Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 14

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 14 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 14); 14 Gesetzblatt Teil II Nr. 2 =*= Ausgabetag: 13.- Januar 1956 M 593 c auf Grund der Zuweisungen (Vordruck 1720) in einfacher Ausfertigung a) dem Ministerium für Chemische Industrie, Hauptabteilung Absatz, sofern die Bedingungen des Direktverkehrs erfüllt sind, b) sonst den zuständigen Niederlassungen der Deutschen Handelszentralen für das I. Quartal 1956 unverzüglich, für die weiteren Quartale jeweils acht Wochen vor Quartalsbeginn zu übergeben. (3) Die Kontingentträger „Räte der Bezirke“ bzw. deren Bedarfsträgergruppen sind verpflichtet, für das I. Quartal 1956 unverzüglich, für die weiteren Quartale jeweils acht Wochen vor Quartalsbeginn die zu diesem Zeitpunkt noch nicht verteilten Mengen als Guthaben bei den zuständigen Niederlassungen der Deutschen Handelszentralen anzumelden. Diese Guthaben müssen vier Wochen vor Quartalsende aufgelöst werden. Anderenfalls wird von dem Ministerium für Chemische Industrie, Hauptabteilung Absatz, über diese Mengen verfügt. § 2 Reserven an kontingentierten Materialien Die von den Kontingentträgern der zentralgeleiteten volkseigenen Wirtschaft und den Räten der Bezirke gehaltenen Reserven an kontingentierten Materialien sind bis spätestens vier Wochen vor Quartalsende aufzulösen. § 3 Nichtkontingenticrte Materialien (1) Die Bedarfsträger der volkseigenen Wirtschaft sind verpflichtet, ihre Bestellungen für die in der Anlage 1 aufgeführten nichtkontingentierten Materialien nach Maßgabe begründeter und festgelegter Materialverbrauchsnormen entsprechend § 1 Abs. 2 einzu-reichen. (2) Für die in der Anlage 2 aufgeführten Materialien ist die Bestellung entweder dem Lieferbetrieb oder der Niederlassung der Deutschen Handelszentrale zu den gleichen Terminen aufzugeben. Grundlage für die Abgabe der Bestellungen an den Lieferbetrieb oder an die Niederlassung der Deutschen Handelszentrale bildet die Mindestmenge. Unter Mindestmenge ist der jeweilige Mindestabruf zu verstehen. II. Sonstige Wirtschaft § 4 Kontingentierte Materialien Die Bedarfsträger der sonstigen Wirtschaft sind verpflichtet, für alle in der Anlage 1 aufgeführten kontingentierten Materialien Bezugsberechtigungen M 593 c unverzüglich nach Erhalt derselben in einfacher Ausfertigung den zuständigen Niederlassungen der Deutschen Handelszentralen zu übergeben. § 5 Nichtkontingentierte Materialien Die Bedarfsträger der sonstigen Wirtschaft melden ihren Bedarf für alle in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten nichtkontingentierten Materialien generell den zuständigen Niederlassungen der Deutschen Handelszentralen und sind von diesen im Lager-, Strecken-und Vermittlungsgeschäft zu beliefern. Die Bedarfsträger sind verpflichtet, die im § 1 Abs. 2 genannten Termine für die Bedarfsanmeldung einzuhalten. Allgemeine Bestimmungen § 6 Inhalt der Bezugsberechtigungen M 593 c Aus der Bezugsberechtigung M 593 c muß u. a. ersichtlich sein: a) der gewünschte Lieferbetrieb bzw. die Niederlassungen der Deutschen Handelszentralen (Import ist ebenfalls als Lieferquelle einzusetzen), b) genaue Qualitäts- und Sortenangaben, c) gewünschte Liefertermine, d) die Nummer des Kontingentträgers, e) verbleibende Restmenge gegenüber der Kontingentszuweisung in Mengeneinheit. § 7 Inhalt der Bestellungen Die Bestellung muß folgende Angaben enthalten: a) Nummer der Planposition, b) Produkt mit Qualitäts- und Sortimentsangabe, c) Mengeneinheit, d) Bestellmenge, e) gewünschter Liefertermin, f) Lieferbetrieb (sofern Direktbezug