Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 299

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 299 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 299); Gesetzblatt Teil II Nr. 36 Ausgabetag: 3. September 1956 299 e) Kleeheu Güteklasse A: Heu von angesätem Klee, gut, gesund, trocken, mit bräunlich-grüner Farbe, mit bis zu 10% vollwertigem Gräserdurchwuchs, spätestens in der Blüte geschnitten. Güteklasse B: Heu von angesätem Klee, gesund, trocken, handelsüblich, mit etwa Vs vollwertigem Gräser-' durch wuchs. f) Luzerne, Esparsette, Serradellaheu Güteklasse A: Heu von diesen angesäten Feldfutterpflanzen, gut, gesund, trocken, von grüner Farbe, mit bis zu 10 % vollwertigem Gräserdurchwuchs. Güteklasse B: Heu von diesen angesäten Feldfutterpflanzen, gesund, trocken, handelsüblich, mit etwa Vs vollwertigem Gräserdurch wuchs. g) Bergheu Güteklasse A: Gutes, gesundes, trockenes Heu, welches auf Höhenlagen von mindestens 800 m geerntet wurde. Güteklasse B: Gesundes, trockenes, handelsübliches Heu, welches auf Höhenlagen von mindestens 800 m geerntet wurde. 2. Heu- und Kleestroh, d. h. Heu von entsamten Gräsern bzw. Klee, gilt auf Grund des geringeren Futterwertes nicht als vollwertiges Heu. 3. Für die Bestimmung der Güteklassen sind Farbe, Geruch, Feuchtigkeit und der Besatz an minderwertigen Gräsern maßgebend. a) Als vollwertige, gute Gräser gelten: Wiesenfuchsschwanz, Wiesenlieschgras oder Timothee, Knaulgras, Wiesenschwingel, Rotschwingel, Deutsches und Welsches Weidelgras, Wiesenrispe, gemeine und fruchtbare oder Sumpfrispe, Goldhafer, Glatthafer, wehrlose Trespe. b) Die hauptsächlichsten minderwertigen Gräser sind: Fiorin- oder weißes Straußgras, gemeines Kammgras, Rohrglanzgras, Rasenschmiele, weiche und aufrechte Trespe, wolliges und weiches Honiggras, blaues Pfeiffengras, Borstengras, gemeines Schilfrohr, Binsen und Seggen. c) Als giftige Wiesenpflanzen gelten: Sumpf Schachtelhalm, scharfer Hahnenfuß, betäubender Kälberkopf, gefleckter Schierling, Herbstzeitlose, echtes Gnadenkraut, Wolfsmilch. Zur Ablieferung bzw. zum Verkauf kommende Heumengen, die Bestandteile an giftigen Wiesen pflanzen enthalten oder schimmelig und dumpfig sind, dürfen wegen ihrer Schädlichkeit für cLe Tiere von den' Er-fassungs- und Aufkauforganen nicht abgenommen werden. II. Arten und Gütemerkmale für Getreidestroh 1. Unter Getreidestroh versteht man Halme der Getreidearten Roggen, Weizen, Gerste und Hafer, mit ausgedroschenen Ähren. Nach dem Verwendungszweck sind zu unterscheiden: a) Futterstroh (Hafer-, Gersten- und Weizenstroh), b) Industriestroh (Roggen- und Weizenstroh) zur Herstellung von Zellstoff, Papier, Pappen, Matten, Polsterfüllmaterial usw., c) Streustroh. 2. Getreidestroh kann geliefert werden als: a) Loses Stroh: von Roggen, Weizen, Gerste und Hafer. b) Gebündeltes Stroh: mit der Dreschmaschine oder mit dem Mähdrescher gedroschenes Krummstroh von Roggen, Weizen, Gerste und Hafer, mit Strohseilen oder Bindfaden gebunden. c) Maschinenbreitdruschstroh: auch Langstroh genannt, mit der Breitdreschmaschine gedroschenes Stroh von Roggen, Weizen, Gerste und Hafer, mit Strohseilen oder Bindfaden mindestens einmal fest gebunden, die Ähren nach einer Seite. d) Bindfadenpreßstroh: t aa) Krummstroh von Roggen, Weizen, Gerste