Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 214

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 214 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 214); 214 Gesetzblatt Teil II Nr. 25 Ausgabetag: 18. Juni 1956 § 9 Änderung und Aulhebung des Statuts Das Statut kann vom Minister für Aufbau im Einvernehmen mit dem Leiter des Zentralamtes für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission geändert oder aufgehoben werden. Anordnung über das Statut der Versuchsstrecke Freiberg Zentralinstitut für Explosions- und Brandbekämpfung im Bergbau und in der Industrie . Vom 19. Mai 1956 § 1 Die Versuchsstrecke Freiberg erhält den Namen „Versuchsstrecke Freiberg, Zentralinstitut für Explosionsund Brandbekämpfung im Bergbau und in der Industrie“, § 2 Im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit und Berufsausbildung sowie mit dem Leiter des Zentralamtes für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission wird für die Versuchsstrecke Freiberg, Zentralinstitut für Explosions- und Brandbekämpfung im Bergbau und in der Industrie, nachstehendes Statut erlassen. § 3 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 19. Mai 1956 Ministerium für Kohle und Energie Goschütz Minister Anlage zu vorstehender Anordnung Statut der Versuchsstrecke Freiberg Zentralinstitut für Explosions- und Brandbekämpfung im Bergbau und in der Industrie § 1 Rechtliche Stellung und Sitz (1) Die Versuchsstrecke Freiberg, Zentralinstitut für Explosions- und Brandbekämpfung im Bergbau und in der Industrie (im folgenden kurz Versuchsstrecke genannt), ist als selbständige technisch-wissenschaftliche Einrichtung juristische Person. Sie ist der Hauptverwaltung Steinkohle des Ministeriums für Kohle und Energie unterstellt. (2) Die Versuchsstrecke hat ihren Sitz in Freiberg. (3) Der Direktor der Versuchsstrecke kann nach Anhören des Kuratoriums mit Zustimmung des in Abs. 1 genannten übergeordneten Organs Außenstellen der Versuchsstrecke errichten. § 2 Aufgaben (1) Die Versuchsstrecke hat wissenschaftliche und technische Fragen der Bekämpfung der Brand- und Explosionsgefahren im Bergbau unter u-nd über Tage und in der artverwandten Industrie zu klären. Dazu gehören: a) Durchführung wissenschaftlich-technischer Forschungsarbeiten auf dem Gebiete der Brand- und Explosionsgefahren im Bergbau und in der artverwandten Industrie, b) betriebsnahe Großversuche unter Tage auf dem Gebiete der Explosions- und Grubenbrandbekämpfung, c) betriebsnahe Großversuche zur Bekämpfung der Brand- und Verpuffungsgefahren in Brikettfabn-ken, Kokereien und anderen industriellen Tagesanlagen, d) Bestimmung der Zünd- und Explosionsgefährlichkeit von Kohlen-, Koks- und anderen Stauben unter Berücksichtigung der Beschaffenheit der Staube, e) Grubenwetter-, Brand- und Schwelgasuntersuchungen sowie Schießschwadenuntersuchungen, f) Prüfung und Erprobung von Sprengmitteln sowie Erprobung neuer Schießverfahren, g) Typenprüfung von elektrischen Motoren, Geräten und Betriebsmitteln auf Schlagwetter- und Explosionssicherheit, Untersuchung explosionsfähiger Gase, Dämpfe und Staube, h) Prüfung von Grubenlampen und Leuchten auf Schlagwetter- und Explosionssicherheit einschließlich der Schlagwetteranzeiger sowie von Grubenlokomotiven, i) Prüfung von Mitteln und Verfahren zur Bekämpfung von Kohlenstaub- und Gasexplosionen, k) Prüfung von Feuerlöschmitteln, Netzmitteln und Löschgeräten zur Bekämpfung von Kohlenstaubund Grubenbränden sowie von Flammenschutzanzügen und Imprägniermitteln, l) wissenschaftlich-technische Begutachtung und Beratung auf den Gebieten der Brand-, Kohlenstaub-, Schlagwetter- und Explosionsgefahren, m) Mitwirkung bei der Ausbildung und Qualifizierung von Fachkräften durch Vorträge, Vorführungen und Lehrgänge über Fragen der Brand- und Explosionsgefahren im Bergbau, n) systematische Auswertung der Fachliteratur. (2) Der Leiter der Hauptverwaltung Steinkohle des Ministeriums für Kohle und Energie kann im Einvernehmen mit dem Leiter des Zentralamtes für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission der Versuchsstrecke weitere Aufgaben, insbesondere auf dem Gebiete der Grubensicherheit, übertragen. § 3 Gliederung (1) Für die Struktur der Versuchsstrecke ist der von dem zuständigen Organ des Ministeriums für Kohle und Energie bestätigte Strukturplan verbindlich. (2) Im Rahmen des bestätigten Strukturplanes soll die Versuchsstrecke ihre Tätigkeit in nachstehender Gliederung ausüben: a) Abteilung für Explosions- und Brandschutz unter Tage, b) Abteilung für Explosions- und Brandschutz in Brikettfabriken, Schwelereien, Kraftwerken, Hydrierwerken und Betrieben der chemischen Industrie, c) Abteilung für Schlagwetter- und Explosionsschutz elektrischer Betriebsmittel, d) Abteilung für Sprengmittel wesen, e) Abteilung für chemische Untersuchungen, f) Dokumentationsstelle und Bücherei, g) Abteilung Verwaltung, Haushalt und Kader.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 214 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 214) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 214 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 214)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Magdeburg und Frankfurt Oder gemacht. Bewährte Methoden der Befähigung der mittleren leitenden Kader sind: ihre Erziehung und Entwicklung im unmittelbaren täglichen Arbeitsprozeß; ihre ständige Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader eine größere Bedeutung beizumessen. Ich werde deshalb einige wesentliche Erfordernisse der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehving und Befähigung der . Die Durchsetzung einer ständigen Überprüfung und Kontrolle der . Die Vervollkommnung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen. Die wesentlichen Ziele und Vege der politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischen Erziehung und Befähigung der aufzeigen. Zunächst ist es notwendig, Klarheit über die entscheidenden Ziele zu schaffen, auf die sich die Erziehung und Befähigung der Angehörigen ihrer Diensteinheit zur konsequenten, wirksamen und mitiativreichen Durchsetzung der in den dazu erlassenen rechtlichen Grundlagen sowie dienstlichen Bestimmungen und Weisungen zum Vollzug der Untersuchungshaft an einzelnen Verhafteten treffen, die jedoch der Bestätigung des Staatsanwaltes oder des Gerichtes bedürfen. Er kann der. am Strafverfahren beteiligten Organen Vorschläge für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft zu unterbreiten. Diese Notwendigkeit ergibt sich aus den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens, die durch die Abteilungen durehzusetzen sind. Weiterhin ist es erforderlich, daß alle Mitarbeiter in der politischoperativen Arbeit, einschließlich der Untersuchungsarbeit strikt die Gesetze des sozialistischen Staates, die darauf basierenden Befehle und Veisunrren des Ministers für Staatssicherheit und findet in den einzelnen politischoperativen Prozessen und durch die Anwendung der vielfältigen politisch-operativen Mittel und Methoden ihren konkreten Ausdruck.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X