Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 26

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 26 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 26); 26 Gesetzblatt Teil II Nr. 4 Ausgabetag: 21. Januar 1956 Anordnung über das Statut des Forschungsinstituts für metallische Spezialwerkstoffe. Vom 30. Dezember 1955 § 1 Im Einvernehmen mit dem Leiter des Zentralamtes für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission wird für das durch Anordnung vom 20. Februar 1952 über die Errichtung des Forschungsinstituts für metallische Spezialwerkstoffe (MinBl. S. 19) errichtete Forschungsinstitut für metallische Spezialwerkstoffe in Dresden nachstehendes Statut erlassen. § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 30. Dezember 1955 Ministerium für Berg- und Hüttenwesen Steinwand Minister Anlage zu vorstehender Anordnung Statut des Forschungsinstituts für metallische Spezialwerkstoffe § 1 Rechtsform und Sitz (1) Das Forschungsinstitut für metallische Spezialwerkstoffe ist als selbständige wissenschaftliche Einrichtung juristische Person und Rechtsträger des ihm übertragenen Volkseigentums. Es ist der Hauptverwaltung Nichteisen-Metallindustrie des Ministeriums für Berg- und Hüttenwesen unterstellt. (2) Das Forschungsinstitut hat seinen Sitz ln Dresden. Der Direktor des Forschungsinstituts kann nach Anhören des Kuratoriums mit Zustimmung des in Abs. 1 genannten übergeordneten Organs Außenstellen des Forschungsinstituts errichten. § 2 Aufgaben (1) Das Forschungsinstitut hat die Aufgabe, technisch-wissenschaftliche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf dem Gebiet der metallischen Spezialwerkstoffe in Übereinstimmung mit den staatlichen Plänen durchzuführen. (2) Im einzelnen obliegen dem Forschungsinstitut insbesondere folgende Aufgaben: a) Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf den Gebieten der Herstellung und Anwendung pulver-metallurgisch erzeugter Werkstoffe sowie metallischer Werkstoffe mit besonderen physikalischen Eigenschaften, b) Auswertung der Laboratoriumsergebnisse im betriebsmäßigen Versuch, c) Mitarbeit bei Standardisierungsarbeiten für die unter Buchst, a bezeichneten Werkstoffe, d) Beratung staatlicher Organe und volkseigener Betriebe bei der Überleitung der Arbeitsergebnisse des Forschungsinstituts Ln die Praxis. e) systematische Auswertung der Fachliteratur. (3) Der Leiter der Hauptverwaltung Nichteisen-Metallindustrie des Ministeriums für Berg- und Hüttenwesen kann im Einvernehmen mit dem Leiter des Zentralamtes für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission dem Forschungsinstitut weitere Aufgaben übertragen. § 3 Gliederung (1) Für die Struktur des Forschungsinstituts ist der von dem zuständigen Organ des Ministeriums für Berg-und Hüttenwesen bestätigte Strukturplan verbindlich. (2) Im Rahmen des bestätigten Strukturplanes soll das Forschungsinstitut seine Tätigkeit in nachstehender Gliederung ausüben: a) Hauptabteilung für Pulvermetallurgie mit je einer Abteilung für Technologie der Metall-Pulvergewinnung und Verarbeitung, Entwicklung von pulvermetallurgischen Werkstoffen; b) Hauptabteilung für Werkstoffe mit besonderen physikalischen Eigenschaften mit je einer Abteilung für Technologie des Schmelzens und der Verarbeitung, Entwicklung von Werkstoffen mit besonderen physikalischen Eigenschaften; c) Chemisch-analytische Abteilung; d) Abteilung für mechanische Werkstoffprüfung; e) Metallographische Abteilung; f) Technische Abteilung (Werkstätten und Konstruktionsbüro); g) Dokumentationsstelle; h) Kaderabteilung; i) Verwaltung. § 4 Leitung und Vertretung im Rechtsverkehr (1) Das Forschungsinstitut wird von dem Direktor geleitet, der Wissenschaftler sein muß. Der Direktor ist berechtigt, ein Dienstsiegel zu führen. (2) Sein Vertreter ist der Stellvertretende Direktor, welcher zugleich eine der beiden Hauptabteilungen des Forschungsinstituts leiten soll. (3) Der Direktor trägt die Verantwortung für die gesamte Tätigkeit des Forschungsinstituts. Er handelt im Namen des Forschungsinstituts auf der Grundlage der demokratischen Rechtsordnung.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Das Zusammenwirken mit den Bruderorganen hat sich kontinuierlich weiterentwickelt und gefestigt. Im Mittelpunkt standeh - die gegenseitige Unterstützung bei der Aufklärung völkerrechtswidriger Handlungen und von Sachzusammenhängen aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin auf Initiative irnperialistischer Geheimdienste, bei teilweise erkennbarer Steuerung und Beteiligung, Reihe von speziellen Einrichtungen zur verstärkte Realisierung imperialistischer Einmischung in die inneren Angelegenheiten der sozialistischen Staaten zu nutzen, antisozialistische Kräfte in der und anderen sozialistischen Ländern zu ermuntern, eich zu organisieren und mit Aktionen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung hat. Strafrechtswidrig wird die Handlung jedoch dann, wenn die Eingabe in der Öffentlichkeit verbreitet wird, um andere zum Beispiel zur Unterschriftsleistung zu veranlassen.

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