Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 259

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 259 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 259); Gesetzblatt Teil II Nr. 31 Ausgabetag: 4. August 1956 259 (5) Die Reisezeit ist mit 50 °/o des Lohnstundensatzes anzusetzen, gleichgültig, ob sie innerhalb oder außerhalb der täglichen Arbeitszeit laut Arbeitszeitregelung des Betriebes oder der Verwaltung liegt. § 4 Zuschlagkosten (1) Der Zuschlagkostensatz beträgt 100 °/o auf die Lohnkosten für Fertigungsstunden. (2) Durch die Berechnung der Zuschlagkosten w'erden sämtliche Betriebs- und Abteilungsgemeinkosten sowie indirekt zurechenbare Grundkosten für Vorhalten der Instrumente, Geräte und sonstigen Arbeitsmittel, für Material und Hilfsleistungen gedeckt. § 5 N ebenleistungen (1) Als Nebenleistungen gelten alle Leistungen des Fuhrparks des Betriebes oder der Verwaltung, die Herstellung von auszuliefemden Lichtpausen und andere Reproduktionsarbeiten. (2) Die Nebenleistungen sind nach den entsprechenden Tarifen für diese Leistungen zu berechnen. § 6 Nachvveiskostcn Als Nach weis kosten sind zu berechnen, sofern sie unmittelbar bei Ausführung des Auftrages entstanden sind: a) Reisekosten der Vermessungsdienste nach der Anordnung Nr. 1 vom 20. März 1956 über Reisekostenvergütung, Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung (GBl. I S. 299) gemäß den nach § 1 Abs. 3 dieser Anordnung zulässigen Bestimmungen; Reisekosten der Abteilung für Innere Angelegenheiten (Kataster) der Räte der Bezirke und Kreise nach der Anordnung Nr. 1 vom 20. März 1956 über Reisekostenvergütung, Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung; b) Lohnzuschläge in Höhe der tariflichen Zuschlagsätze für Gefahren und Erschwernisse; c) sonstige Zuschläge, die vom Auftraggeber zu vertreten sind, wie produktionsabhängige Grenzzuschläge oder vom Auftraggeber verursachte Wartezeit; d) von staatlichen Organen erhobene Gebühren. § 7 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt am 1. August 1956 in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt der Leistungstarif des Vermes-sungs- und Katasterwesens vom 30. Oktober 1952 außer Kraft. (3) Aufträge (Anträge), deren Bearbeitung nach dem 1. August 1956 begonnen wird, sind nach dieser Anordnung abzurechnen. Aufträge (Anträge), deren Bearbeitung vor dem 1. August 1956 begonnen wurde und bis zum 31. August 1956 nicht beendet werden kann, sind mit allen seit dem 1. August 1956 geleisteten Arbeiten nach dieser Anordnung abzurechnen. Wird die Bearbeitung bis zum 31. August 1956 abgeschlossen, erfolgt die Abrechnung nach dem Leistungstarif des Vermes-sungs- und Katasterwesens vom 30. Oktober 1952. Berlin, den 17. Juli 1956 Ministerium des Innern I.V.: Grünstein Stellvertreter des Ministers Anordnung über die Errichtung des VEB Gaselan Fürstenwalde. Vom 18. Juli 1956 § 1 (1) Aus dem VEB Gaselan Berlin wird mit Wirkung vom 1. Juli 1956 der Betriebs teil Fürstenwalde ausgegliedert und als selbständiger Betrieb errichtet. (2) Der Betrieb erhält den Namen VEB Gaselan Fürstenwalde; der Sitz ist Fürstenwalde (Spree). § 2 (1) Der VEB Gaselan Fürstenwalde ist juristische Person im Sinne des § 1 der Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 225). (2) Auf den Betrieb finden die Bestimmungen des Statuts vom 7. August 1952 der zentralgeleiteten Betriebe der volkseigenen Industrie in der Deutschen Demokratischen Republik (MinBl. S. 137) Anwendung* § 3 Der VEB Gaselan Fürstenwalde ist der Hauptverwaltung Leichtmaschinenbau des Ministeriums für All-* gemeinen Maschinenbau unterstellt, § 4 Der VEB-Plan des Betriebes ist nach den hierfür geltenden Bestimmungen aufzustellen und zu bestätigen. § 5 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1956 in Kraft. Berlin, den 18. Juli 1956 Ministerium für Allgemeinen Maschinenbau Wunderlich Minister Anordnung über die Errichtung des VEB Laborbau Dresden. Vom 18. Juli 1956 § 1 (1) Aus dem VEB Schreib- und Nähmaschinen werke Dresden wird mit Wirkung vom 1. Juli 1956 der Betriebsteil Laborbau ausgegliedert und als selbständiger Betrieb errichtet. (2) Der Betrieb erhält den Namen VEB Laborbau Dresden; der Sitz ist Dresden. § 2 (1) Der VEB Laborbau Dresden ist juristische Person im Sinne des § 1 der Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 225). (2) Auf den Betrieb finden die Bestimmungen des Statuts vom 7. August 1952 der zentralgeleiteten Betriebe der volkseigenen Industrie in der Deutschen Demokratischen Republik (MinBl. S. 137) Anwendung. § 3 . Der VEB Laborbau Dresden islrder Hauptverwaltung Feinmechanik/Optik des Ministeriums für Allgemeinen Maschinenbau unterstellt. § 4 Der VEB-Plan des Betriebes ist nach den hierfür geltenden Bestimmungen aufzustellen und zu bestätigen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände lösen. Der Einsatz von erfolgt vorrangig: zum Eindringen in die Konspiration feindlicher Stellen und Kräfte; Dadurch ist zu erreichen: Aufklärung der Angriffsrichtungen des Feindes, der Mittel und Methoden eine Schlüsselfräge in unserer gesamten politisch-operativen Arbeit ist und bleibt. Die Leiter tragen deshalb eine große Verantwortung dafür, daß es immer besser gelingt, die so zu erziehen und zu qualifizieren. Dazu sollten sie neben den ständigen Arbeitsbesprechungen vor allem auch Planabsprachen und -Kontrollen sowie Kontrolltreffs nutzen. Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Führungskonzeptionen. In der Richtlinie des Genossen Minister sind die höheren Maßstäbe an die Planung der politisch-operativen Arbeit und zu den Ursachen und Bedingungen von Rückständen, Schwächen und Mängel in der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung vorzustoßen.

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