Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 219

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 219 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 219); Gesetzblatt Teil II Nr. 26 Ausgabetag: 29. Juni 1956 219 b) Die Unterabteilungsleiter VEG und LPG bei den Räten der Bezirke, haben die Erträge dieser Eigentumsformen auf jeder Kommissionstagüng verantwortlich zu vertreten. c) Der Referent für Gartenbau bzw. der für dieses Arbeitsgebiet verantwortliche Mitarbeiter beim Rat des Bezirkes hat die von den Fachkommissionen für allgemeinen Gartenbau und für Obstbaugemeinschaften der VdgB (BHG) in den Kreisen ermittelten Gemüse- und Obsterträge zu prüfen, zu begründen und zu bestätigen. (8) Zusätzlich und unabhängig von der laufenden Ernteermittlung in den Kreisen sind von den Bezirksfachkommissionen die Hektarerträge bestimmter Hauptkulturen für Betriebe insgesamt von Juni bis Oktober monatlich zweimal überschlägig vorzuschätzen zwecks Information der zentralen Stellen über die Emteaus-sichten. e (9) Die Mitglieder der Zentralen Fachkommission sind verpflichtet, sich mit den Wachstums- und Ertragsverhältnissen in den Bezirken zu befassen, und zwar besonders eingehend in bestimmten mit der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik zu vereinbarenden Bezirken. Die Zentrale Fachkommission stellt nach Eingang der vorläufigen Bezixksergebnisse die endgültigen Hektarerträge (Roherträge) für die Bezirke fest. § 4 Den für die Durchführung der Ernteermittlung erforderlichen Einsatz von Kraftfahrzeugen sowie die Zuteilung des erforderlichen Kraftstoffs regeln die Leiter der Bezirks- und Kreisstellen der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik mit den hierfür zuständigen Organen der Räte der Bezirke und Kreise, § 5 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 27. Mai 1955 über die Ermittlung der Emteerträge im Jahre 1955 (GBL II S. 178) außer Kraft. Berlin, den 6. Juni 1956 Staatliche Zentralverwaltung für Statistik bei der Staatlichen Plankommission Prof. Dr. Behrens Leiter Anordnung über die Zuerkennung der abgeschlossenen pädagogischen Grundausbildung an bewährte Mitarbeiter der Jugendhilfe und Heimerziehung. Vom 4. Juni 1956 o In Anerkennung der hervorragenden Arbeit einer Reihe von Heimerziehern und Mitarbeitern auf dem Gebiet der Jugendhilfe und Heimerziehung wird im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen folgendes angeordnet: § 1 Allgemeine Bestimmungen (1) Bewährte Heimerzieher und Mitarbeiter in den Referaten Jugendhilfe/Heimerziehung der staatlichen Organe, die eine güte pädagogische Arbeit geleistet haben, können auf Antrag die Zuerkennung der abgeschlossenen pädagogischen Grundausbildung erhalten und gelten dadurch als vollausgebildete Heimerzieher. (2) Diese Zuerkennung gilt jedoch nur soweit und solange die Tätigkeit im Heim oder im Referat Jugend-hilfe/Heimerziehung ausgeübt wird. Mit dieser Zuerkennung ist die materielle Gleichstellung mit dem Unterstufenlehrer verbunden. Die Vergütung der in den Referaten Jugendhilfe/Heimerziehung tätigen Mitarbeiter wird hiervon nicht berührt. § 2 Bedingungen für die Zuerkennung (1) Die für die Zuerkennung vorgeschlagenen Heimerzieher und Mitarbeiter in den Referaten Jugendhilfe/ Heimerziehung müssen eine mindestens vierjährige erfolgreiche politisch-pädagogische Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe/IJeimerziehung nachweisen können. (2) Sie müssen ausreichende politische und pädagogische Kenntnisse besitzen und über eine gute Allgemeinbildung verfügen. In ihrem politischen und moralischen Verhalten müssen sie anderen ein Vorbild sein. (3) Voraussetzung der Zuerkennung ist eine enge Berufsverbundenheit, ein ständiges Bemühen um die eigene Weiterbildung auf politischem und pädagogischem Gebiet und eine aktive gesellschaftliche Mitarbeit. § 3 Durchführung der Zuerkennung (1) Für Heimerzieher stellt der Direktor oder Heimleiter auf Vorschlag des Pädagogischen Rates einen Antrag an die Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises. Die von der Abteilung Volksbildung des Rates des Kreises bestätigten Anträge müssen nach Zustimmung des Kreisvorstandes der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung bis zum 30. Juni 1956 bei der Abteilung Volksbildung des Rates des Bezirkes eingereicht werden. (2) Die Abteilung Volksbildung des Rates des Bezirkes überprüft jeden Antrag und leitet die bestätigten Anträge bis zum 31. Juli 1956 dem Ministerium für Volksbildung zu. (3) Für die Mitarbeiter der Referate Jugendhilfe/ Heimerziehung sind die Anträge direkt von den Abteilungen Volksbildung der Räte der Kreise und Bezirke zu stellen. (4) Bei der Hauptabteilung Lehrerbildung des Ministeriums für Volksbüdung wird eine Kommission zur Bearbeitung der Anträge gebildet. Zu dieser Kommission gehören: a) ein Vertreter der Hauptabteilung Lehrerbildung, b) ein Vertreter der Abteilung Jugendhüfe/Heim-erziehung, c) ein Vertreter des Zentralvorstandes der Gewerkschaft Unterricht und Erziehung, d) ein Heimleiter.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft nicht entgegenstehen. Die Gewährung von Kommunikations- und Bewegungsmöglichkeiten für Verhaftete, vor allem aber ihr Umfang und die Modalitäten, sind wesentlich von der disziplinierten Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

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