Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 43

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 43 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 43); Gesetzblatt -Teil II Nr. 7 Ausgabetag: 24, Februar 1956 43 (2) Das Institut untersteht dem Leiter der Hauptverwaltung Glas und Keramik des Ministeriums für Leichtindustrie, § 3 Struktur, Aufgaben und Tätigkeit des Instituts werden durch das im Einvernehmen mit dem Leiter des Zentralamtes für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission erlassene und als Anlage veröffentlichte Statut festgelegt. § 4 Der Minister für Leichtindustrie bestellt für das Institut ein Kuratorium. Zusammensetzung und Tätigkeit des Kuratoriums sind durch das Statut des Instituts festgelegt. § 5 Der Struktur- und Stellenplan des Instituts ist nach den hierfür geltenden Vorschriften aufzustellen und zu bestätigen. § 6 Das Institut ist HaushaUsorganisation. Seine Mittel werden im Haushalt der Republik bei dem Ministerium für Leichtindustrie veranschlagt. § 7 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1956 in Kraft. Berlin, den 8. Februar 1956 Ministerium für Leichtindustrie Dr. Feldmann Minister Anlage zu vorstehender Anordnung Statut des Instituts für Wärmetechnik und Automatisierung der Silikathüttenindustrie § 1 Rechtsform und Sitz (1) Das Institut für Wärmetechnik und Automatisierung der Silikathüttenindustrie ist juristische Person und Rechtsträger des ihm übertragenen Volkseigentums. Es ist dem Leiter der Hauptverwaltung Glas und Keramik des Ministeriums für Leichtindustrie unterstellt. (2) Das Institut für Wärmetechnik und Automatisierung der Silikathüttenindustrie hat seinen Sitz in Jena. § 2 Aufgaben (1) Das Institut hat auf dem Gebiet der Wärmetechnik und der Automatisierung der Silikathüttenindustrie folgende Aufgaben: a) Wissenschaftlich-technische Untersuchungen zur Erforschung der Grundlagen und Entwicklung neuer Brennverfahren und -Aggregate. b) Durchführung wissenschaftlich-technischer Arbeiten zur Weiterentwicklung ünd Verbesserung vorhandener Ofenanlagen. c) Entwicklung von Prüfverfahren und Geräten für die Betriebsmeß- und Regelungstechnik, insbesondere der Wärmewirtschaft und der Automatisierung des Betriebsablaufs einschließlich Konstruktion und Bau von Funktionsmustern und Nullserien von Geräten. d) Anleitung und Beratung der volkseigenen Betriebe der Glas-, keramischen und baustofferzeugenden Industrie bei der Einführung der Arbeitsergebnisse des Instituts in die Praxis sowie in grundsätzlichen technisch-wissenschaftlichen Fragen. e) Technische Anleitung und Mitarbeit bei der Aufstellung von Kohleverbrauchsnormen der vorgenannten Produktionsbetriebe. f) Verfolgung des Standes der Technik, insbesondere durch Sammlung und Auswertung des Fachschrifttums auf den Arbeitsgebieten des Instituts nach den Richtlinien der Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur. g) Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Entwürfen für Staatliche Standards. h) Mitwirkung beim technisch-wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch. i) Förderung des technisch-wissenschaftlichen Nachwuchses. (2) Der Minister für Leichtindustrie kann dem Institut weitere Aufgaben übertragen. § 3 Gliederung (1) Für die Struktur des Instituts ist der vom Ministerium für Leichtindustrie bestätigte Strukturplan verbindlich. (2) Im Strukturplan sind vorzusehen: 1. Abteilung Wärmestelle, 2. Abteilung Geräteentwicklung, 3. Abteilung für technische Normung und Standardisierung, 4. Abteilung Gerätefertigung, 5. Dokumentationsstelle einschließlich Erfindungs- und Patentwesen, 6. Verwaltung, Kader, Haushalt. § 4 Leitung und Vertretung im Rechtsverkehr (1) Das Institut wird durch den Direktor geleitet, der Wissenschaftler sein muß. (2) Vertreter des Direktors ist der stellvertretende Direktor, der gleichzeitig eine der technisch-wissen-sohaftlichen Abteilungen des Instituts leiten soll. (3) Der Direktor trägt die Verantwortung für die gesamte Tätigkeit des Instituts. Er handelt im Namen des Instituts und ist berechtigt, auf der Grundlage der fiir die Tätigkeit des Instituts geltenden Bestimmungen alle Angelegenheiten des Instituts allein zu entscheiden. Er soll in allen wichtigen Fragen seine Entschlüsse auf Grund von Beratungen mit den jeweils zuständigen leitenden Mitarbeitern des Instituts fassen. (4) Die mit leitenden Funktionen im Institut betrauten Mitarbeiter tragen gegenüber dem Direktor die Verantwortung für ihren Aufgabenbereich und sind im Rahmen der Entscheidung des Direktors in ihrem Aufgabenbereich weisungsbefugt. (5) Im Rechtsverkehr wird das Institut durch den Direktor allein oder durch seinen Stellvertreter gemeinsam mit einem vom Direktor dazu Bevollmächtigten oder im Rahmen der ihnen vom Direktor erteilten Vollmachten durch jeweils zwei Mitarbeiter des Instituts vertreten.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 43 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 43) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 43 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 43)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Erstvernehmung ausdrückt. In der Jahresanalyse wurde auf zunehmende Schwierigkeiten bei der Erzielung der Aussagebereitschaft hingewiesen und wesentliche Ursachen dafür genannt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X