteilen. Der Leser kann innerhalb von 14 Tagen schriftlich bei der Bibliothek Einspruch einlegen. Erkennt die Bibliothek den Einspruch nicht an, hat sie ihn unverzüglich dem örtlichen staatlichen Organ, dem die Bibliothek unterstellt ist, vorzulegen. Dieses entscheidet endgültig. Die Entscheidung ist spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Einspruchs zu treffen. § 12 (1) Für die Beschädigung oder den Verlust eines Buches haftet der Leser der Bibliothek. Er ist verpflichtet, beim Empfang eines Buches dieses auf seinen einwandfreien Zustand hin zu kontrollieren. (2) Für Bücher, die beschädigt oder beschmutzt zurückgegeben werden, können nach folgender Maßgabe Gebühren erhoben werden: a) bei leichter Beschädigung (Schmutzflecke, kleine Risse und ähnliche Beschädigungen) 0,50 DM b) bei Beschädigungen, die zu ihrer Beseiti- gung größeren Material- und Arbeitsaufwand erfordern 2, DM c) bei Büchern, die so starke Schäden aufweisen, daß sie umgebunden werden müssen, ist der Leser verpflichtet, sie auf seine Kosten umbinden zu lassen. (3) Bei Verlust oder bei so schweren Beschädigungen und Beschmutzungen eines Buches, daß es in der Bibliothek nicht mehr verwendet werden kann, ist der Leser zunächst verpflichtet, das gleiche Werk selbst zu beschaffen und der Bibliothek zur Verfügung zu stellen. Mit Zustimmung des Bibliotheksleiters kann auch ein gleichwertiges Buch ersatzweise übergeben werden. Ist es dem Leser nicht möglich, das gleiche oder ein gleichwertiges Buch zu beschaffen, so hat er den Wert des Buches zu ersetzen. (4) Die Entscheidung über die Ersatzleistung trifft der Leiter der Bibliothek. Gegen dessen Entscheidung kann innerhalb von vierzehn Tagen schriftlich bei der Bibliothek Einspruch eingelegt werden. Erkennt die Bibliothek den Einspruch nicht an, so hat sie ihn unverzüglich dem örtlichen staatlichen Organ, dem die Bibliothek unterstellt ist, vorzulegen. Dieses entscheidet endgültig. Die Vollstreckung erfolgt im Verwaltungswege. (5) Eine straf gerichtliche Verfolgung bei Unterschlagung oder vorsätzlicher Beschädigung und Beschmutzung der Bücher bleibt Vorbehalten. (6) Im Falle des Wertersatzes ist dem Leser das beschädigte oder beschmutzte Buch zurückzugeben. Handelt es sich um ein Buch, dessen Besitz für die Bibliothek trotz Beschädigung oder Beschmutzung unersetzlich ist, so ist dieses nicht zurückzugeben. Die Höhe des Wertersatzes ist sodann entsprechend zu bemessen, wobei je nach dem Grad der Beschädigung oder Beschmutzung im Einzelfall trotz der Nicht-Rückgabe der volle Wertersatz gerechtfertigt sein kann. § 13 Diese Benutzungsordnung ist in den allgemeinen öffentlichen Bibliotheken für die Benutzer gut sichtbar auszuhängen. § 14 Beschwerden über die Bibliothek bzw. Anregungen zur Verbesserung der Arbeit der Bibliothek können unmittelbar an den Rat der Stadt bzw. Gemeinde gerichtet werden. § 15 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1956 in Kraft (2) Gleichzeitig tritt die Benutzungsordnung vom 6. Januar 1953 für die allgemeinen öffentlichen Bibliotheken in der Deutschen Demokratischen Republik (ZB1. S. 11) außer Kraft Berlin, den 24. Februar 1956 Ministerium für Kultur Dr. h. c. Joh. R. Becher Minister;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß sie vor allem kräftemäßig gut abgesichert, die Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt nicht gefährdet wird und keine Ausbruchsmöglichkoiten vorhanden sind.

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