Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 303

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 303 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 303); Gesetzblatt Teil II Nr. 36 Ausgabetag: 3. September 1956 303 - (4) Ist für das Liefergewicht das auf einer amtlich zugelassenen Waage ermittelte Gewicht maßgebend, so ist dem Frachtbrief ein Vermerk des Beauftragten des Lieferers über die gewogene und verladene Menge beizufügen. (5) Die Kosten der Gewichtsfeststellung trägt der Lieferer, § 7 Frachten, Transportgebühren und Transportgefahr (1) Die Transportkosten und Frachten einschließlich Fiachtnebenkosten sind entsprechend der jeweils gültigen Preisanordnung für den Handel mit Heu, Getreidestroh, Raps-, Rübsen- und Senfstroh zu verrechnen. (2) Nach Übergabe der Ware an den Frachtführer trägt der Besteller die Gefahr des Transportes. § 8 Wagendecken (1) Das Entgelt für die Ausleihung von Wagendecken trägt, wenn keine besondere Vereinbarung getroffen wurde, der Besteller. (2) Das Entgelt gemäß Abs. 1 ist vom Tage des Abgangs der Wagendecken bis einschließlich zum Tage des Wiedereintreffens beim Verleiher zu berechnen. (3) Ist eine Decke beschädigt, so hat der Empfänger vor Entladung des Eisenbahnwagens eine Tatbestandsaufnahme durch die Bahn zu veranlassen. (4) Für die Normalbedeckung eines R-Wagens dürfen nicht mehr als 120 qm berechnet werden. § 9 Entgegennahme und Abnahme der Ware (1) Der Empfänger ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung entgegenzunehmen; er hat hierbei die gesetzlichen Bestimmungen über die Be- und Entladung von Transportraum zu beachten. Er ist zur Abnahme nur verpflichtet, wenn die Ware den geltenden gesetzlichen Gütebestimmungen entspricht und die Lieferung nach den sonstigen vertraglichen Vereinbarungen erfolgt. (2) Wird infolge nicht artengerechter Lieferung oder bei in Fäulnis übergegangener Ware die Abnahme der Ware abgelehnt, so hat der Empfänger innerhalb von 24 Stunden nach Entgegennahme der Ware dem Lieferer telegrafisch oder telefonisch von der Ablehnung, mit Angabe des Grundes, Mitteilung zu machen. Eine Rücksendung oder anderweitige Verfügung der nicht abgenommenen Ware darf nur mit Zustimmung des Lieferers vor genommen werden. Der Lieferer ist verpflichtet, seine Anweisungen unverzüglich telefonisch oder telegrafisch dem Empfänger bekanntzugeben. Erhält der Empfänger innerhalb von 24 Stunden seit, dem Telefongespräch oder der Aufgabe des Telegramms bei der Post keine Anweisung vom Lieferer, so ist er berechtigt und verpflichtet, alles in seinen Kräften stehende zu tun, um die Ware bestmöglich abzusetzen. Sämtliche hieraus entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Lieferers. (3) Eisenbahnwagen sind vor Entladung auf vor handene äußere Mängel zu überprüfen. Bei offensichtlicher Beschädigung ist vor Durchführung der Entr ladung eine bahnamtliche Tatbestandsaufnahme zu beantragen. (4) Der Besteller kann außerdem die Abnahme verweigern, wenn die Ware infolge verspäteter Lieferung für ihn ohne wirtschaftliches Interesse ist und ihm eine Abnahme nicht mehr zugemutet werden kann. Der Besteller muß darüber dem Lieferer eine begründete Erklärung seines übergeordneten Organs vorlegen. Die Verweigerung der Abnahme aus dem angegebenen Grunde muß dem Lieferer vor Versendung der Ware zugegangen sein. § 10 Beanstandungen (Mängelrügen) (1) Beanstandungen über das Liefergewicht, den Feuchtigkeitsgehalt, den Schwarzbesatz, sonstige Beschaffenheit, wie Geruch und Schimmel, sind unverzüglich, spätestens am zweiten Werktag nach Eingang der Ware, dem Lieferer gegenüber schriftlich geltend zu machen. Die Mängel sind näher zu bezeichnen. (2) Eine Beanstandung der Ware kann nur dann ausgesprochen werden, wenn die Gewichts- und Gütefeststellungen des Empfängers von denen des Verladeprotokolls abweichen. (3) Zur Beweisführung der Beanstandung hat der Empfänger ein Gutachten ausfertigen zu lassen, das innerhalb von acht Tagen nach Entgegennahme der Ware dem Lieferer zuzustellen ist. (4) Das Gutachten muß folgende Angaben enthalten: a) Absender laut Frachtpapieren, b) Verladestation bzw. Verladestelle, c) Verladedatum, d) die Nummer bzw. das Kennzeichen des Transportmittels, e) das ermittelte Bruttogewicht der Ware auf der Verladestation bzw. Verladestelle, f) das ermittelte Bruttogewicht der Ware auf der Empfangsstation bzw. Entladestelle, g) nähere Bezeichnung der Mängel, wobei die Angaben des Verladeprotokolls gegenüberzustellen sind, h) Wertminderung der Ware insgesamt in ®/o unter Berücksichtigung evtl, bereits erfolgter Abzüge laut Verladeprotokoll, i) den Lagerort, j) evtl, vorgeschlagener Verwendungszweck, k) Kosten des Gutachtens, l) Ort, Datum und Unterschrift des Ausstellers. Das Gutachten muß vollständig sein. (5) Zur Ausstellung der Gutachten sind nur berechtigt: a) die vom Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse und von den;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Die Zusammenarbeit mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage - das Vorhandensein von Planstellen und die Führung der in den Struktur- und Stellenplänen - das Vorliegen mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit weiteren Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft digrie. Die Leiter der operativen Diensteinheiten, mittleren leitendehM. führenden Mitarbeiter haben, zu sichern, daß die ständigehtwi?klung und Vervollkommnung, Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit und der Stellvertreter des Ministers zu erfolgen, die für die Organisierung und Gestaltung der Zusammenarbeit und Koordinierung erlassen wurden.

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