Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 191

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 191 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 191); Gesetzblatt Teil II Nr. 24 Ausgabetag: 8. Juni 1956 191 § 7 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Die Zentrale Aufbauleitung wird im Rechtsverkehr durch den Leiter der Zentralen Aufbauleitung vertreten. Er ist berechtigt, für die Zentrale Aufbauleitung rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und allein zu zeichnen. (2) Der Leiter der Zentralen Aufbauleitung kann die übrigen Mitarbeiter der Leitung zur Vertretung der Zentralen Aufbauleitung ermächtigen. Sein erster Stellvertreter ist der Chefarchitekt. Die von dem Leiter der Zentralen Aufbauleitung mit seiner Vertretung beauftragten Mitarbeiter der Leitung sind allein zeichnungsberechtigt. (3) Für die Übernahme von Verbindlichkeiten durch die Zentrale Aufbauleitung und Verfügungen über die Zahlungsmittel ist in jedem Fall die Mitzeichnung des kaufmännischen Leiters, der gleichzeitig die Funktion des Hauptbuchhalters ausübt, erforderlich. § 8 Einstellung und Entlassung der Mitarbeiter (1) Der Leiter der Zentralen Aufbauleitung, der Chefarchitekt, der technische Leiter und der kaufmännische Leiter werden vom Minister für Aufbau berufen und ab berufen. (2) Die übrigen Mitarbeiter der Zentralen Aufbauleitung werden vom Leiter der Zentralen Aufbauleitung eingestellt und entlassen. § 9 Schweigepflicht (1) Die Mitarbeiter der Zentralen Aufbauleitung sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen dienstlich zur Kenntnis gelangenden Vorgänge verpflichtet. Die Schweigepflicht besteht nach Lösung ihres Arbeitsrechtsverhältnisses mit der Zentralen Aufbauleitung fort. (2) Der Minister für Aufbau kann Mitarbeiter der Zentralen Aufbauleitung von ihrer Schweigepflicht befreien. (3) Die Mitarbeiter der Zentralen Aufbauleitung dürfen Veröffentlichungen über die durchgeführten Investitionsmaßnahmen und damit verbundenen Aufgaben nur mit Zustimmung des Leiters der Zentralen Aufbauleitung vornehmen, der nach den Richtlinien des Ministeriums für Aufbau entscheidet. ! § 10 Struktur- und Finanzplan Der Leiter der Zentralen Aufbauleitung hat einen Struktur- und Finanzplan für die Zentrale Aufbauleitung auszuarbeiten, der dem Ministerium für Aufbau zur Bestätigung vorzulegen ist. Anordnung Nr. 2* über die Berufsausbildung ini volkseigenen und konsumgenosscnschaftlichcn Einzel- und Großhandel. Vom 29. Mai 1956 Zur Änderung der Anordnung vom 31. August 1954 über die Berufsausbildung im staatlichen und genossenschaftlichen Einzelhandel und in den Niederlassungen der Großhandelskontore unofc Handelsniederlassungen des Verbandes Deutscher Konsumgenossenschaften (ZB1. S. 450) und der Ersten Anweisung vom 31. August 1954 (ZB1. S. 452) wird im Einvernehmen mit (1.) Anordnung (ZB1. 1954 S. 450) dem Minister für Arbeit und Berufsausbildung und dem Verband Deutscher Konsumgenossenschaften folgendes angeordnet: § 1 Der § 3 Abs. 1 der Anordnung wird durch folgenden Satz ergänzt: Fachverkäufer (Brigadiers), die bis zu vier Lehrlinge in Lehrverkaufsstellen am Arbeitsplatz anleiten, erhalten gegenüber Fachverkäufern in anderen Verkaufsstellen der gleichen Branche und der gleichen Gehaltsgruppe eine Abminderung des Umsatzsolls bis zu 20 °/o. § 2 Der § 3 der Ersten Anweisung erhält folgende Fas*-sung: Für die Leistungsfähigkeit eines Lehrlings je Monat sind unter Anrechnung der Abzugszeiten für den theoretischen Unterricht, die gemeinsamen Lehrunterweisungen in der praktischen Ausbildung und die verringerte Arbeitszeit der Lehrlinge gemäß § 40 des Gesetzes der Arbeit vom 19. April 1950 zur Förderung und Pflege der Arbeitskräfte, zur Steigerung der Arbeitsproduktivität und zur weiteren Verbesserung der materiellen und kulturellen Lage der Arbeiter und Angestellten (GBl. S. 349) folgende Richtzahlen für das Umsatzsoll zur Anwendung zu bringen: I. Lehrjahr ( 1. Ausbildungsabschnitt 0 B/o 2. Ausbildungsabschnitt 15°/o 3. Ausbildungsabschnitt 30 % 4. Ausbildungsabschnitt 45 °/o 2. Lehrjahr 5. Ausbildungsabschnitt 60 °/o 6. Ausbildungsabschnitt 75 °/o 7. Ausbildungsabschnitt 90 °/e 8. Ausbildungsabschnitt (1. und 2. Monat) 90 % 8. Ausbildungsabschnitt (3. Monat) 100 °/t Grundlage für die Festsetzung des Umsatzsolls der Lehrlinge ist die tatsächliche Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden in der Verkaufsstelle. Das sind im Durchschnitt bei drei Tagen Berufsschule in der Woche 76 Stunden im Monat. Zur Errechnung des Umsatzsolls der Lehrlinge gilt folgende Formel: IT , n U = Uf-t P 208 100 I Erläuterung: Uf, = Umsatzsoll des Lehrlings in DM je Monat Up = Umsatzsoil des Fachverkäufers in DM je Monat t = Zeit der praktischen Ausbildung des Lehrlings in Stunden je Monat P =* Prozentsatz für den betreffenden Ausbildungsabschnitt. § 3 Der § 16 Abs. 1 der Anordnung wird durch folgenden Satz ergänzt: Dieser Lehrausbilder soll nicht mehr als höchstens acht Lehrlinge betreuen. § 4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 29. Mai 1956 Ministerium für Handel und Versorgung Wach Minister;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufgeklärt und daß jeder Schuldige - und kein Unschuldiger - unter genauer Beachtung der Gesetze zur Verantwortung gezogen wird. Voraussetzung dafür ist, daß im Verlauf des Verfahrens die objektive Wahrheit über die Straftat und den Täter festgestellt wird, und zwar in dem Umfang, der zur Entscheidung über die strafrechtliche Verantwortlichkeit die Straftat, ihre Ursachen und Bedingungen und die Persönlichkeit des Beschuldigten und des Angeklagten allseitig und unvoreingenommen festzustellen. Zur Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten - interne Weisung Staatssicherheit - Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verwahrten und in Ermitt-lungsverfahren bearbeiteten Verhafteten waren aus dem kapitalistischen Ausland. Bürger mit einer mehrmaligen Vorstrafe. ca., die im Zusammenhang mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchunqshaftvollzug äußern sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie Staatssicherheit Entweichen Am in der Zeit von Uhr bis Uhr entwichen die Verhafteten Hans-Bodo und Klaus-Oürgen aus einer Untersuchungshaftanstalt.

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