Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 375

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 375 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 375); Gesetzblatt Teil II Nr. 45 Ausgabetag: 28. November 1956 375 tung. Die Inspektion für Arbeitsschutz und technische Sicherheit in der Hauptverwaltung kann die Entlassung von Sicherheitsinspektoren und Sicherheitsbeauftragten verlangen. § 10 (1) Die Hauptinspektion für Arbeitsschutz und technische Sicherheit hat den Minister und seine Stellvertreter auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit zu unterstützen und zu beraten. Sie hat insbesondere a) die Tätigkeit der Inspektionen für Arbeitsschutz und technische Sicherheit in den Hauptverwaltungen anzuleiten und zu kontrollieren, b) mit allen für den Arbeitsschutz und die technische Sicherheit zuständigen Institutionen eng zusammenzuarbeiten, vor allem aber auf einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch mit den anderen Hauptinspektionen für Arbeitsschutz und technische Sicherheit hinzuwirken, c) für die fachliche Weiterbildung der Sicherheitsinspektoren zu sorgen, d) Katastrophen, Brände, schwere, tödliche und Massenunfälle zu untersuchen und Maßnahmen zur Verhinderung ähnlicher Ereignisse festzulegen, e) die Einhaltung der für den Arbeitsschutz und die technische Sicherheit geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu kontrollieren, f) die Planung und Verwendung der Investitionsund Generalreparaturmittel für den Arbeitsschutz und die technische Sicherheit ständig zu kontrollieren, g) die Unfallstatistiken auszuwerten und die sich daraus ergebenden Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit festzulegen. (2) Die Mitarbeiter der Hauptinspektion für Arbeitsschutz und technische Sicherheit sind berechtigt, die dem Ministerium für Berg- und Hüttenwesen unterstellten Betriebe jederzeit zu befahren, in bezug auf den Arbeitsschutz und die technische Sicherheit zu überprüfen und von dem Leiter des Betriebes im Rahmen ihres Aufgabenbereiches Aufklärung zu verlangen. 3 (3) Bei drohender Gefahr für Menschen oder Betriebseinrichtungen sind sie berechtigt, Maschinen, Betriebsanlagen oder Betriebsteile stillzulegen oder beim Erkennen Von Mängeln an Einrichtungen und Anlagen dem Leiter des Betriebes entsprechende Auflagen über den Hauptverwaltungsleiter zur Beseitigung der Mängel zu geben. § 11 (1) Die Inspektionen für Arbeitsschutz und technische Sicherheit in den Hauptverwaltungen haben die Hauptverwaltungsleiter und deren Stellvertreter in den Fragen des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit zu unterstützen und zu beraten. Sie haben insbesondere a) die Tätigkeit der Inspektionen für Arbeitsschutz und technische Sicherheit in den Betrieben anzuleiten und zu kontrollieren, b) die von der Hauptinspektion für Arbeitsschutz und technische Sicherheit gegebenen Hinweise entsprechend der Struktur der Hauptverwaltung auszuwerten und an die nachgeordneten Inspektionen weiterzuleiten, c) mit den Sicherheitsinspektoren der Betriebe regelmäßig einen Erfahrungsaustausch über Fragen des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit durchzuführen, d) die Planung und Verwendung der Investitionsund Generalreparaturmittel für den Arbeitsschutz und die technische Sicherheit ständig zu kontrollieren, e) die Unfallstatistiken auszuwerten und die sich daraus ergebenden Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit festzulegen, f) Katastrophen, schwere, tödliche und Massenunfälle zu untersuchen, Maßnahmen zur Verhütung ähnlicher Vorkommnisse einzuleiten und der Hauptinspektion für Arbeitsschutz und technische Sicherheit darüber zu berichten, g) die fachliche und zahlenmäßige Besetzung der nachgeordneten Inspektionen für Arbeitsschutz und technische Sicherheit zu überwachen und die Sicherheitsinspektoren nach persönlicher Überprüfung zu bestätigen, h) die Entwicklung zweckmäßiger Arbeitsschutzkleidung und Arbeitsschutzmittel zu fördern, i) die Einhaltung der für den Arbeitsschutz und die technische Sicherheit geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu kontrollieren. (2) Den Mitarbeitern der Inspektion für Arbeitsschutz und technische Sicherheit in den Hauptverwaltungen stehen im Rahmen der Hauptverwaltung die gleichen Befugnisse wie den Mitarbeitern der Hauptinspektion für Arbeitsschutz und technische Sicherheit zu (§ 10 Absätze 2 und 3). § 12 (1) Die Inspektionen für Arbeitsschutz und technische Sicherheit in den Betrieben, die Sicherheitsinspektoren oder die Sicherheitsbeauftragten haben die Werkleiter und die Aufsichtführenden bei der Organisierung des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit zu unterstützen und zu beraten. Sie haben insbesondere a) für besonders gefahrvolle Arbeiten oder Arbeitsverfahren zusätzliche Sicherheitsvorschriften im Einvernehmen mit der Inspektion für Arbeitsschutz und technische Sicherheit in der Hauptverwaltung und der zuständigen Arbeitsschutzinspektion herauszugeben, b) dem Leiter des Betriebes geeignete Vorschläge zur Beseitigung von betrieblichen Mängeln zu unterbreiten und die Beseitigung zu kontrollieren, c) größere Betriebsstörungen sowie schwere und tödliche Unfälle zu untersuchen und dem Leiter des Betriebes geeignete Maßnahmen zur Beseitigung von Störungs- und Unfallquellen vorzuschlagen, d) bei der Einsetzung der aufsichtführenden Personen beratend mitzuwirken, e) zu überwachen, daß die vorgeschriebenen Untersuchungen an Betriebsanlagen und -einrichtungen termingemäß durchgeführt werden, f) alle zum Einsatz kommenden Maschinen und Anlagen auf das Vorhandensein der Schutzvorrichtungen zu überprüfen und sich durch Stichproben zu überzeugen, daß an reparierten Maschinen und Anlagen die Schutzvorrichtungen vorhanden sind.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister und der beim Leiter der durchgeführten Beratung zur Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wurden Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung trägt die Verantwortung für die schöpferische Auswertung und planmäßige Durchsetzung der Beschlüsse und Dokumente von Parteiund Staatsführung, der Befehle und Weisungen der Dienstvorgesetzten zur Lösung der politisch-operativen Aufgaben befugt, den ihm unterstellten Angehörigen Weisungen zu erteilen sowie die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - materielle und finanzielle Bedarfsplanung und die rechtzeitige Waren- und Materialbereitstellung; Erarbeitung von Vorlagen für den Jahreshaushaltsplan und Richtwerten für die Perspektivplanung auf der Grundlage von Rücksprachen mit den Mitarbeitern der operativen Diensteinheit beziehungsweise an Hand des Vergleichs mit den mitgeführten Personaldokumenten. Bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt sind inhaftierte Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie für die Sicherstellung von eweismat.eriäi V-? während des Aufnahmeprozess in den UntersuchungshafthJisalten des Mini- Rechtliche Grundlagen der Aufnahme und Durchsuchung inhaftierter Personen, deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände sowie die Sicherung von Beweismitteln während des Aufnahmeprozesses in den Untersuchungshaftanstalton Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die innere Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaf tanstalt rechtlich zulässig, in begründeten Fällen von den Trennungsgrundsätzen abzuweichen.

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