Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 242

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil II 1956, Seite 242 (GBl. DDR II 1956, S. 242); ?242 Gesetzblatt Teil II Nr. 29 Ausgabetag: 18. Juli 1956 ? 3 Analysen Je Quartal ist zum Planablauf von den Betrieben und uebergeordneten Fachabteilungen eine kurze Analyse anzufertigen. Diese muss wesentliche Abweichungen vom Plan erlaeutern und vor allem Methoden der Kostensenkung sowie Ergebnisse von Rentabilitaetsberatungen aufzeigen. Die Betriebe mit Richtsatzplankredit reichen je Quartal mit dem Berichtsbogen eine Durchschrift der Analyse ihrer zustaendigen Filiale der Deutschen Notenbank ein. Ebenso reichen die Fachabteilungen bzw. Referate des Rates des Kreises je Quartal eine Ausfertigung ihrer Analyse ueber die Erfuellung des Planes der Kommunalwirtschaftsbetriebe an die Kreisfiliale der Deutschen Notenbank ein. Von der durch die zustaendige Fachabteilung beim Rat des Bezirkes jedes Quartal aufzustellenden Analyse ist ein Exemplar dem Ministerium der Finanzen, Haupt- abteilung Finanzierung der staatlichen Verwaltungen j und Einrichtungen, einzureichen. ? 4 Kontrollberichte Ueber die Einreichung von Kontrollberichten und die Durchfuehrung von Kontrollausschusssitzungen ergehen besondere Bestimmungen. zwei Ausfertigungen (halbjaehrlich auch vom Vordruck E 284) an das Ministerium der Finanzen, Hauptabteilung Finanzierung der staatlichen Verwaltungen und Einrichtungen, ein. ? 6 Berichtsvordrucke Die Berichtsvordrucke sind unter Nr. 895/89951 vom VEB Vordruck-Leitverlag EDB Freiberg (registriert bei der Staatlichen Zentralverwaltung fuer Statistik unter Nr. 710/120) durch die Fachabteilungen der Raete der Bezirke anzufordern und weiterzuverteilen. ? 7 Auswertung (1) Die Auswertung ist von den Betriebsleitern und den zustaendigen uebergeordneten Organen gemeinsam mit den Werktaetigen der Betriebe so vorzunehmen, dass i durch entsprechende Massnahmen staendige Verbesse-I rungen der Leistungen und der Rentabilitaet erreicht werden, damit die Betriebe der Kommunalwirtschaft ihre politischen und oekonomischen Aufgaben erfuellen. (2) Fuer die Lohnfondskontrolle sind der zustaendigen Filiale der Deutschen Notenbank durch die Fachabteilungen der Raete der Kreise bzw. durch die Betriebe auf Anforderung die entsprechenden Unterlagen vorzulegen. ? 5 Termine (1) Die Betriebe reichen bis zum 15. des auf den Berichtsmonat folgenden Monats den Finanzbericht in je einer Ausfertigung a) an die zustaendige Fachabteilung des Rates der Stadt bzw. Gemeinde; b) an die Fachabteilung des Rates des Kreises; c) an die Abteilung Finanzen des Rates des Kreises; d) an die zustaendige Filiale der Deutschen Notenbank (soweit die Inanspruchnahme von Richtsatzplankrediten vorgesehen ist) ein. (2) Die Fachabteilungen des Rates des Kreises fassen die Finanzberichte zusammen und reichen bis zum 20. des auf ein Quartal folgenden Monats je eine Ausfertigung a) an die zustaendige Fachabteilung des Rates des Bezirkes; b) an die zustaendige Filiale der Deutschen Notenbank ein. (3) Die Fachabteilungen der Raete der Bezirke fassen die Berichte der Fachabteilungen der Raete der Kreise zusammen und reichen bis zum 25. des auf ein Quartal folgenden Monats die Zusammenfassungen a) in drei Ausfertigungen an die Abteilung Finanzen des Rates des Bezirkes; b) in einer Ausfertigung an die Plankommission des Rates des Bezirkes; c) in einer Ausfertigung an die Bezirksstelle der Staatlichen Zentralverwaltung fuer Statistik ein. Fuer die Kreislichtspielbetriebe und Zirkusse ist von der .Abteilung Kultur des Rates des Bezirkes ausserdem eine Ausfertigung an das Ministerium fuer Kultur, Hauptverwaltung Film, einzureichen. Die Abteilung Finanzen des Rates des Bezirkes reicht unverzueglich (3) Wird der stellenplangebundene Lohnfonds ueberzogen bzw. sind im gesamten Lohnfonds ungewoehnliche Abweichungen vorhanden, sind gemeinsam Massnahmen zur Beseitigung der Ursachen einzuleiten. ? 8 Schlussbestimmung Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1956 in Kraft. Berlin, den 19. Juni 1956 Ministerium der Finanzen I. V.: M. Schmidt Stellvertreter des Ministers Anordnung ueber die Errichtung des Instituts fuer angewandte Radioaktivitaet. Vom 12. Juni 1956 ? 1 (1) Mit Wirkung vom 1. Januar 1956 wird das Institut fuer angewandte Radioaktivitaet errichtet. (2) Das Institut ist eine selbstaendige wissenschaftliche Einrichtung. Es ist juristische Person. Sein Sitz ist Leipzig. (3) Das Institut ist dem Minister fuer Chemische Industrie unterstellt. ? 2 Struktur, Aufgaben und Taetigkeit des Instituts werden durch das Statut (s. Anlage) geregelt. ? 3 Der Minister fuer Chemische Industrie bestellt fuer das Institut ein Kuratorium. Zusammensetzung und Taetigkeit des Kuratoriums sind durch das Statut des Instituts festgelegt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit sowie in gemeinsamen Festlegungen zwischen der Abteilung Staatssicherheit und der НА dem weitere spezifische Regelungen zu ihrer einheitlichen Durchsetzung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung ,V -:k. Aufgaben des Sic herungs- und Köhtroll- Betreuer Postens, bei der BbälisTerung des. Auf - nähmeweitfatrön:s - Aufgaben zur Absicherung der Inhaftier- Betreuer innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit anstelle bestehender anderer rechtlicher Handlungsmöglichkeiten sollte stets geprüft werden, ob die Abwehr durch das zuständige staatliche Organ auf der Grundlage der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft oder des StrafVollzugsgesetzes Diszipli nannaßnahmen gegen Verhaftete Straf gef angene zur Anwendung kommen.

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