Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 338

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 338 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 338); 338 Gesetzblatt Teil II Nr. 41 Ausgabetag: 4. Oktober 1956 andere technisch bedingte Fehler) nachgewiesen werden. Diese Einwände berechtigen nicht zu Zahlungsaufschub oder -Verweigerung. Ansprüche aus diesen unrichtigen Rechnungen können vom Abnehmer und vom EVB nur für das laufende und das vorangegangene Jahr geltend gemacht werden (7) Der Abnehmer hat keinen Anspruch auf Rückvergütung für in seinen Anlagen auftretende Verluste durch Erdschluß, Isolationsfehler, Undichtigkeiten der Gasinstallation und dergleichen.* § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 12. September 1956 Ministerium für Kohle und Energie Goschütz Minister Anordnung über die Entschädigung der Mitarbeiter allgemeiner öffentlicher Bibliotheken in Gemeinden unter 5000 Einwohnern. Vom 22. September 1956 Im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und dem Minister des Innern wird folgendes angeordnet: g j (1) Die Entschädigung für die Leiter von nebenberuflich geleiteten allgemeinen öffentlichen Bibliotheken bzw. von Buchausgabestellen (im folgenden Bibliotheksleiter genannt) ist in Gemeinden unter 5000 Einwohnern nach den Sätzen dieser Anordnung vorzunehmen und richtet sich dabei im einzelnen nach der Zahl der Leser der Bibliothek und der Durchschnittszahl der je Leser im Kalenderjahr erreichten Entleihungen. (2) Als Leser gelten nur diejenigen Personen, die sich ordnungsgemäß in der Bibliothek angemeldet und im Laufe des Kalenderjahres mindestens ein Buch entliehen haben. g 2 (1) Der Bibliotheksleiter hat Anspruch auf folgende monatliche Entschädigung: 30 bis 50 Leser 20, DM 51 bis 100 Leser 30, DM 101 bis 150 Leser 40, DM Wird die Zahl von 150 Lesern überschritten, so werden je weitere 1 bis 50 Leser 10, DM gezahlt. (2) In Gemeinden unter 300 Einwohnern können auch für weniger als 30 Leser 10, DM monatlich als Entschädigung gezahlt werden, wenn mehr als 10 °/b der Einwohner als Leser erfaßt wurden. Nach Erreichen von 30 Lesern kommen die im Abs. 1 genannten Sätze in Anwendung. (3) Die volle Höhe der Entschädigung wird nur gezahlt, wenn jährlich eine Durchschnittsausleihe von mindestens acht Entleihungen je Leser erreicht wird und folgende Öffnungszeiten eingehalten werden: Mindestzahl der wöchentlichen In Gemeinden bis zu 1000 Einwohner von 1001 bis 2000 Einwohner von 2001 bis 3000 Einwohner von 3001 bis 4000 Einwohner von 4001 bis 5000 Einwohner öffnungsstunden 3 Stunden 4 Stunden 6 Stunden 8 Stunden 10 Stunden Werden die vor geschriebene durchschnittliche Ent-leihungszahl oder die öffnungsstunden nicht erreicht, so wird die Entschädigung nur in Höhe des erreichten Prozentsatzes zu der Entleihungszahl bzw. den öffnungsstunden gewährt. (4) In Kur- und Ferienorten sind als Leser nur Einwohner der betreffenden Gemeinde zu zählen. Für diese Leserzahl wird eine Entschädigung entsprechend den Absätzen 1 bis 3 gezahlt. Benutzen Kur- und Feriengäste die Bibliothek, so sind sie gesondert zu erfassen. Dem Bibliotheksleiter sind für die Zeit der Saison für je 200 dieser Benutzer 15, DM zusätzlich zu seiner Entschädigung zu zahlen, soweit nicht nach § 4 Abs. 2 Planstellen in Anwendung gebracht werden. Die zusätzliche Entschädigung wird nach Abschluß der Saison errechnet und ausgezahlt. § 3 (1) Für die Kreisbibliotheken in Orten unter 5000 Einwohnern können Planstellen zur Arbeit im Kreisgebiet nach § 3 Abs. 6 der Anordnung vom 30. September 1955 zur Einführung eines Rahmenstellenplanes für allgemeine öffentliche Bibliotheken in Gemeinden von 5000 bis 100 000 Einwohner (GBL II S. 354) gewährt werden. (2) Darüber hinaus kann diesen Bibliotheken zur Durchführung der bibliographischen und Ausleiharbeit Vs Planstelle nach der Vergütungsgruppe VI des Tarifvertrages VBV gewährt werden, wenn 10 bis 15 % der Einwohner der Kreisstadt als Leser von der Bibliothek erfaßt worden sind. Bei mehr als 15 °/o der Einwohner als Leser kann eine Planstelle nach der Vergütungsgruppe VI bestätigt werden. (3) In den Bibliotheken, die weniger als 10 °/o der Ein- wohner als Leser erfaßt haben, kann neben den Planstellen für die Arbeit im Kreisgebiet nur ein nebenberuflich tätiger Mitarbeiter entsprechend § 2 beschäftigt werden. g 4 (1) In Kur- und Ferienorten mit ganzjähriger Saison können wenn die Zahl der Leser und Benutzer im Kalenderjahr 1000 übersteigt Planstellen (Tarifvertrag VBV) nach folgender Regelung gewährt werden: 1000 bis 2500 Leserund Benutzer 1 Planstelle Vergütungsgruppe VIII 2501 bis 4000 Leser und Benutzer 1 Planstelle Vergütungsgruppe VI V2 Planstelle Vergütungsgruppe VIII 4001 bis 6000 Leser und Benutzer 1 Planstelle Vergütungsgruppe V 1 Planstelle Vergütungsgruppe VIII (2) Bei mehr als 6000 Benutzern kann je nach dem Bedarf der Bibliothek Vs Stelle nach Gruppe VI oder Vs Stelle nach Gruppe VIII für jede weiteren 1 bis 2000 Benutzer in Anspruch genommen werden. § 5 (1) Die Sätze für die Entschädigungen wenlen für das Haushaltsjahr spätestens bis zum 15. Januar unter Zugrundelegung der Arbeitsergebnisse des vergangenen Jahres (Stand vom 31. Dezember) festgesetzt. Die Entschädigung für die nebenberufliche Tätigkeit enfällt, wenn entsprechend §§ 3 und 4 Planstellen in Anspruch genommen werden. (2) Die Festsetzung der Entschädigung erfolgt durch den Rat der Gemeinde nach den Angaben im Berichtsheft der Gemeindebibliothek und nach Bestätigung durch den Kreisbibliothekar. (3) Bei Inanspruchnahme von Planstellen ist auf der Grundlage der Betriebszahlen mit Stand vom 31. Dezember des jeweils vergangenen Jahres von der Bibliothek bis zum 15. Januar jeden Jahres ein Stellenplanantrag dem Eat des Kreises, Abteilung für Kultur, zur Bestätigung vorzulegen. Der Rat des Kreises, Abteilung;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung des Mfo zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den, Verhafteten ausoehen. Auf diese. eise ist ein hoher Grad der und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshandlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und Weise die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaf tanstalt rechtlich zulässig, in begründeten Fällen von den Trennungsgrundsätzen abzuweichen.

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