Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 330

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 330 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 330); 330 Gesetzblatt Teil II Nr. 40 Ausgabetag: 1. Oktober 1956 Struktur- und Stellenplan verbindlich. In ihm sind vorzusehen: 1. Fachabteilung Spiritus, 2. Fachabteilung Biologie, 3. Fachabteilung Spirituosen, 4. Fachabteilung Weine, 5. Fachabteilung Analytisches Labor, 6. Verwaltung. § 4 Leitung und Vertretung im Rechtsverkehr (1) Das Zentrallaboratorium wird durch einen Wissenschaftler oder einen wissenschaftlich qualifizierten Ingenieur geleitet, der die Dienstbezeichnung „Leiter des Zentrallaboratoriums“ trägt und Mitglied des Wissenschaftlich-Technischen Rates der Hauptverwaltung Genußmittelindustrie des Ministeriums für Lebensmittelindustrie ist. (2) Im Falle seiner Verhinderung vertritt ihn der stellvertretende Leiter, der Leiter einer der technischwissenschaftlichen Abteilungen des Zentrallaboratoriums sein muß. (3) Der Leiter trägt die Verantwortung für die gesamte Tätigkeit des Zentrailaboratoriums. Er handelt im Namen des Zentrallaboratoriums und ist berechtigt, auf der Grundlage der für die Tätigkeit des Zentrallaboratoriums geltenden Bestimmungen alle Angelegenheiten des Zentrallaboratoriums allein zu entscheiden. Er soll in allen wichtigen Fragen seine Entscheidungen auf Grund von Beratungen mit den jeweils zuständigen leitenden Mitarbeitern des Zentrallaboratoriums treffen. (4) Die mit leitenden Funktionen im Zentrallaboratorium betrauten Mitarbeiter tragen gegenüber dem Leiter die Verantwortung für ihren Aufgabenbereich und sind im Rahmen der Entscheidungen des Leiters in ihrem Aufgabenbereich weisungsbefugt. (5) Im Rechtsverkehr wird das Zentrallaboratorium durch den Leiter allein oder durch dessen Stellvertreter gemeinsam mit einem vom Leiter dazu Bevollmächtigten vertreten. Im Rahmen der ihnen vom Leiter erteilten Vollmachten können auch zwei sonstige Mitarbeiter des Zentrallaboratoriums gemeinsam das Zentrallaboratorium vertreten. (6) Verfügungen über Zahlungsmittel dürfen nur nach den hierfür geltenden Bestimmungen getroffen werden, § 5 Veröffentlichungen und Schweigepflicht (1) Die Veröffentlichung von Ergebnissen der technisch-wissenschaftlichen Arbeiten des Zentrallaboratoriums hat gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erfolgen. (2) Bei Veröffentlichungen sowie in ihrer sonstigen Tätigkeit haben die Mitarbeiter des Zentrallaboratoriums Verschwiegenheit über vertrauliche Vorgänge zu bewahren. Diese Schweigepflicht besteht auch nach Lösung ihres Arbeitsrechtsverhältnisses mit dem Zentrallaboratorium. § 6 Änderung und Aufhebung des Statuts Dieses Statut kann nur durch den Minister für Lebensmittelindustrie im Einvernehmen mit dem Leiter des Zentralamtes für Forschung und Technik bei der Staatlichen Plankommission geändert und aufgehoben werden. Anordnung über die Auflösung des VEB Harzer Spritzgußwerk Harzgerode. Vom 18. September 1956 Im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Staatlichen Plankommission und dem Minister der Finanzen wird folgendes angeordnet: § 1 Der VEB Harzer Spritzgußwerk Harzgerode ist mit Wirkung vom 30. Juni 1956 als juristisch selbständiger Betrieb im Sinne des § 1 der Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 225) aufzulösen. § 2 Mit Wirkung vom 1. Juli 1956 ist das Harzer Spritzgußwerk Harzgerode dem VEB Meßgerätewerk Qued-iinburg als Betriebsteil anzugliedern, der auch die bisher vom aufgelösten Betrieb verwalteten Vermögens-werte zu übernehmen hat. § 3 Der VEB Meßgerätewerk Quedlinburg ist Rechtsnachfolger des aufgelösten Betriebes. § 4 Die Planaufgaben des aufgelösten Betriebes werden Bestandteil der Pläne des übernehmenden Betriebes. § 5 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1956 in Kraft. Berlin, den 18. September 1956 Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau W underlich Minister Anordnung über Maßnahmen zur Organisierung des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit in den Betrieben sowie über den Aufbau und die Aufgaben der Inspektionen für Arbeitsschutz und technische Sicherheit im Bereich des Ministeriums für Kohle und Energie. Vom 29. August 1956 Auf Grund des § 10 Abs. 1 der Verordnung vom 22. Dezember 1955 über die Bildung von Inspektionen für Arbeitsschutz und technische Sicherheit (GBl. I 1956 S. 9) wird im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit und Berufsausbildung und den zuständigen Zentralvorständen der Industriegewerkschaften folgendes angeordnet: Organe auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit § 1 Für den Arbeitsschutz und die technische Sicherheit in den Betrieben sind die Werkleiter persönlich verantwortlich. § 2 (1) Zur zweckmäßigen Anleitung und Kontrolle der Betriebe auf dem Gebiete des Arbeitsschutzes und der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Zusammenhänge, aus denen sich die Verantwortung des Untersuchungsorgans Staatssicherheit ür die Sicherung des persönli-. ohen Eigentums inhaftierter Personen ahleitet. Bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten muß optimal geeignet sein, die Ziele der Untersuchungshaft zu gewährleisten, das heißt, Flucht-, Verdunklungsgefahr, Wiederholungs- und Fortsetzungsgefahr auszuschließen sowie die Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Parteirungen die Durchführung jeder Vernehnung eines Beschuldigten. Die Gesetzlichkeit des Vorgehens des Untersuchungsführers beinhaltet die Ausrichtung der Beschuldigtenvernehmung auf die Feststellung der Wahrheit und schließt die Gewährleistung und Wahrung der Rechte des Beschuldigten ein. Keine dieser Faktoren dürfen voneinander isoliert und vom Prinzip der Wahrung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit auch deshalb von besonderer Bedeutung weil die Feststellung wahrer Untersuchungsergebnisse zur Straftat zu ihren Ursachen und Bedingungen sowie der Persönlichkeit des schuldigten in den von der Linie Untersuchung bearbeiteten Ermitt iungsverfa nren - dem Hauptfeld der Tätigkeit der Linie - als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren zu lösen.

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