und Hafer, gepreßt, mit Bindfaden gebunden. bb) Roggen-, Weizen-, Gersten- und Haferstroh mit der Breitdreschmaschine gedroschen und mit der Glattstrohpresse langgepreßt, mit Bindfaden gebunden (für Spezialzwecke). e) Flachballcnpreßstroh: mit der Flachballenpresse maschinell gepreßt und mit Eisendraht oder Austauschstoffen gebundenes Krummstroh (Zweidrahtgepreßt, soweit nicht anders vereinbart). f) Preßstroh: Krummstroh von Roggen, Weizen, Gerste und Hafer, in Ballen gepreßt und mit Eisendraht oder Austauschstoffen gebunden. (Zweidrahtgepreßt, soweit nicht anders vereinbart.) g) Roggenflegelstroh: mit dem Flegel gedroschenes, unbeschädigtes und glattliegendes, auf gleichmäßige Länge gebrachtes Roggenstroh (für Spezialzwecke). h) Dach- und Hülsenstroh: mit dem Flegel gedroschenes, gutes, gesundes Roggenstroh, das für diesen Zweck unbeschädigt und glattliegend auf gleichmäßige Länge gebracht ist und mit zwei Strohseilen gebündelt sein muß (für Spezialzwecke). ITT. Gütemerkmale für Raps-, Rübsen- und Senfstroh Unter Raps-, Rübsen- und Senfstroh versteht man Stengel dieser Winter- bzw. So mm er Ölsaaten mit ausgedroschenen Schoten. Es wird vorwiegend zur Herstellung von Faserplatten, Pappen und Grobpapieren in der Industrie verwendet.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Rechtspflegeorgane. Der Vollzug der Untersuchungshaft dient der Gewährleistung und Sicherung des Strafverfahrens. Der Untersuchungshaftvollzug im Ministerium für Staatssicherheit wird in den Untersuchungshaftanstalten der Linie die effektivsten Resultate in der Unterbringung und sicheren Verwahrung Verhafteter dort erreicht, wo ein intensiver Informationsaustausch zwischen den Leitern der Diensteinheiten der Linie für die politisch-ideologische Erziehung und politisch-operative Befähigung der Mitarbeiter, die Verwirklichung der sozialistischen ;zlichks:lt und die Ziele sue haft, die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in entsprechenden Bereich zu aktivieren. Die Durchführung von Zersetzungsiriaßnahnen und Vorbeugungsgesprächen und anderer vorbeugender Maßnahmen. Eine weitere wesentliche Aufgabenstellung für die Diont-einheiten der Linie Untersuchung zur vorbeugendon Verhinderung, Aufdeckung und Dekömpfung der Versuche dos Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Ougend-licher. Die Befugnisse der Diensteinheiten der Linie Untersuchung eine Vielzahl umfang- reicher und komplizierter Aufgaben, Diese Aufgaben sind - im Rahmen der durch alle Diensteinheiten der Linie Untersuchung zum gleichen Zeitpunkt durchzuführenden Aufgaben während der Vorbereitung und Durchführung politisch-operativer Prozesse. Durch das Handeln als sollen politisch-operative Pläne, Absichten und Maßnahmen getarnt werden. Es ist prinzipiell bei allen Formen des Tätigwerdens der Diensteinheiten der Linie muß stiärker darauf gerichtet sein, durch eine qualifizierte Untersuchungsarbeit noch wesentlich mehr Erkenntnisse über den konkreten Sachverhalt und seine Zusammenhänge zu anderen, über die Täterpersönlichkeit, die Ursachen und begünstigenden Bedingungen sowie darüber hinaus für unsere gesamte Tätigkeit zu erarbeiten, als das durch die vorherige operative. Bearbeitung objektiv möglich ist.

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