Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 190

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 190 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 190); 190 Gesetzblatt Teil II Nr. 24 Ausgabetag: 8. Juni 1956 Anlage zu vorstehender Anordnung Statut der Zentralen Aufbauleitung für die Wohnstadt Hoyerswerda § 1 i Rechtliche Stellung und Sitz Die Zentrale Aufbauleitung ist juristische Person. Ihr Sitz ist Hoyerswerda. Sie untersteht dem Ministerium, für Aufbau. § 2 Aufgaben (1) Die Zentrale Aufbauleitung hat folgende Aufgaben: 1. Ausarbeitung der Vorschläge für die Bauaufgaben eines Planjahres im Rahmen des städtebaulichen Gesamtprogramms und Abstimmung dieses Vorschlages mit den örtlichen Organen. 2. Weiterleitung des Vorschlages der Baumaßnahmen zur Ausarbeitung des Kontrollziffer-Vorschlages an das Ministerium für Aufbau. 3. Veranlassung der Folgeinvestitionen außerhalb des Stadtgebietes, die mit dem Vorhaben eng verbunden sind, bei anderen Planträgern. 4. Ausarbeitung und Beschaffung der Investitions-Planunterlagen. 5. Abschluß von Verträgen für die Vorprojektierung und Projektierung der Investitionsobjekte. 6. Kontrolle der Vorprojekte und Projekte in technologischer, baulicher und kostenmäßiger Hinsicht. 7. Sicherung der planmäßigen Durchführung der Investitionen und der Einhaltung der bestätigten Projekt- und Konstruktionsunterlagen. 8. Prüfung der Leistungsverzeichnisse in technischer Hinsicht sowie Prüfung der Preisangebote. 9. Abschluß und Kontrolle der Einhaltung der Liefe-rungs- und Leistungsverträge. 10. Führung der Investitionsbuchhaltung und der Obligo-Kartei. 11. Regelmäßige Berichterstattung über den Fortgang der Investitionsarbeiten und über die finanzielle Abwicklung der Investitionsvorhaben. 12. Abrechnung fertiggestellter Investitionsvorhaben, Fertigstellung der Aktivierungsunterlagen und Übergabe der Objekte an den Rechtsträger. (2) Der Zentralen Aufbauleitung können durch den Minister für Aufbau weitere Aufgaben übertragen werden. (3) Grundlage für die Durchführung der gemäß Abs. 1 festgelegten Aufgaben ist die Anordnung vom 20. Januar 1956 zur Vorbereitung und Durchführung des Investitionsplanes und des Generalreparaturplanes sowie der Lizenzen (Sonderdruck Nr. 150 des Gesetzblattes). Arbeitsweise § 3 Die Arbeitsweise der Zentralen Aufbauleitung wird in einem Geschäftsverteilungsplan geregelt. Dieser Geschäftsverteilungsplan ist durch den Leiter der Zentralen Aufbauleitung aufzustellen und durch das Ministerium für Aufbau zu bestätigen. § 4 Die Zentrale Aufbauleitung ist zur engen Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen, die für die Durchführung der Bauaufgaben in ihrem Gebiet die volle Verantwortung tragen, verpflichtet. Dazu gehören insbesondere: 1. ; die Abstimmung aller Hauptaufgaben bei der Ent- wicklung und Durchführung des Programms mit den örtlichen Organen, 2. die Verpflichtung des Leiters der Zentralen Aufbauleitung oder des von ihm zu benennenden Mitarbeiters, vor den örtlichen Staatsorganen des Bezirkes Cottbus und gesellschaftlichen Organisationen in regelmäßigen Zeitabschnitten über den Ab-Jauf der Arbeiten zu berichten. § 5 Gliederung Die Zentrale Aufbauleitung gliedert sich wie folgt: L Leiter. 2. Chefarchitekt für die Wahrnehmung und Koordinierung der städtebaulichen und architektonischen Belange und für die vertragliche Bindung sowie Kontrolle der Vorprojektierung und Projektierung. 3. Technischer Leiter für die Prüfung der technischen und konstruktiven Unterlagen und die Koordinierung aller Arbeiten bei der Durchführung der Vorhaben mit Objektleitungen für a) Wohn- und gesellschaftliche Bauten, b) Industriebauten, c) Straßen- und Tiefbauten. 4. Kaufmännischer Leiter für die Investitionsplanung und Kontrolle mit einem Leiter der Investitionsabteilung für die Abrechnung und Finanzkontrolle ■ sowie die allgemeine Verwaltung. § 6 Leitung (1) Die Zentrale Aufbauleitung wird durch einen Angehörigen der technischen Intelligenz auf dem Gebiete des Bauwesens geleitet, der sowohl in organisatorischer als auch in technischer und bautechnischer Hinsicht die erforderlichen Voraussetzungen besitzt. Er trägt die Dienstbezeichnung „Leiter der Zentralen Aufbauleitung“, (2) Dem Leiter unterstehen als nächste leitende Mitarbeiter der Chefarchitekt, der technische Leiter und der kaufmännische Leiter. (3) Der Leiter, der Chefarchitekt, der technische Leiter und der kaufmännische Leiter bilden das Leitungskollektiv der Zentralen Aufbauleitung. (4) Der Leiter trägt die Verantwortung für die gesamte Tätigkeit der Zentralen Aufbauleitung. Im Rahmen der für die Zentrale Aufbauleitung geltenden Bestimmungen ist er berechtigt, alle Angelegenheiten der Zentralen Aufbauleitung allein zu entscheiden und allen Mitarbeitern der Zentralen Aufbauleitung Weisungen zu erteilen. Unbeschadet seiner Berechtigung, auf Grund des Prinzips der persönlichen Verantwortung allein zu entscheiden, ist der Leiter der Zentralen Aufbauleitung verpflichtet, in wichtigen Fragen seine Entscheidungen auf Grund von Beratungen mit den jeweils zuständigen leitenden Mitarbeitern der Zentralen Aufbauleitung zu treffen. (5) Die Mitarbeiter der Zentralen Aufbauleitung sind dem Leiter gegenüber für ihren Arbeitsbereich verantwortlich. Sie sind im Rahmen der Entscheidungen des Leiters der Zentralen Aufbauleitung gegenüber unterstellten Mitarbeitern weisungsberechtigt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Auf der Grundlage der Einschätzung der Wirksamkeit der insgesamt und der einzelnen sowie der Übersicht über den Stand und die erreichten Ergebnisse sind rechtzeitig die erforderlichen Entscheidungen über Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit, Ordnung und Disziplin einleiten und durchführen zu können. Darüber hinaus sind entsprechend der politisch-operativen Lage gezielte Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit unter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Informationen über neue zu erwartende feindliche Angriffe sowie Grundkenntnisse des Feindbildes entsprechend den politisch-operativen Erfordernissen; Einflüsse und Wirkungen der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Prozeß gegen den ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter bearbeitet. Das Zusammenwirken mit dem Dokumentationszentrum und der Staatlichen Archivverwaltung der sowie der objektverantwortlichen Hauptabteilung zur Sicherung und Nutzbar-machung von Arcfiivgut aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die Ergebnisse dieser Arbeit umfassen insbesondere - die Erarbeitung und Bereitstellung beweiskräftiger Materialien und Informationen zur Entlarvung der Begünstigung von Naziund Kriegsverbrechern in der und Westberlin befindliche Agenturen realisieren zu lassen; ist ein besonders enges Zusammenwirken mit dem Menschenhändler RAHIM zu verzeichnen. Unabhängig davon werden von der eigenständig Ausschleusungen organisiert.

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