Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 27

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 27 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 27); Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 21. Januar 1956 27 (4) Der Direktor ist berechtigt, über alle Angelegenheiten des Forschungsinstituts allein zu entscheiden. Er ist dabei an die bestätigten Pläne des Forschungsinstituts und an die Weisungen der zuständigen Organe des Ministeriums für Berg- und Hüttenwesen gebunden. Er soll in wichtigen Fragen seine Entschlüsse auf Grund von Beratungen mit den zuständigen leitenden Mitarbeitern des Forschungsinstituts fassen. (5) Die leitenden Mitarbeiter des Forschungsinstituts 6ind im Rahmen der Entscheidungen des Direktors in ihrem Aufgabengebiet weisungsbefugt / und dem Direktor gegenüber für ihren Aufgabenbereich verantwortlich. (6) Im Rechtsverkehr wird das Forschungsinstitut # durch den Direktor allein oder durch seinen Stellvertreter gemeinsam mit einem von dem Direktor hierzu Bevollmächtigten vertreten. Im Rahmen der ihnen von dem Direktor erteilten Vollmachten können auch zwei sonstige Mitarbeiter des Forschungsinstituts gemeinsam das Forschungsinstitut vertreten. (7) Der Abschluß von Verträgen, welche Verbindlichkeiten für den Haushalt des Forschungsinstituts begründen, und Verfügungen über dessen Zahlungsmittel bedürfen nach den hierfür geltenden Bestimmungen der Mitzeichnung bzw. Mitwirkung durch den Haushaltsbearbeiter des Forschungsinstituts oder seinen Stellvertreter § 5 Einstellung und Entlassung der Mitarbeiter (1) Der Direktor des Forschungsinstituts und sein Stellvertreter werden von dem zuständigen Stellvertreter des Ministers für Berg- und Hüttenwesen berufen und abberufen. (2) Die übrigen Mitarbeiter des Forschungsinstituts werden von dem Direktor oder seinem Stellvertreter im Rahmen des bestätigten Stellenplanes eingestellt und entlassen. Die Einstellung und Entlassung der Abteilungsleiter bedarf der Zustimmung des zuständigen Stellvertreters des Ministers für Berg- und Hüttenwesen. 5 6 Finanzierung (1) Das Forschungsinstitut ist Haushaltsorganisation. (2) Die für das Forschungsinstitut erforderlichen Mittel werden im Haushalt des Ministeriums für Berg-und Hüttenwesen bereitgestellt. Mittel für genehmigte Investitionen des Forschungsinstituts werden im Rahmen des Investitionsplanes des Ministeriums zur Verfügung gestellt, (3) Für vertraglich vereinbarte Leistungen, wie Gutachten und Beratungen, hat das Forschungsinstitut die zulässigen Gebühren zu vereinnahmen. * § 7 Kuratorium (1) Zur Unterstützung seiner wissenschaftlich-tech-' nischen Tätigkeit wird bei dem Forschungsinstitut ein Kuratorium gebildet. (2) Dem Kuratorium des Forschungsinstituts gehören an: Ä a) ein Vertreter des Ministeriums für Berg- und Hüttenwesen, \ b) ein Vertreter des Zentralamtes für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission, c) ein Vertreter des Ministeriums für Schwermaschinenbau, d) ein Vertreter der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, e) je ein Vertreter des Forschungsinstituts für NE-Metalle, Freiberg, des Eisen-Forschungsinstituts, Hennigsdorf, und des Forschungsinstituts für bildsame Formung der Metalle, Zwickau. (3) Die Mitglieder des Kuratoriums werden von dem Leiter der Hauptverwaltung Nichteisen-Metallindustrie des Ministeriums für Berg- und Hüttenwesen auf die Dauer von zwei Jahren berufen. Ihre Wiederberufung ist zulässig. Vor der Berufung der Vertreter von nicht dem Ministerium für Berg- und Hüttenwesen unterstellten Institutionen sind die Leiter dieser Institutionen zu hören. (4) Den Vorsitz im Kuratorium führt der Vertreter des Ministeriums für Berg- und Hüttenwesen. (5) Der Direktor des Forschungsinstituts und sein Stellvertreter können an den Sitzungen des Kuratoriums mit beratender Stimme teilnehmen. Der Direktor ist verpflichtet, dem Kuratorium regelmäßig über die Tätigkeit des Forschungsinstituts zu berichten. (6) Der Vorsitzende kann sonstige Fachkräfte zu den Sitzungen des Kuratoriums beratend hinzuziehen. (7) Das Kuratorium soll zweimal im Kalenderjahr zusammentreten. Es ist außerdem einzuberufen, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies verlangt. (8) Die Mitglieder des Kuratoriums sind ehrenamtlich tätig und nicht berechtigt, zu den Sitzungen des Kuratoriums einen Vertreter zu entsenden. (9) Das Kuratorium hat die Aufgabe, den Leiter der Hauptverwaltung Nichteisen-Metallindustrie des Ministeriums für Berg- und Hüttenwesen und den Direktor des Forschungsinstituts in allen für die Tätigkeit des Forschungsinstituts wichtigen Angelegenheiten zu beraten, insbesondere durch a) Stellungnahme zur Arbeit und zur Entwicklung des Forschungsinstituts, b) Unterbreitung von Vorschlägen für die Besetzung der leitenden Funktionen im Forschungsinstitut! § 8 Veröffentlichungen und Schweigepflicht Hinsichtlich der Veröffentlichung von Ergebnissen der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten des Forschungsinstituts sowie der Wahrung der gebotenen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den dienstlichen Bestimmungen und Weisungen sowie mit den konkreten Bedingungen der politisch-operativen Lage stets zu gewährleisten, daß die Untersuchungsarbeit als politische Arbeit verstanden, organisiert und durchgeführt wird und auf dieser Grundlage die notwendige Einsatzbereitschaft, Opferbereitschaft und andere wichtige Eigenschaften zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Kampf gegen den Feind hervorbringen. Diese Erkenntnis ist durch die Leiter und mittleren leipenden Kader neben ihrer eigenen Arbeit mit den qualifiziertesten die Anleitung und Kontrolle der Zusammenarbeit der operativen Mitarbeiter mit ihren entscheidend verbessern müssen. Dazu ist es notwendig, daß sie neben den für ihren Einsatz als Sachkundige maßgeblichen Auswahlkriterien einer weiteren grundlegenden Anforderung genügen. Sie besteht darin, daß das bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens erzielten Ergebnisse der. Beweisführung. Insbesondere im Schlußberieht muß sich erweisen, ob und in welchem Umfang das bisherige gedankliche Rekonstrukticnsbild des Untersuchungsführers auf den Ergebnissen der strafprozessualen Beweisführung beruht und im Strafverfahren Bestand hat. Die Entscheidung Ober den Abschluß des Ermittlungsverfahrens und über die Art und Weise der Begehung der Straftat, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen, der entstandene Schaden, die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Asylgewährung Prüfungs-handlungen durchzuführen, diesen Mißbrauch weitgehend auszuschließen oder rechtzeitig zu erkennen. Liegt ein Mißbrauch vor, kann das Asyl aufgehoben werden.

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