Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 385

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 385 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 385); 385 ESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil II 1956 Berlin, den 4. Dezember 1956 Nr. 46 Tag Inhalt Seite 16.11.56 Anordnung über die Beschäftigung von Mitarbeitern in den Betriebsberufsschulen, Berufsschulen, Lehrwerkstätten und Lehrlingswohnheimen 385 16.11.56 Anordnung über das Rahmenstatut und den Rahmenstrukturplan für Betriebsberufs- schulen 385 5.11. 56 Anordnung über die Verteilung, den Bezug und die Lieferung von Erzeugnissen der Leichtindustrie ab 1957 394 Anordnung über die Beschäftigung von Mitarbeitern in den Betriebsberufsschulen, Berufsschulen, Lehrwerkstätten und Lehrlingswohnheimen. Vom 16. November 1956 In Durchführung des Beschlusses vom 28. Juni 1956 über die Berufsausbildung der Lehrlinge in der sozialistischen Wirtschaft (GBl. I S. 568) und des Beschlusses vom 12. April 1956 über die Neuregelung des Stellenplanwesens (GBl. I S. 341) wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 Für die Beschäftigung von Mitarbeitern in den Betriebsberufsschulen, Berufsschulen, Lehrwerkstätten und Lehrlings Wohnheimen gilt die vom Minister für Arbeit und Berufsausbildung erlassene Direktive vom 16. November 1956 über die Beschäftigung von Mitarbeitern in den Betriebsberufsschulen, Berufsschulen, Lehrwerkstätten und Lehrlingswohnheimen.* § 2 (1) Die in der Direktive festgelegten Grundsätze und die Meßzahlen sind Höchstwerte und können nur in Ansatz gebracht werden, wenn die örtlichen Verhältnisse dieses erfordern. (2) Die Stellenpläne sind nach den Prinzipien der Sparsamkeit aufzusteilen. Die Werkleiter bestätigen die Stellenpläne für die im § 1 genannten Einrichtungen entsprechend den Aufgaben der Berufsausbildung unter Berücksichtigung der Eigenart der Produktion und der Struktur des Betriebes. Die Bestätigung der Stellenpläne für die Berufsschulen und kommunalen Lehrlingswohnheime erfolgt gemäß dem Beschluß vom 12. April 1956 über die Neuregelung des Stellenplanwesens (GBl. I S. 341) durch die zuständigen örtlichen Räte. (3) Mit Wirkung vom 1. April 1957 sind alle bisher bestätigten Stellenpläne für die obengenannten Einrichtungen der Berufsausbildung aufgehoben. * Abgedruekt in Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung Nr, 7/1956 § 3 (1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1957 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt außer Kraft: die Anordnung vom 21. Februar 1955 über die Anwendung eines Rahmenstellenplanes für kommunale Lehrlingswohnheime (GBl. II S. 61). Berlin, den 16. November 1956 Der Minister für Arbeit und Berufsausbildung Macher Anordnung über das Rähmenstatut und den Rahmenstrukturplan für Betriebsberufsschulen. Vom 16. November 1956 In Durchführung des Beschlusses vom 28. Juni 1956 über die Berufsausbildung der Lehrlinge in der sozialistischen Wirtschaft (GBl. I S. 568) wird folgendes angeordnet: § 1 Für Betriebsberufsschulen der sozialistischen Wirtschaft werden das Rahmenstatut (Anlage 1) und der Rahmenstrukturplan (Anlage 2) erlassen. § 2 (1) Die Ausarbeitung des Statuts und des Strukturplanes für jede Betriebsberufsschule hat vom Betrieb nach den Grundsätzen der a) im § 1 genannten Rahmenmaterialien, b) Anordnung vom 16. November 1956 über die Beschäftigung von Mitarbeitern in den Betriebsberufsschulen, Berufsschulen, Lehrwerkstätten und Lehrlingswohnheimen (GBl. II S. 385) unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Wirtschaftszweiges und des Betriebes zu erfolgen. (2) Das Statut und der Strukturplan der Betriebsberufsschule sind entsprechend dem Beschluß vom 28. Juni 1956 zu bestätigen und mit Wirkung vom 1. Januar 1957 für rechtswirksam zu erklären. //;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten. Bei der Planung der Aufgaben und der Organisierung der politisch-operativen Arbeit haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit wirkt. Die allgemeine abstrakte Möglichkeit des Bestehens einer Gefahr oder die bloße subjektive Interpretation des Bestehens einer Gefahr reichen somit nicht aus, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder dazu führen kann. Das Bestehen eines solchen Verhaltens muß in der Regel gesondert festgestellt werden.

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