Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 436

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 436 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 436); 436 Gesetzblatt Teil II Nr. 49 Ausgabetag: 20. Dezember 1956 Liefer- und Rückgabebestimmungen § 2 (1) Chlorbehälter werden, soweit die Abnehmer nicht eigene Behälter zur Verfügung stellen, leihweise zur Verfügung gestellt. Die Rückgabefrist beträgt: a) für Chlorflaschen 60 Tage, b) für Clorfässer 30 Tage. (2) Die Fristen können in Ausnahmefällen, wenn es volkswirtschaftlich erforderlich ist, durch Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern abweichend geregelt werden* § 3 (1) Die Abnehmer von verflüssigtem Chlor haben die ihnen von den Lieferwerken leihweise überlassenen Chlorbehälter sofort nach Entleerung, spätestens zum festgelegten Rückgabetermin, zurückzugeben. (2) Die Kosten der Rücksendung der leeren Chlorbehälter bis zum Bestimmungsort des Lieferwerkes trägt der Abnehmer. (3) Lieferwerk und Abnehmer sind verpflichtet, über den Ein- und Ausgang der Chlorbehälter Aufzeichnungen zu machen. Die in dem Mantel der Behälter eingeschlagenen Eigentümernummern sind in den Aufzeichnungen zu vermerken (4) Die Füllung der leihweise zur Verfügung gestellten Chlorbehälter in anderen Werken als dem Lieferwerk ist untersagt. Jede Weitergabe dieser Behälter an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Lieferwerkes statthaft. Berechnung eines Entgeltes § 4 (1) Für die leihweise Überlassung der Chlorbehälter werden den Abnehmern Entgelte wie folgt berechnet: a) für Chlorflaschen vom 61. Tage an . je Flasche und Tag 0,25 DM b) für Chlorfässer vom 31. Tage an je Faß und Tag ' 1,' DM c) Ist eine Sondervereinbarung nach § 2 Abs. 2 getroffen worden, beginnt die Zahlungspflicht mit Ablauf der vereinbarten Frist. (2) Die Uberlassungsdauer beginnt mit dem Tage des Versandes durch das Lieferwerk und endet mit dem Tage des Rückversandes durch den Abnehmer. § 5 (1) Das Lieferwerk hat das nach § 4 vom Abnehmer zu zahlende Entgelt innerhalb eines Monats nach Wiedereintreffen der Chlorbehälter in Rechnung zu stellen. Erstreckt sich die Rückgabe der Chlorbehälter über einen Zeitraum von 6 Monaten, kann das Entgelt vierteljährlich berechnet werden; (2) Das Entgelt ist innerhalb von 15 Tagen, gerechnet vom Ausstellungsdatum der Rechnung, an das Lieferwerk zu bezahlen. In Zweifelsfällen gilt das Datum des Postaufgabestempels. (3) Durch die Erhebung des Entgeltes werden Ansprüche auf Ersatz des durch Verluste oder Beschädigung entstandenen Schadens nicht berührt. (4) Die Berechnung weiterer Gebühren und Pfandgelder sowie die Erteilung von Last- und Gutschriften für Chlorbehälter ist untersagt. (5) Auf die Inrechnungstellung des Entgeltes kann verzichtet werden, wenn die Gesamthöhe je Rücksender und Monat unter 5, DM liegt. I § 6 Folgen bei Verlust und Beschädigung (1) Chlorbehälter dürfen für andere als die für sie vorgesehenen Zwecke nicht verwendet werden. (2) Das Lieferwerk ist berechtigt, bei Feststellung artfremder Stoffe in den zurückgesandten Chlorbehältern folgende Reinigungsgebühren an den Rücksender zu berechnen: a) bei Chlorflaschen je Stück 15, DM, b) bei Chlorfässem je Stück 25, DM. (3) Jeder Empfänger von Chlorbehältern haftet dem Lieferer für Verlust und Wertminderung, die während der Überlassungsdauer beim Empfänger entstehen. (4) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung bei Rücksendung der Chlorbehälter trägt der Abnehmer nur, wenn der Rücktransport mit einem Fahrzeug des Abnehmers erfolgt. Übergangs- und Schlußbestimmungen § 7 (1) Das von dem Abnehmer gemäß § 4 zu zahlende Entgelt verjährt in 6 Monaten, gerechnet vom Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Inrechnungstellung gemäß § 5 Abs. 1. (2) Für alle anderen Ansprüche aus dieser Anordnung gelten die allgemeinen Verjährungsfristen. § 8 Diese Anordnung gilt nur für Lieferungen im Binnenhandel. § 9 Über Streitigkeiten aus Anlaß der Rückgabe von Chlorbehältern entscheidet das Gericht oder das Vertragsgericht, das für die Entscheidung von Streitigkeiten aus dem zugrunde liegenden Kauf- oder Liefervertrag zuständig ist. § 10 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 29. November 1956 Der Minister für Chemische Industrie Prof. Dr. Winkler Anordnung zur Änderung der Materialeinsatzliste Nr. 123. Fleischwölfe Vom 9. November 1956 Zur Änderung der mit Anordnung vom 11. April 1956 über die Einführung der Materialeinsatzlisten Nr. 119 bis 135 (GBl. II S. 137) für verbindlich erklärten Materialeinsatzliste Nr. 123 wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Der im Abschnitt II der Materialeinsatzliste Nr. 123 für Messer und Siebscheiben aufgeführte Werkstoff St 34 ist zu streichen. (2) Für Messer ist der Werkstoff M St 6 und für Siebscheiben der Werkstoff M St 7 einzusetzen. § 2 1 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft, Berlin, den 9. November 1956 Der Minister für Allgemeinen Maschinenbau Wunderlich Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2, Klosterstraße 47 Verlag: (4) VEB Deutscher Zentral vertag, Berlin O 17, Michael kichstraße 17. Anruf 67 64 11 Verkauf: Berlin C 2, Roßstraße 6 Postscheckkonto: Berlin 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug: Nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil 1 3. DM, Teil II 2,10 DM Einzelausgabe: Bis zum Umfang von lo Seiten 0,25 DM. bis zum Umfang von 32 Seiten 0,40 LM, über 32 Seiten 0,50 DM ie Exemplar; Preis für die nicht im Abonnement gelieferte Ausgabe S5/56 des GBl, Teil I IO,- DM (nur vom Verlag oder durch den Buchhandel zu beziehen) Druck: (140) Neues Deutschland, Berlin Ag 134/56/DDR;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der unterstellten Leiter führenden Mitarbeiter ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den. Durch die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Regierung vor jeglichen Angriffen äußerer und innerer Feinde zu schützen. Dieser Verantwortung mit politischem Weitblick und sorgfältig durchdachten Maßnahmen, einem überlegten und effektiven Einsatz unserer Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt.

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