Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 212

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 212 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 212); 212 Gesetzblatt Teil II Nr. 25 Ausgabetag: 18. Juni 1956 § 3 Der VEB Bagger- und Förderarbeiten Leipzig wird der Hauptverwaltung Spezialbaubetriebe des Ministeriums für Aufbau unmittelbar unterstellt. § 4 Für die Struktur des Betriebes ist der nach Maßgabe des Rahmenstrukturplanes für die volkseigenen Baubetriebe aufzustellende Strukturplan nach Bestätigung verbindlich. § 5 Der VEB-Plan des Betriebes ist auf der Grundlage der staatlichen Aufgaben nach den hierfür geltenden Bestimmungen auszuarbeiten. § 6 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1956 in Kraft. Berlin, den 23. Mai 1956 Ministerium für Aufbau Winkler Minister Anordnung über die Änderung der Zuordnung des VEB Bau (K) Hoyerswerda. Vom 23. Mai 1956 § 1 Der VEB Bau (K) Hoyerswerda wird mit Wirkung vom 1. Januar 1956 aus dem Bereich des Rates des Kreises Hoyerswerda ausgegliedert und der Hauptverwaltung Spezialbaubetriebe des Ministeriums für Aufbau unterstellt. Er erhält den Namen VEB Bau-Union Hoyerswerda. § 2 Die Planaufgaben des VEB Bau-Union Hoyerswerda werden vom Zeitpunkt seiner Eingliederung in den Bereich des Ministeriums für Aufbau an in dessen Gesamtplan einbezogen. § 3 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1956 in Kraft. Berlin, den 23. Mai 1956 Ministerium für Aufbau Winkler Minister Anordnung über die Änderung der Zuordnung des VEB Bau-Union Dresden. Vom 23. Mai 1956 § 1 Der VEB Bau-Union Dresden wird mit Wirkung vom 1. Januar 1956 aus dem Bereich des Rates des Bezirkes Dresden ausgegliedert und der Hauptverwaltung Spezialbaubetriebe des Ministeriums für Aufbau unterstellt. Er erhält den Namen VEB Kraftwerks- und Industriebau Dresden. § 2 Die Planaufgaben des VEB Kraftwerks- und Industriebau Dresden werden vom Zeitpunkt der Eingliederung in den Bereich des Ministeriums für Aufbau an in dessen Gesamtplan einbezogen. § 3 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1956 in Kraft. Berlin, den 23. Mai 1956 Ministerium für Aufbau Winkler Minister Anordnung über das Statut des Instituts für Bauindustrie Leipzig. Vom 5. Mai 1956 § 1 Das Statut des Instituts für Bauindustrie Leipzig wird hiermit für verbindlich erklärt. § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 5. Mai 1956 Ministerium für Aufbau Winkler Minister Anlage zu vorstehender Anordnung Statut des Instituts für Bauindustrie Leipzig § 1 Rechtliche Stellung und Sitz Das Institut für Bauindustrie ist juristische Person. Sein Sitz ist Leipzig. Es untersteht dem Ministerium für Aufbau. § 2 Aufgaben Das Institut hat zur schnellen und entscheidenden Verbesserung der Technik in der volkseigenen Bauindustrie folgende Aufgaben: a) Entwicklung der Technologie der Bauproduktion unter besonderer Berücksichtigung der Industrialisierung des Bauens, der Anwendung neuer Bauweisen, Baustoffe und Baumaschinen. Dabei sind die. im Weltmaßstab gesammelten Erfahrungen, besonders die der Sowjetunion und der volksdemokratischen Länder, sowie die verbesserten Arbeitsmethoden der Aktivisten und Neuerer der Produktion auszuwerten und zu berücksichtigen. b) Verbesserung der Organisation der sozialistischen Bauproduktion und der Ökonomik des Bauwesens; c) Übertragung der Ergebnisse in die Praxis durch Anleitung von Musterbaustellen und Mitwirkung;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Der Vollzug der Untersuchungshaft erfolgt auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung des Generalstaatsanwaltes, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten zur Lbsung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit darstellen. In den Ausführungen dieser Arbeit wird auf die Aufgaben des Untersuchungshaftvollzuges des Ministerium für Staate Sicherheit, die äußeren Angriffe des Gegners gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung der sind vielfältige Maßnahmen der Inspirierung feindlich-negativer Personen zur Durchführung von gegen die gerichteten Straftaten, insbesondere zu Staatsverbrechen, Straftaten gegen die staatliche Ordnung und Sicherheit. Die wesentlichste Angriffsrichtung bei staatsfeindlicher Hetze und anderen Straftaten gegen die innere Ordnung bestand in der Diskreditierung der Staats- und Gesellschaftsordnung der gerichteten Untergrund-tät igkeit Potsdam, Duristische Hochschule, Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Humitzsch Fiedler Fister Roth Beck ert Paulse Winkle eichmann Organisierung der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung von Erscheinungen des ungesetzlichen Verlassens der insbesondere des Ausschleusens von Vertrauliche Verschlußsache Vertrauliche Verschlußsache Vertrauliche Verschlußsache diverse üntersuchungsvorgänge der Lageeinschätzung der von bis Abkommen zwischen der Regierung der und dem Westberliner Senat über Erleichterungen und Verbesserungen des Reiseund Besucherverkehrs und über die Regelung der Fragen von Enklaven durch Gebietsaustausch ergeben.

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