Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 397

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 397 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 397); Gesetzblatt Teil II Nr. 46 Ausgabetag: 4. Dezember 1956 307 für alle übrigen Positionen der nichtkontingentierten Materialien in einfacher Ausfertigung drei Monate vor Lieferquartal an die gewünschten Lieferbetriebe. Nichtmetallische Altstoffe: an die Hauptverwaltung Altstoffe, Berlin-Karlshorst, Junker-Jörg-Str. 9, für die Bedarfsanmeldung des 1. Halbjahres des jeweiligen bis 15.11. des vorhergehen- Planjahres den Planjahres 2. Halbjahres des jeweiligen bis 31. 3. des jeweiligen Planjahres i Planjahres Für gebrauchte Getränkeflaschen und Gläser aus dem Rücklauf sind die Bestellungen acht Wochen vor Lieferquartal den zuständigen Leitbetrieben des VEB Altstoffhandel zu übergeben. (3) Für alle Erzeugnisse, die nicht im Direktverkehr bewegt werden, sind die Bestellungen acht Wochen vor Lieferquartal oder auf besondere Anforderung dem regional und fachlich zuständigen Versorgungskontor in einfacher Ausfertigung zu übergeben. (4) Die von den Versorgungskontoren für Industrietextilien im Vermittlungsgeschäft bewegten Erzeugnisse sind mit Bestellungen bis spätestens zwölf Wochen vor Lieferquartal diesen aufzugeben. Zweites Kapitel Volkseigene örtliche Wirtschaft Abschnitt I Kontingentierte Materialien § 6 Aufgaben der Bedarfsträger der Räte der Bezirke (1) Die Bedarfsträger der volkseigenen örtlichen Wirtschaft sind verpflichtet, für alle kontingentierten Materialien Bestellungen, die mit einem Kontingentvermerk nach § 10 Abs. 1 zu versehen sind, dem regional und fachlich zuständigen Absatzorgan bzw. den Betrieben der Hauptverwaltung Altstoffe zu den gleichen Terminen, wie sie für die zentrale volkseigene Wirtschaft bei Bezug über die staatlichen Handelsorgane festgelegt sind, in einfacher Ausfertigung zu übergeben. (Siehe § 3 Buchst, b.) (2) Auf den Bezug von Faserrohstoffen für die papier-und pappeerzeugende Industrie finden die für die zentrale volkseigene Wirtschaft geltenden Bestimmungen Anwendung (§ 3 Buchstaben a und b). (3) Die Absatzorgane sind verpflichtet, die Bestellungen außer Leder der volkseigenen örtlichen Wirtschaft für den Direktverkehr vorzusehen, wenn die Bestellungen die Mindestmengen erreichen und der Bedarfsträger den Direktverkehr wünscht. (4) Bei dem Bezug von Leder verfahren die Bedarfsträger der volkseigenen örtlichen Wirtschaft, welche im Direktverkehr eingewiesen sind, wie die zentrale volkseigene Wirtschaft. (5) Auf den Bezug von Schnittholz und Holzhalbwaren finden die für die zentrale volkseigene Wirtschaft geltenden Bestimmungen Anwendung (9 2 Abs. 2). (6) Bedarfsträger, die vom privaten Handel beziehen, legen die Bestellungen zwecks Registrierung bei dem für ihren Bezirk zuständigen Versorgungskontor vor. Abschnitt II Nichtkontingentierte Materialien § 7 Aufgaben der Bedarfsträger der Räte der Bezirke (1) Die Bedarfsträger der volkseigenen örtlichen Wirt- schaft sind verpflichtet, ihre Bestellungen in einfacher Ausfertigung an das regional fachlich zuständige Absatzorgan zu den gleichen Terminen oder auf besondere Anforderung zu übergeben, wie sie für den Bezug kontingentierter Materialien nach § 3 Buchst, b festgelegt sind. ' (2) Die Versorgungskontore sind verpflichtet, die Bestellungen der volkseigenen örtlichen Wirtschaft an das zuständige Absatzorgan sofort weiterzuleiten, wenn die Mindestmengen für den Direktverkehr erreicht werden und der Bedarfsträger den Direktverkehr wünscht. (3) Die Versorgungskontore Papier und Graphischer Bedarf sind verpflichtet, die Anforderungen der volkseigenen örtlichen Wirtschaft in den Lieferplänen für den Direktverkehr vorzusehen, wenn die Bestellungen die Mindestmengen für den Direktbezug erreichen und der Bedarfsträger den Direktverkehr wünscht. (4) Ausgenommen von vorstehender Regelung unter Absätze 1 bis 3 sind die: a) Erzeugnisse der Schnittholz- und Holzhalbwarenindustrie. Die Bedarfsträger reichen ihre Bestellungen in zweifacher Ausfertigung genauso.wie bei den kontingentierten Waren an die im § 3 genannten Stellen ein. b) Erzeugnisse der Glas- und keramischen Industrie. Die Bedarfsträger melden ihren Bedarf für Getränkeflaschen Planpos.-Nr. 39 13 100 Großglas ; „ „ 39 13 200 Konservenglas „ „ 39 13 300 (Industriebedarf) bei dem Versorgungskontor Industrieglas, Leipzig C 1, Eutritzscher Str. 24, drei Monate vor Lieferquartal an und werden auch;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleisten und den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin und dar Leiter der Abteilungen der Besirlss Verwaltungen, für den Tollaug der Unier srachugsfaafb und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Gerichtsgebäuden ist. Die Gerichte sind generell nicht in der Lage, die Planstellen der Justizwachtmeister zu besetzen, und auch die Besetzung des Einlaßdienstes mit qualifizierten Kräften ist vor allem in den Außenhandelsbetrieben, sind größere Anstrengungen zu unternehmen, um mittels der politisch-operativen Arbeit, insbesondere der Arbeit mit diese Organe sauber zu halten.

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