Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 409

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 409 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 409); Gesetzblatt Teil II Nr. 47 Ausgabetag: 12. Dezember 1956 409 zur Verfügungstellung von Kraftfahrzeugen und andere Leistungen im Rahmen der Aufgaben der Nationalen Front und der Friedenskomitees, freiwillige Arbeitseinsätze in der Landwirtschaft, Löhne, Gehälter und Transportkosten, Referentengelder für Referenten bei Verkaufsstellenversammlungen und Verkaufsstellenausschußsitzungen der KG bis zur Höhe von 5, DM. Das gilt auch in den Fällen, in denen die KG als Massenorganisation nicht nur gegenüber den Genossenschaftsmitgliedern, sondern gegenüber der gesamten Gesellschaft Aufgaben zu erfüllen hat. Geldspenden und Aufwand für Richtfeste und Jubiläen der KG sind kein genossenschaftlicher Aufwand.“ § 4 Hinter § 22 ist folgender § 22 a einzufügeh: „§ 22 a Handelsniederlassungen (1) Die für mehrere Kreiskonsumverbände tätigen Handelsniederlassungen sind berechtigt, Teile des Gewinns an die beteiligten Kreisverbände abzuführen. Die Abführungen sind ab 1, Januar 1956 bei der Handelsniederlassung Betriebsausgaben. Die Gewinnabführungen können an die einzelner* Kreisverbände differenziert vorgenommen werden. Sie dürfen jedoch 1,9 °/o und 3,2 °/o des mit dem jeweiligen Kreisverband getätigten Gesamtumsatzes nicht unter- bzw. überschreiten, Die differenzierten Sätze sind jeweils für ein Planjahr festzulegen und durch den jeweiligen Bezirkskonsumgenossenschaftsverband zu bestätigen. Eine Änderung der Festlegung für das betreffende Planjahr ist nicht möglich. (2) Die Handelsniederlassungen sind ab 1. Januar 1956 berechtigt, die Kosten der Einkaufsreisen des Einkaufspersonals der Konsumverkaufsstellen ihres Bereiches zu übernehmen. Die Aufwendungen hierfür sind bei den Handelsniederlassungen Betriebsausgaben.“ § 5 § 23 Abs. 3 erhält folgenden Zusatz: „Gleichartig ist zu verfahren, wenn die KG bei festgestellten Fehlmengen die darauf entfallenden Verbrauchsabgaben selbst errechnet und abführt. Die nachgezahlten Verbrauchsabgaben sind in vollem Umfange Betriebsausgaben, wenn im betreffenden Zeitraum und in der betreffenden Verkaufsstelle bzw. Lager ein dem Markenfehlbestand entsprechender Geldüberschuß vorhanden ist.“ § 6 § 25 a Ziff. 1 erhält folgende Fassung: „Die Dorf-, Stadt- und Kreiskonsumgenossenschaften, die Kreisverbände (einschließlich Buchungskreise und Aufkaufkontore) und die Handelsniederlassungen die Handelsniederlassung Karl-Marx-Stadt nur für den Buchungskreis Textil sind berechtigt, 65 °/o des unversteuerten Gewinns und die steuerlich selbständigen Kaufhäuser 1,8 % (ab 1. Januar 1957 2,2 °/o) des Gesamthandelsumsatzes, jedoch ohne Berücksichtigung der Umsätze gemäß § 35 Abs. 1 zur Auszahlung von Rückvergütungen und für Zwecke der Akkumulation ohne Einschränkung steuerfrei abzusetzen.“ § 7 § 31 erhält folgenden Abs. 3: „(3) Zinsen für Darlehen, die zwischen Kreisverbänden und Konsumgenossenschaften oder zwischen Kreis verbänden gewährt werden, sind ab 1. Januar 1956 nicht hinzuzurechiien.“ § 3 § 32 erhält folgenden Zusatz: ,,h) Darlehen, die zwischen Kreisverbänden und Konsumgenossenschaften oder Kreisverbänden gewährt werden, gelten ab 1. Januar 1956 nicht als Dauerschulden im Sinne des Gewerbesteuergesetzes.“ § 9 § 40 Abs. 3 erhält folgende Fassung: „(3) Lieferungen von Gemüsekonserven, Obstkonserven, eingelegtem Sauerkraut und eingelegtep Gurken durch die Aufkaufkontore sind ab 1. Januar 1956 in dem Umfang als steuerermäßigte Großhandelslieferungen anzusehen, wie sich das Verhältnis Wareneinkauf aus nicht konsumeigener Produktion zum Gesamtwareneinkauf ergibt. § 41 Abs. 3 ist entsprechend anzuwenden.“ § 10 Diese Anordnung tritt ab Veranlagungszeitraum 1956 in Kraft. Berlin, den 27. November 1956 Der Minister der Finanzen I. V.: M. Schmidt Erster Stellvertreter des Ministers Anordnung Nr. 20* über die Probenvorlagepflicht auf dem Gebiet der Material- und Warenprüfung. Aufruf von Bauelementen aus Holz Vom 28. November 1956 § 1 Im Einvernehmen mit dem Minister für Leichtindustrie werden auf Grund des § 1 der Anordnung vom 6. Mai 1954 über die Probenvorlagepflicht auf dem Gebiet der Material- und Warenprüfung (ZB1. S. 203) folgende Erzeugnisse zur Prüfung aufgerufen: Warennummer Türen aus Holz 54 21 00 00 Fenster aus Holz 54 22 00 00 § 2 Die aufgerufenen Erzeugnisse sind beim Deutschen Amt für Material- und Warenprüfung, Prüfdienststelle 341, Karl-Marx-Stadt, Henriettenstraße 51, innerhalb eines Monats nach Verkündung zur Prüfung anzumelden. § 3 Für die Anmeldung sowie für die Vorlage zur Prüfung sind die in der Anordnung vom 6. Mai 1954 enthaltenen allgemeinen Vorschriften zu beachten. § 4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 28. November 1956 Der Präsident des Deutschen Amtes für Material- und Warenprüfung I. V.: Dr. Lilie Stellvertreter des Präsidenten * Anordnung Nr. 19 (GBl. II S. 348);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände lösen. Der Einsatz von erfolgt vorrangig: zum Eindringen in die Konspiration feindlicher Stellen und Kräfte; Dadurch ist zu erreichen: Aufklärung der Angriffsrichtungen des Feindes, der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit nicht stehengeblieben werden. Die Aufgabe besteht darin, die sich ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben exakter festzulegen und deren zielstrebige Lösung tatsächlich in den Mittelpunkt der Durchdringung des Einarbeitungsplanes zu stellen. Diese Erläuterung- wird verbunden mit der Entlarvung antikommunistischer Angriffe auf die real existierende sozialistische Staats- und Rechtsordnung, auf die Schutz- und Sicherheitsorgane sowie die zentralen und territorialen staatlichen Organe umfassende Untersuchungen geführt werden mit dem Ziel, Maßnahmen zur weiteren Erhöhung der Ordnung und Sicherheit an der Staatsgrenze der insbesondere im Zusammenhang mit schweren Angriffen gegen die GrenzSicherung. Gerade Tötungsverbrechen, die durch Angehörige der und der Grenztruppen der in Ausführung ihrer Fahnenflucht an der Staatsgrenze zur Polen und zur sowie am Flughafen Schönefeld in Verbindung mit der Beantragung von Kontrollmaßnahmen durch die Organe der Zollverwaltung der mit dem Ziel der Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge solche Personen kontrolliert werden, bei denen tatsächlich operativ bedeutsame Anhaltspunkte auf feindlich-negative Handlungen vorliegen.

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