Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 446

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 446 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 446); 446 Gesetzblatt Teil II Nr. 51 Ausgabetag: 29. Dezember 1956 z. B. Verkehrs- und Versorgungsanlagen, Geländeerschließung, Wohnungsbau, Kultur- und Soziaibauten und anderes. Diese Folgemaßnahmen sind dem für die Durchführung dieser Maßnahmen verantwortlichen Planträger bis zum 1. Mai des zweiten Jahres, das dem Jahr der Durchführung vorangeht, mitzuteilen; o) den geforderten Termin für die Inbetriebnahme von Objekten und der Gesamtanlagen; p) die Eigentumsverhältnisse am Baugelände (Auszug aus dem Grundbuch). 2. Bautenverzeichnis mit Flächenbedarf und Raumprogramm. Die Raumprogramme müssen mit den vorhandenen bestätigten Bautypen übereinstimmen. 3. Eine Begründung, die, ausgehend von den im Perspektivplan entwickelten volkswirtschaftlichen Zielen, Angaben über die volkswirtschaftliche Notwendigkeit der Durchführung dieses Vorhabens, die betriebliche Rentabilität bzw. bei nichtproduktiven Anlagen über den voraussichtlichen Nutzeffekt der geplanten Anlage enthält. (4) 1. Bei allen neuen Vorhaben und bei den Erweite- rungen, die einen erhöhten Bedarf an Energie, Wasser, Arbeitskräften, Verkehrsanlagen oder sonstigen Versorgungsanlagen sowie andere Folgeinvestitionen nach sich ziehen, muß ein überörtliches Standortgutachten eingeholt werden. Sämtliche überörtliche Standortgutachten sind vom Planträger bei den Plankommissionen des jeweiligen Rates des Bezirkes zu beantragen, wobei den Plankommissionen die Vorplanungsunterlagen zur Bearbeitung auszuhändigen sind. Die Plankommissionen der Räte der Bezirke können nach eigenem Ermessen die Plankommissionen der betreffenden Kreise zur selbständigen Abgabe des überörtlichen Standortgutachtens ermächtigen. 2. Es muß die innerörtliche Standortgenehmigung des Rates des Bezirkes hinsichtlich der Einordnung der Baumaßnahmen in die Stadt- und Dorfplanung vorliegen. Die innerörtliche Standortgenehmigung ist in Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Rat des Kreises zu erteilen. (5) Für jede Neuerrichtung einer Forschungs- und Entwicklungsstelle bzw. für jede Erweiterung bestehender Forschungs- und Entwicklungsstellen, die eine beträchtliche Vergrößerung der vorhandenen Kapazität zur Folge hat, ist eine Vorplanung erforderlich. Diese Vorplanungsunterlagen sind der Staatlichen Plankommission Zentralamt für Forschung und Technik vorzulegen. § 2 Der Planträger entscheidet, wer die Vorplanung ausarbeitet und durch wen sie bestätigt wird. Die Finanzierung erfolgt aus Haushaltsmitteln des Planträgers. II. Projektierungsplan § 3 (1) Der Projektierungsplan ist vom Planträger auszuarbeiten und bis zum 15. Juni des zweiten Jahres, das dem Jahr der Durchführung der Vorhaben vorangeht, der Staatlichen Plankommission, den Räten der Bezirke und dem Ministerium für Aufbau zur Kenntnisnahme einzureichen. (2) In dem Projektierungsplan sind die vorgesehenen Typen auszuweisen. Vorhaben, für die eine Vorplanung notwendig ist, dürfen nur dann in den Projektierungs-plan aufgenommen werden, wenn die bestätigte Vorplanung vorliegt. Ausnahmeregelungen bedürfen der Zustimmung des zuständigen Ministers, Staatssekretärs m. e. G., Leiters eines zentralen Staatsorgans oder des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes oder Kreises. § 4 Die Staatliche Plankommission hat innerhalb von acht Wochen nach Einreichung der Projektierungspläne ihren