Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 203

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 203 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 203); Gesetzblatt Teil II Nr. 25 Ausgabetag: 18. Juni 1956 203 c) Name des landwirtschaftlichen Betriebes, d) Zeitdauer des Einsatzes (Stundenzahl) und Art der Arbeit, e) Unterschrift des Brigadeleiters (bzw. Erntehelfers) als Bestätigung. (2) Die Erstausfertigung des Leistungsnachweises ist nach Beendigung des Einsatzes dem Rat der Gemeinde zur Weiterieitung an den Rat des Kreises, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, zu übergeben. Die Zweitausfertigung ist dem delegierenden Betrieb durch den Erntehelfer vorzulegen. (3) Der delegierende Betrieb bzw. die Verwaltung, Schule usw. hat dem landwirtschaftlichen Betrieb die auf der Grundlage der Leistungsnachweise errechneten Lohnbeträge einschließlich 10 °/o Betriebsanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen m Rechnung zu stellen. (4) Der Industriebetrieb hat dem Rat des Einsatzkreises, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, den Differenzbetrag zwischen Bruttolohn und Betriebsanteil an Sozialversicherungsbeiträgen und den von den landwirtschaftlichen Betrieben zu leistenden Lohnzahlungen in Rechnung zu stellen. (5) Die staatlichen Verwaltungen erhalten für den Einsatz von Verwaltungsangestellten nur die von den landwirtschaftlichen Betrieben geleisteten Lohnzahlungen einschließlich 10 °/o SV-Antell. Diese Mittel sind als Einnahmen im Kapitel 134 zu buchen. Die Erstattung eines Differenzbetrages entfällt. § 5 Finanzierung und Abrechnung bei überörtlichem Einsatz von Arbeitskräften (1) Die im § 4 getroffene Regelung gilt ebenfalls bei überörtlichem Einsatz von Arbeitskräften mit folgenden Zusätzen: a) Soweit landwirtschaftliche Betriebe kostenlos Unterkunft gewähren, sind im Leistungsnachweis zusätzlich die Anzahl der Übernachtungen und die tatsächlich angefallenen Kosten auszuweisen. b) Die Kosten für den An- und Abtransport zum Einsatzort hat der delegierende Betrieb zu verauslagen. Werden betriebseigene Fahrzeuge eingesetzt, so dürfen nur die preisrechtlich zulässigen Transportkosten berechnet werden. c) Mit der Anforderung des Differenzbetrages für die unterschiedlichen Lohnzahlungen sind gleichzeitig die angefallenen An- und Rückreisekosten und die tatsächlich verauslagten Trennungsentschädigungen anzufordern. Diese müssen getrennt nachgewiesen werden. d) Bei überörtlichem Einsatz von Fachschülern und Studenten sind Transportkosten und Trennungsentschädigungen von der Verwaltung bzw. Schule zu verauslagen und durch den Rat des Kreises zu vergüten. e) Beim Einsatz von Mitarbeitern der staatlichen Verwaltungen entfällt die Zahlung des Differenzbetrages. Anreise- und Rückreisekosten sowie Trennungsentschädigung sind von der delegierenden Verwaltung zu zahlen und im Kapitel 134 zu buchen. (2) Bei überörtlichen Solidaritätseinsätzen sind die anfallenden Transportkosten durch den Rat des Kreises, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, zu erstatten. § 6 Verrechnung im Staatshaushalt Die aus dem Haushalt gezahlten Beträge sind vom Rat des Kreises im Kapitel 134 zu buchen. Sie werden auf Grund der vierteljährlichen Berichterstattung über den Staatshaushalt im Sonderfinanzausgleich erstattet. § 7 Verpflegung (1) Die Verpflegung der aus Betrieben der Industrie und staatlichen Verwaltung sowie von den Hoch- und Fachschulen eingesetzten Arbeitskräfte in VEG, LPG und ÖLB hat durch den Einsatzbetrieb bei Zugrundelegung der Verpflegungssätze gemäß Anlage BKV VEG zu erfolgen. (2) In VEG, LPG und ÖLB, in denen Vollselbstversorgung nicht möglich ist, hat die Verpflegung nach den Sätzen der Kar ten gruppe B in Gemeinschaftsverpflegung zu erfolgen. In jedem Fall ist die Abmeldung aus der Kartenversorgung dem landwirtschaftlichen Betrieb vorzulegen. Nach Beendigung des landwirtschaftlichen Einsatzes ist die Dauer der Gemeinschaftsverpflegung vom landwirtschaftlichen Betrieb zu bescheinigen. (3) Dem Brigademitglied ist für die Verpflegung pro Tag 1,50 DM in Rechnung zu stellen. (4) Bei einem Einsatz in MTS ist den Brigademitgliedern die Teilnahme an der Werkküchen Verpflegung der MTS zu gewähren. § 8 Arbeitsschutzkleidung und soziale Betreuung (1) Den Industriearbeitern bzw. Brigademitgliedern ist vom landwirtschaftlichen Betrieb Arbeitsschutzkleidung entsprechend den Arbeitsschutzbestimmungen in zweckdienlicher Beschaffenheit leihweise zur Verfügung zu stellen. (2) Zur ordnungsgemäßen Unterbringung der Brigademitglieder sind von den Einsatzbetrieben wohnliche, saubere Unterkünfte und angemessene Schlafgelegenheiten bereitzustellen. Die Kosten für notwendige Neubeschaffung von Arbeitsschutzkleidung sind von dem landwirtschaftlichen Betrieb zu tragen. § 9 Schlußbestimmungen (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 1. Juni 1954 über den vorübergehenden Einsatz von Industriebrigaden und Industriearbeitern für die Durchführung der Pflege- und Erntearbeiten in der Landwirtschaft (ZB1. S. 309) außer Kraft. Berlin, den 2. Juni 1956 Ministerium für Land- und Forstwirtschaft Ministerium des Innern I. V.: Wilke Maron Staatssekretär Minister f;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, die Einleitung vorbeugender, schadensverhütender und gefährenabwendender Maßnahmen und die zweckmäßige Leitung und Organisierung des politisch-operativen Zusammenwirkens mit den anderen staatlichen Organen, gesellschaftlichen Organisationen und Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene leistet Staatssicherheit durch seine Ufront-lichkeitsarbcit. Unter Beachtung der notwendigen Erfordernisse der Konspiration und Geheimhaltung in der operativen Arbeit sowie der Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit im Straf erfahren mit zu gewährleisten. Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug gebunden. Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit, der politisch-ideologischen Diversion und der Kontaktpolitk Kontakttätigkeit. Die im Berichtszeitraum in Untersuchungsverfahren festgestellten Aktivitäten zur Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit und dabei zu beachtender weiterer Straftaten Terror Gewaltdelikte Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Spionage Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen :die Staatsgrenze. Yon den Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit wurden im Jahre gegen insgesamt Personen wegen Straftaten gegen die Staatsgrenzen der Ermittlungsverfahren eingeleitet zur weiteren Bearbeitung übernommen. Bei diesen Personen handelt es sich um die beabsichtigten, ungesetzlich die. zu verlassen die bei Angriffen gegen die Staatsgrenze Beihilfe oder anderweitige Unterstützung gewährten Agenten krimineller Menschenhändlerbande! Personen aus nichtsozialistischen Staaten und Westberlin: in Verbind, in ohne Menschen- sonst. Veroin- insgesamt händlerband. aus dem düng unter. Jahre Arbeiter Intelligenz darunter Arzte.

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