Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 388

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 388 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 388); 388 Gesetzblatt Teil II Nr. 46 Ausgabetag: 4. Dezember 1956 Direktor aufzustellen. Der Strukturplan ist vom HV-Leiter zu bestätigen. Die aufgestellten Pläne sind jährlich zu überprüfen und den Erfordernissen entsprechend auf den neuesten Stand zu bringen. (3) Auf der Grundlage der bestätigten Struktur- und Stellenpläne ist vom Direktor der Arbeitsverteilungsplan aufzustellen. (4) Im Rahmen dieser Vorschriften übt die BBS ihre Tätigkeit auf der Grundlage von Arbeitsplänen aus. § 8 Berufung und Abberufung, Einstellung und Entlassung der Mitarbeiter der BBS (1) Der Direktor wird auf Vorschlag des Werkleiters durch den zuständigen HV-Leiter für seine Funktion berufen und abberufen und untersteht in disziplinarischer Hinsicht dem HV-Leiter. (2) Alle weiteren Mitarbeiter, das gesamte pädagogische, technische, Verwaltungs- und Hilfspersonal werden auf Vorschlag des Direktors vom Betrieb eingestellt und entlassen nach Maßgabe der geltenden gesetzlichen Bestimmungen. Sie unterliegen in disziplinarischer Hinsicht der Arbeitsordnung des Betriebes. (3) Das pädagogische Personal darf während der Arbeitszeit nur mit Arbeiten beschäftigt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit ihren Bildungs-und Erziehungsaufgaben stehen. § 9 Vertretung der BBS im Rechtsverkehr (1) Die BBS wird im Rechtsverkehr durch den Werkleiter vertreten. Im Rahmen der ihm erteilten Vollmachten kann auch der Direktor die BBS vertreten. Solche Vollmachten bedürfen der Schriftform und können nur vom Werkleiter erteilt werden. (2) Der nach Abs. 1 bevollmächtigte Direktor bedarf zur schriftlichen Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen der Mitzeichnung durch einen entsprechend Bevollmächtigten des Betriebes. Der Direktor zeichnet „Im Aufträge“. Der Unterschrift ist die Funktion des Zeichnenden hinzuzufügen. (3) Verfügungen über Zahlungsmittel dürfen nur nach den hierfür geltenden Bestimmungen getroffen werden. § 10 Finanzierung der BBS (1) Die Gebäude, Einrichtungen und Ausstattungsgegenstände der BBS sind Volkseigentum und Nebenanlagen des Betriebes. Sie dürfen nicht ohne besondere schriftliche Genehmigung für andere betriebliche Zwecke als die der Bildung und Erziehung verwendet noch an andere staatliche Institutionen übertragen werden. Die Genehmigung ist vom zuständigen Ministerium bzw. Rat des Bezirkes für BBS der örtlichen volKseigenen Wirtschaft einzuholen entsprechend aer Anordnung vom 5. August 1955 über das Verfahren cer Errichtung und Veränderung von Einrichtungen der Berufsausbildung (GBl. I S. 567). (2) Die Finanzierung der BBS erfolgt nach der Anordnung vom 25. Oktober 1956 über die Finanzierung und Abrechnung der Kosten der Berufsausbildung der Lehrlinge in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. I S. 1149). § 11 Auflösung der BBS Die BBS kann nur durch das zuständige Ministerium bzw. BBS der örtlichen volkseigenen Wirtschaft durch die zuständige Abteilung des Rates des Bezirkes in Übereinstimmung mit dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung aufgelöst werden. § 12 Schlußbestimmungen (1) Dieses Statut tritt mit Wirkung vom ; 5 in Kraft (2) Änderungen dieses Statuts oder seine Aufhebung können nur durch den HV-Leiter erfolgen. den Hauptverwaltungsleiter des Min (für BBS der zentralgeleiteten volkseigenen Wirtschaft) oder Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes (für BBS der örtlichen volkseigenen Wirtschaft) oder Präsident der Reichsbahndirektion (für BBS des Ministeriums für Verkehrswesen, die den Reichsbahndirektionen unterstehen) oder usw. Anlage 2 zu vorstehender Anordnung Rahmenstrukturplan für Betriebsberufsschulen Alle Betriebsberufsschulen (nachfolgend BBS genannt) haben unabhängig von ihrer Größe und dem Wirtschaftsbereich, zu dem sie gehören, grundsätzlich die gleiche Aufgabenstellung bei der Ausbildung von Jugendlichen. Somit bestehen auch in den einzelnen BBS im Prinzip gleiche Aufgabenbereiche, die im folgenden aufgeführt sind: Praktischer und theoretischer Unterricht, Beschaffung und Aufbereitung der Lehrproduktion, Kultur und Sport, Heimerziehung, Wirtschaft und Verwaltung. Die Größe der BBS und die Art der Berufe beeinflussen jedoch die Struktur. Für jede BBS muß auf der Grundlage des Rahmenstrukturplanes entsprechend der Größenordnung ein Strukturplan aufgestellt werden, der ihren Besonderheiten entspricht und einen maximalen Arbeitserfolg garantiert. Bei der Aufstellung des Strukturplanes jeder BBS ist das Prinzip der strengsten Sparsamkeit zu beachten. Für die Größenordnungen 1. BBS mit weniger als 7 Lehrmeistern (Lehrausbildern), 2. BBS ab 7 Lehrmeister (Lehrausbilder), jedoch nur bis 150 Schüler, 3. BBS mit über 150 Schülern (in der Regel bis 400 bzw. 600 Schüler), 4. BBS mit über 400 bzw. 600 Schülern gelten folgende Rahmenstrukturen:;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die weitere Qualifizierung dar vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gosellschafts-schädlicher Handlungen Jugendlicher. Zu den rechtspolitischsn Erfordernissen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher, Anforderungen an die weitere Qualifizierung der Tätigkeit der Linie Untersuchung bei der Durchführung von Aktionen und Einsätzen anläßlich politischer und gesellschaftlicher Höhepunkte zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Feindes zum Mißbrauch der Kirchen für die Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und die Schaffung einer antisozialistischen inneren Opposition in der Vertrauliche Verschlußsache - Grimmer, Liebewirth, Meyer, Möglichkeiten und Voraussetzungen der konsequenten und differenzierten Anwendung und Durchsetzung des sozialistischen Strafrechts sowie spezifische Aufgaben der Linie Untersuchung im Staatssicherheit zur Vorbeugung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, den er zunehmend raffinierter zur Verwirklichung seiner Bestrebungen zur Schaffung einer inneren Opposition sowie zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ist die reale Einschätzung des Leiters über Aufgaben, Ziele und Probleme, die mit dem jeweiligen Ermittlungsverfahren in Verbindung stehen.

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