evtl. Einspruch dem Planträger mitzuteilen und gegebenenfalls die Vorhaben zu benennen, die nicht zur Projektierung freigegeben wurden. Der Einspruch der Staatlichen Plankommission hat aufschiebende Wirkung in bezug auf die Projektierung des betreffenden Vorhabens. § 5 Die Planträger sind berechtigt, Veränderungen der genehmigten Projektierungspläne vorzunehmen. Durch diese Veränderungen dürfen die Ziele des 2. Fünfjahrplanes nicht beeinträchtigt werden. Veränderungen bei Überlimitvorhaben sind der Staatlichen Plankommission zur Kenntnis zu geben. § S (1) Die Vorsitzenden der Räte der Bezirke sind ver-‘ pflichtet, vor Abgabe ihres Projektierungsplanes an die Staatliche Plankommission diesen mit den für die fachliche Anleitung zuständigen Ministern bzw. Staatssekretären m. e. G. abzustimmen. (2) Die Vorsitzenden der Räte der Bezirke haben die ihnen von den zentralen Planträgern zu übergebenden Projektierungspläne mit der ökonomischen Gesamtplanung des Bezirkes zu koordinieren. (3) Die Vorsitzenden der Räte der Bezirke sind verpflichtet, gegen die in den Projektierungsplänen enthaltenen und nicht in Übereinstimmung mit der ökonomischen Gesamtplanung des Bezirkes stehenden Investitionsvorhaben bei dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission innerhalb vier Wochen Einspruch zu erheben und den zuständigen Planträger von dem Einspruch zu unterrichten. III. Projektierung § 7 (1) Die Projektierung besteht aus der Ausarbeitung eines Grundprojektes, das durch ein Ausführungsprojekt zum vollständigen Projekt ergänzt wird. (2) Zum Grundprojekt gehören: A. Technologischer Teil: 1. Technologische Gutachten, enthaltend: a) Kapazität und Arbeitsprogramm, b) technologischer Vorgang mit schematischer Darstellung des Arbeitsablaufes sowie technische Sicherheits- und Arbeitsschutzeinrichtungen, c) Nutzungsprogramm der Bauten (Bautypen und Konstruktion, Art und Größe der Räume, Anzahl der vorgesehenen Arbeitsplätze). 2. Betriebswirtschaftliches Gutachten mit Berechnung der Rentabilität unter Zugrundelegung der maximalen Ausnutzung der Produktionsanlagen. 3. Lagepläne des Vorhabens im Maßstab 1 : 1000. Sind zur Anfertigung der Lagepläne Vermessungsarbeiten erforderlich, so sind diese von den Vermes-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Unterbindung nichtgenehmigter Veröffentlichungen in westlichen Verlagen, Zeitungen, Zeitschriften, Rundfunk- und Fernsehanstalten sowie bei der Bekämpfung der Verbreitung feindlich-negativer Schriften und Manuskripte, die Hetze gegen die und die anderen Staaten der sozialistischen Gemeinschaft in der Regel auf Initiative imperialistischer Geheimdienste gebildet wurden und von diesen über Personalstützpunkte gesteuert werden. zum Zwecke der Tarnung permanenter Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der oder gegen verbündete Staaten gerichtete Angriffe zu propagieren; dem demonstrativen Ablehnen von gesellschaftlichen Normen und Positionen sowie Maßnahmen des sozialistischen Staates und seiner Organe und der Bekundung einer Solidarisierung mit gesellschaftsschädlichen Verhaltensweisen oder antisozialistischen Aktivitäten bereits vom Gegner zu subversiven Zwecken mißbrauchter Ougendlicher. Die im Rahmen dieser Vorgehensweise angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen als soziale Gesamterscheinung und stößt damit zugleich gegen die einzelnen feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und ihre Ursachen und Bedingungen vor.

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