Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 133

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 133 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 133); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil I! 1956 Berlin, den 11. Mai 1956 Nr. 21 Tag Inhalt Seite 28.4.56 Anordnung über den Abschluß von Verträgen zur Kälberaufzucht 133 26. 4.56 Anordnung über die Aufhebung der Kontingentierung von Materialien 134 19.4.56 Anordnung über die Auflösung der Zentralniederlassung Kohlechemie und der Zentralniederlassung Grundchemie der DHZ Chemie 135 13.4.56 Anordnung über die Besteuerung der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und ihrer Mitglieder für die Jahre 1955 und 1956 135 25. 4.56 Anordnung über die Änderung der Zuordnung der Gießereien V 136 Anordnung über den Abschluß von Verträgen zur Kälberaufzucht. Vom 28. April 1956 Zur Schaffung einer Viehreserve durch verstärkte Kälberaufzucht wird folgendes angeordnet: § 1 (1) Die Volkseigenen Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh haben Verträge über die Aufzucht von Kälbern abzuschließen. Der Abschluß der Verträge erfolgt auf der Grundlage des vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft bestätigten Planes. (2) Verträge zur Aufzucht von Kälbern können mit allen Rinderhaltem außer VEG und Staatlichen Tierzuchtbetrieben abgeschlossen werden, die in der Lage sind, Kälber aufzuziehen und zu verkaufen, ohne dadurch die Erfüllung ihrer sonstigen Produktionsaufgaben zu gefährden. (3) Der Beauftragte des Volkseigenen Handelskontors für Zucht- und Nutzvieh ist verpflichtet, zu überprüfen, ob die unter Abs. 2 genannten Voraussetzungen für den Abschluß von Verträgen vorhanden sind. 4 (4) Die Volkseigenen Handelskontore für Zucht- und Nutzvieh haben Verträge nur über die Aufzucht solcher weiblicher Kälber abzuschließen, die am Tage des Vertragsabschlusses mindestens zwei Wochen alt, jedoch nicht älter als acht Wochen sind. Die Kälber müssen gesund und ohne Mängel sein. Die Leistung des Muttertieres an Milch und Fett muß mindestens der Durchschnittsleistung des Tierhalters entsprechen. Der Nachweis hierfür wird durch die Leistungsprüfung erbrachte § 2 (1) In den Verträgen sind insbesondere folgende Bedingungen zu regeln: f 1.; Der Rinderhalter verpflichtet sich, die im Vertrag festgelegte Anzahl weiblicher Kälber bis zu einem Alter von zwölf Monaten und einem Mindestgewicht von 250 kg aufzuziehen und zum vertraglich vereinbarten Termin an das Volkseigene Handelskontor für Zucht- und Nutzvieh zu liefern. Es werden nur gesunde Kälber abgenommen. Die Lieferung hat an dem vertraglich vereinbarten Übernahmeort zu erfolgen. 2. Der Rinderhalter erhält für jedes aufzuziehende Kalb a) eine Bezugsberechtigung über 200 kg Vollmilch, die jedoch von der zuständigen Molkerei auf die Pflichtablieferung von Vollmilch anzurechnen ist, soweit der Rinderhalter ablieferungspflichtig ist; b) eine Bezugsberechtigung über 400 kg Mager-* milch; c) eine Berechtigung zum Bezug von 400 kg Futtergetreide; auf Wunsch des Rinderhalters kann auch eine Anrechnung des Futtergetreides auf die Pflichtablieferung erfolgen. 3. Die Bezugsberechtigung über Vollmilch und Magermilch sowie eine Bezugsberechtigung über 250 kg Futtergetreide wird dem Rinderhalter bei Vertragsabschluß vom Volkseigenen Handelskontor für Zucht- und Nutzvieh übergeben. Die Bezugsberechtigung über die restlichen 150 kg Futtergetreide wird dem Rinderhalter am Tage der Vertragserfüllung ausgehändigt. 4. Das Volkseigene Handelskontor für Zucht- und i Nutzvieh verpflichtet sich, die nach dem Vertrag vom Rinderhalter aufzuziehenden Kälber zu den Fälligkeitsterminen abzunehmen und zu bezahlen. Die Abnahme erfolgt ohne Anrechnung des Lebendgewichtes des aufgezogenen Kalbes auf die Pflichtablieferung des Rinderhalters. Auf die Bezahlung finden die geltenden Bestimmungen über die Preisbildung bei Zucht- und Nutzvieh ohne Übernahme des Lebendgewichtes auf die Pflichtablieferung des Käufers Anwendung.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rück Verbindungen durch den Einsatz der GMS. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rah- inen der Absicherung des Reise-, Besucherund Trans tverkehrs. Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Umstellung ist auf der Grundlage einer exakten Analyse des zu erwartenden operativen Nutzens sowie der konkreten Voraussetzungen für die Umstellung des Beziehungspartners zu treffen.

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