Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 278

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 278 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 278); 278 Gesetzblatt Teil II Nr. 33 Ausgabetag: 21. August 1956 Einvernehmen mit der Hauptinspektion für Arbeitsschutz und technische Sicherheit und bedarf der Zustimmung des Ministers für Aufbau. § 4 (1) Die Organe für Arbeitsschutz und technische Sicherheit gemäß § 2 sind bis zum 30. September 1956 zu besetzen und arbeitsfähig zu gestalten. (2) Gemäß § 2 sind die Organe für Arbeitsschutz und technische Sicherheit, je nach Art und Größe, mit Fachingenieuren, Technikern oder qualifizierten Meistern mit entsprechender Betriebspraxis zu besetzen. § 5 (1) Die Einsetzung und Abberufung der Leiter bzw. der Mitarbeiter der Inspektionen für Arbeitsschutz und technische Sicherheit sowie der Sicherheitsinspektoren und Sicherheitsbeauftragten hat im Einvernehmen mit der jeweils übergeordneten Inspektion für Arbeitsschutz und technische Sicherheit zu erfolgen. Diese kann in begründeten Fällen eine Abberufung von Mitarbeitern der Organe für Arbeitsr-schutz und technische Sicherheit fordern. (2) Alle Mitarbeiter der Organe für Arbeitsschutz und technische Sicherheit sowie die Sicherheitsinspektoren und Sicherheitsbeauftragten haben sich Überprüfungen durch die Hauptinspektion zu unterziehen. Abschnitt II Aufgaben der Hauptinspektion § 6 Die Hauptinspektion hat folgende Aufgaben: 1. Den Minister bei der Organisierung des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit zu beraten und zu unterstützen. 2. Die Organe für Arbeitsschutz und technische Sicherheit gemäß § 2 anzuleiten und zu kontrollieren. 3- Ausarbeitung und Herausgabe von Richtlinien für die Verbesserung des Arbeitsschutzes, zur Erleichterung der Arbeit und zur Erhöhung der technischen Sicherheit der Betriebsanlagen, Betriebseinrichtungen und Arbeitsmittel auf der Grundlage der Arbeitsschutzgesetzgebung. 4. Übertragung aller gesammelten Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit auf den gesamten Bereich des Ministeriums für Aufbau. 5. Untersuchung und Auswertung tödlicher Unfälle, Katastrophen und Massenunfälle, Herausgabe entsprechender Anweisungen zur Vermeidung einer Wiederholung solcher Unfälle.“ 6. Die Festlegung der Investitions- und Generalreparaturobjekte aus Mitteln des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit zu überprüfen sowie deren Realisierung zu kontrollieren. 7. Übertragung überbetrieblicher Verbesserungsvorschläge auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit. 8. Anleitung bei der Fassung der Arbeitsschutzvereinbarungen zum Betriebskollektivvertrag (BKV) zu geben und den Erfüllungsstand der Vereinbarungen zu kontrollieren. . 9. Ausarbeitung von Richtlinien für die Schulung der Betriebsverantwortlichen und der Werktätigen, Einflußnahme auf die Lehrpläne der Hoch-und Fachschulen auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit sowie Durchführung zentraler Schulungen und Lehrgänge. 10. Ständige Verbesserung des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit in enger Verbindung mit dem Ministerium für Arbeit und Berufsausbildung, Hauptabteilung Arbeitsschutz, den Gewerkschaften, der Kammer der Technik und den Forschungsinstituten. Erfahrungsaustausch mit den sozialistischen Ländern und anderen Ländern über Probleme des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit anzuregen und zu pflegen. 11. Zusammenfassung und Auswertung der durch die Organe für Arbeitsschutz und technische Sicherheit bei den Hauptverwaltungen und den Abteilungen Aufbau der Räte der Bezirke bearbeiteten Statistiken und Unfallanalysen bis zum 30. des dem Berichtsquartal folgenden Monats und Zuleitung dieser Auswertung an den Minister. 12. Die Heranziehung von Mitarbeitern betrieblicher Inspektionen zu besonderen Einsätzen. Die Einsätze erfolgen auf Vorschlag des Leiters der Inspektion für Arbeitsschutz und technische Sicherheit der zuständigen Hauptverwaltung. Die den Betrieben dadurch entstehenden Kosten, wie Reise-, Tage- und Übernachtungsgelder, sind vom delegierenden Betrieb zu tragen. 13. Zur Durchführung ihrer Aufgaben sind die Mitarbeiter der Hauptinspektion berechtigt, ohne vorherige Anmeldung alle den Hauptverwaltungen, den Abteilungen Aufbau der Räte der Bezirke und Kreise unterstellten Betriebe und Baustellen zu besichtigen und zu überprüfen. Abschnitt III Aufgaben der Inspektionen für Arbeitsschutz und technische Sicherheit bei den Hauptverwaltungen § 7 Die Inspektionen für Arbeitsschutz und technische Sicherheit bei den Hauptverwaltungen haben im einzelnen folgende Aufgaben: 1. Den Leiter der Hauptverwaltung bei der Organisierung des Arbeitsschutzes und der technischen Sicherheit zu beraten und zu unterstützen. 2. Zu veranlassen, daß bei der Planung, Errichtung und Erweiterung sowie Veränderung von Arbeitsstätten, Betriebsanlagen und -einrichtungen in den unterstellten Betrieben die neuesten sicherheitstechnischen Erkenntnisse angewendet werden und die Durchführung des Abschnittes II § 4 der Verordnung vom 25. Oktober 1951 zum Schutze der Arbeitskraft (GBl. S'. 957) gewährleistet wird. 3. Zu veranlassen, daß bei der Anwendung neuer oder veränderter Arbeitsverfahren und bei der Verwendung neuer Roh-, Werk- und Hilfsstoffe die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten gewährleistet ist. 4. Zu veranlassen, daß in Betriebsräumen und an Arbeitsplätzen durch Strahlen, Gase, Dämpfe, Staub, ungenügende Beleuchtung sowie durch mangelhafte Be- und Entlüftung und Beheizung keine Gefahren auftreten können. 5. Zu kontrollieren, daß Maschinen und Einrichtungen, deren Bedienung und Handhabung besonders gefahrvoll ist, nur von solchen Personen bedient werden, die die notwendige Ausbildung sowie die erforderlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten besitzen. 6. Zu prüfen, ob die Sicherheitsvorschriften der Betriebe den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und geeignet sind, Betriebsunfälle auszuschalten. Bei der Ausarbeitung betrieblicher Arbeitsschutz-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Instrukteuren Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Instrukteuren Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen gehören demzufolge die subversiv-interventionistische Politik des imperialistischen Herrschaftssystems gegen den realen Sozialismus, das staatliche und nichtstaatliche Instrumentarium zur Durchsetzung dieser Politik und die von ihm angewandten Mittel und Methoden sowie andere besonders gefährliche Aktivitäten, die auf die Erzwingung der Übersledlung gerichtet sind, zu erkennen, weitgehend auszuschließen und politischen Schaden abzuwenden.

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