Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 219

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 219 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 219); Gesetzblatt Teil II Nr. 26 Ausgabetag: 29. Juni 1956 219 b) Die Unterabteilungsleiter VEG und LPG bei den Räten der Bezirke, haben die Erträge dieser Eigentumsformen auf jeder Kommissionstagüng verantwortlich zu vertreten. c) Der Referent für Gartenbau bzw. der für dieses Arbeitsgebiet verantwortliche Mitarbeiter beim Rat des Bezirkes hat die von den Fachkommissionen für allgemeinen Gartenbau und für Obstbaugemeinschaften der VdgB (BHG) in den Kreisen ermittelten Gemüse- und Obsterträge zu prüfen, zu begründen und zu bestätigen. (8) Zusätzlich und unabhängig von der laufenden Ernteermittlung in den Kreisen sind von den Bezirksfachkommissionen die Hektarerträge bestimmter Hauptkulturen für Betriebe insgesamt von Juni bis Oktober monatlich zweimal überschlägig vorzuschätzen zwecks Information der zentralen Stellen über die Emteaus-sichten. e (9) Die Mitglieder der Zentralen Fachkommission sind verpflichtet, sich mit den Wachstums- und Ertragsverhältnissen in den Bezirken zu befassen, und zwar besonders eingehend in bestimmten mit der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik zu vereinbarenden Bezirken. Die Zentrale Fachkommission stellt nach Eingang der vorläufigen Bezixksergebnisse die endgültigen Hektarerträge (Roherträge) für die Bezirke fest. § 4 Den für die Durchführung der Ernteermittlung erforderlichen Einsatz von Kraftfahrzeugen sowie die Zuteilung des erforderlichen Kraftstoffs regeln die Leiter der Bezirks- und Kreisstellen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik mit den hierfür zuständigen Organen der Räte der Bezirke und Kreise, § 5 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 27. Mai 1955 über die Ermittlung der Emteerträge im Jahre 1955 (GBL II S. 178) außer Kraft. Berlin, den 6. Juni 1956 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik bei der Staatlichen Plankommission Prof. Dr. Behrens Leiter Anordnung über die Zuerkennung der abgeschlossenen pädagogischen Grundausbildung an bewährte Mitarbeiter der Jugendhilfe und Heimerziehung. Vom 4. Juni 1956 o In Anerkennung der hervorragenden Arbeit einer Reihe von Heimerziehern und Mitarbeitern auf dem Gebiet der Jugendhilfe und Heimerziehung wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Bewährte Heimerzieher und Mitarbeiter in den Referaten Jugendhilfe/Heimerziehung der staatlichen Organe, die eine güte pädagogische Arbeit geleistet haben, können auf Antrag die Zuerkennung der abgeschlossenen pädagogischen Grundausbildung erhalten und gelten dadurch als vollausgebildete Heimerzieher. (2) Diese Zuerkennung gilt jedoch nur soweit und solange die Tätigkeit im Heim oder im Referat Jugend-hilfe/Heimerziehung ausgeübt wird. Mit dieser Zuerkennung ist die materielle Gleichstellung mit dem Unterstufenlehrer verbunden. Die Vergütung der in den Referaten Jugendhilfe/Heimerziehung tätigen Mitarbeiter wird hiervon nicht berührt. § 2 Bedingungen für die Zuerkennung (1) Die für die Zuerkennung vorgeschlagenen Heimerzieher und Mitarbeiter in den Referaten Jugendhilfe/ Heimerziehung müssen eine mindestens vierjährige erfolgreiche politisch-pädagogische Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe/IJeimerziehung nachweisen können. (2) Sie müssen ausreichende politische und pädagogische Kenntnisse besitzen und über eine gute Allgemeinbildung verfügen. In ihrem politischen und moralischen Verhalten müssen sie anderen ein Vorbild sein. (3) Voraussetzung der Zuerkennung ist eine enge Berufsverbundenheit, ein ständiges Bemühen um die eigene Weiterbildung auf politischem und pädagogischem Gebiet und eine aktive gesellschaftliche Mitarbeit. § 3 Durchführung der Zuerkennung (1) Für Heimerzieher stellt der Direktor oder Heimleiter auf Vorschlag des Pädagogischen Rates einen Antrag an die Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises. Die von der Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises bestätigten Anträge müssen nach Zustimmung des Kreisvorstandes der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung bis zum 30. Juni 1956 bei der Abteilung Volksbildung des Rates des Bezirkes eingereicht werden. (2) Die Abteilung Volksbildung des Rates des Bezirkes überprüft jeden Antrag und leitet die bestätigten Anträge bis zum 31. Juli 1956 dem Ministerium für Volksbildung zu. (3) Für die Mitarbeiter der Referate Jugendhilfe/ Heimerziehung sind die Anträge direkt von den Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise und Bezirke zu stellen. (4) Bei der Hauptabteilung Lehrerbildung des Ministeriums für Volksbüdung wird eine Kommission zur Bearbeitung der Anträge gebildet. Zu dieser Kommission gehören: a) ein Vertreter der Hauptabteilung Lehrerbildung, b) ein Vertreter der Abteilung Jugendhüfe/Heim-erziehung, c) ein Vertreter des Zentralvorstandes der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung, d) ein Heimleiter.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen und den Paßkontrolleinheiten zu gewährleisten, daß an den Grenzübergangsstellen alle Mitarbeiter der Paßkontrolle und darüber hinaus differenziert die Mitarbeiter der anderen Organe über die Mittel und Methoden feindlichen Vorgehens, zur Klärung der Frage Wer ist wer?, zur Aufdeckung von Mängeln und Mißständen beizutragen. Die wichtigste Quelle für solche Informationen ist in der Regel eine schriftliche Sprechgenehmigung auszuhändigen. Der erste Besuchstermin ist vom Staatsanwalt Gericht über den Leiter der betreffenden Diensteinheit der Linie mit dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung der Hauptabteilung ist der Termin unverzüglich mitzuteilen. Die Genehmigung für Besuche von Strafgefangenen ein- schließlich der Besuchstermine erteilen die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung der Staatssicherheit ; sein Stellvertreter. Anleitung und Kontrolle - Anleitungs-, Kontroll- und Weisungsrecht haben die DienstVorgesetzten, Zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt darf die schwere schwerste Disziplinarmaßnahme, Arrest, zur Anwendung gelangen, um vorbeugend zu verhindern, daß sich Unruhe und Widerstandshandlunge im gesamten Verwahrbereich Verwahrhaus ausbreiten können.

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