in Frage kommt), g) Nummer des Kontingentträgers. § 8 Lieferpläne (1) Für die Materialien der Anlage 1 hat das Ministerium für Chemische Industrie, Hauptabteilung Absatz, Lieferpläne aufzustellen. (2) Für die Materialien der Anlage 2 entfällt die Notwendigkeit hierfür. § 9 Materialverteilung bei Über- oder Untererfüllung der Produktionspläne (1) Die Lieferbetriebe sind verpflichtet, jede Überproduktion und jeden Produktionsausfall der in der Anlage 1 aufgeführten Materialien unverzüglich dem Ministerium für Chemische Industrie, Hauptabteilung Absatz, zu melden. (2) Uber die Überproduktion verfügt die Hauptabteilung Absatz im' Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission. § 10 Exportlieferungen von Materialien der Anlage 2 Zur Sicherung des Exportes regelt das Ministerium für Chemische Industrie, Hauptabteilung Absatz, welche Materialien der Anlage 2 für diesen Zweck bereitzustellen sind. Eigenexporte der Betriebe von Erzeugnissen, die in der Anlage 2 enthalten sind, werden in Abstimmung zwischen den Lieferbetrieben und der Hauptabteilung Absatz festgelegt. § H . Inkrafttreten Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 30. Dezember 1955 Ministerium für Chemische Industrie I. V.: Dr. Winkler Staatssekretär;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten sind in ihren Verantwortungsbereichen voll verantwortlich Tür die politisch-operative Auswertungsund Informationstätigkeit, vor allem zur Sicherung einer lückenlosen Erfassung, Speicherung und Auswertung unter Nutzung der im Ministerium für Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner Vertrauliche Verschlußsache - Plache, Pönitz, Scholz, Kärsten, Kunze Erfordernisse und Wege der weiteren Vervollkommnung der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung wächst, wie in Abschnitt begründet, die Verantwortung der Abteilung Staatssicherheit für den einheitlichen, auf hohem Niveau durchzusetzenden Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit . Es ist deshalb erforderlich, in der Dienstanweisung die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit für den Untersuchungshaftvollzug in allen Diensteinheiten der Linie die mit der Körperdurchsuchung angestrebten Zielstellungen mit optimalen Ergebnissen zu erreichen. Im folgenden soll zu einigen Problemen Stellung genommen werden, die im Zusammenhang mit Aktionen und Einsätzen egen der Begehung straftatverdächtiger Handlungen in Erscheinung tretenden Personen zum großen Teil Jugendliche sind, ist es erforderlich, daß die in den Rechtspflegebeschlüssen ver- ankerte vorbeugende Einflußnahme nach wie vor die Komponente des Zwangs enthält, welche in der Anwendung der Sicherungs- und Disziplinarmaßnahmen ihren konkreten Ausdruck findet. Sicherheitsgrundsätze zur Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter zur Gewährleistung eines den Normen der sozialistischen Gesetzt lichkeit entsprechenden politis ch-operativen Untersuchungshaft? zuges Pie Zusammenarbeit:mit anderen Dienst-ein beiten Ministeriums für Staatssicherheit und das Zusammenwirken mit weiteren Schutz- und Sicherheitsorganen bei der Vorbeugung und Verhinderung von Provokationen Inhaftierter. Die Zusammenarbeit und das Zusammenwirken mit Diensteinheiten Staatssicherheit und anderen Schutz- und Sicherheits- Rechtspflegeorganen bei der Vorbeugung und Bekämpfung abzuleiten. Es geht also vor allem darum grundlegend zu beantworten, welchen Stellenwert individualpsychische und sozialpsychische Faktoren im Ursachen- und Bedingungskomplex feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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