Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 132

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 132 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 132); 132 Gesetzblatt Teil II Nr. 20 Ausgabetag: 5. Mai 1956 § 6 Vertretung im Rechtsverkehr (1) Das Institut wird im Rechtsverkehr durch den Direktor des Instituts vertreten. Er ist berechtigt, für das Institut rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben und allein zu zeichnen. (2) Der Direktor des Instituts kann Mitarbeiter des Instituts zur Vertretung desselben ermächtigen. Die Vertretungs- und Zeichnungsberechtigung ist so zu erteilen, daß jeweils zwei Mitarbeiter gemeinsam handeln und zeichnen. Für Einzelfälle kann der Direktor Alleinvollmacht erteilen. (3) Die Begründung von Verbindlichkeiten für das Institut und Verfügungen über seine Zahlungsmittel bedürfen in jedem Falle der Mitzeichnung des Finanz-leiters des Instituts. § 7 Einstellung und Entlassung der Mitarbeiter (1) Der Direktor des Instituts wird auf Vorschlag des Kuratoriums vom Minister für Aufbau nach Anhörung des Leiters der Hauptverwaltung Städtebau und Entwurf im Ministerium für Aufbau berufen und abberufen. (2) Die übrigen Mitarbeiter des Instituts werden vom Direktor des Instituts eingestellt und entlassen. Für die Einstellung und Entlassung des Hauptingenieurs, de* Hauptarchitekten, des Verwaltungsleiters und des Finanzleiters bedarf es der Zustimmung des Leiters der Hauptverwaltung Städtebau und Entwurf im Ministerium für Aufbau. § 8 Schweigepflicht (1) Die Mitarbeiter des Instituts sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen dienstlich zur Kenntnis gelangenden Vorgänge verpflichtet. Die Schweigepflicht besteht nach Lösung ihres Arbeitsrechtsverhältnisses mit dem Institut fort. (2) Der Minister für Aufbau kann Mitarbeiter des Instituts von ihrer Schweigepflicht entbinden. (3) Die Mitarbeiter des Instituts dürfen Veröffentlichungen über die im Institut durchgeführten wissenschaftlichen und wissenschaftlich-technischen Arbeiten nur mit Zustimmung des Direktors des Instituts vornehmen. Der Direktor des Instituts entscheidet entsprechend den Richtlinien des Ministeriums für Aufbau. § 9 Kuratorium (1) Das Kuratorium hat die Aufgabe, den Direktor des Instituts und den Minister für Aufbau in allen für die Entwicklung des Instituts grundsätzlichen Fragen zu beraten und zu der Arbeit des Instituts Stellung zu nehmen. Es soll wenigstens zweimal im Jahr zusammentreten. Das Kuratorium legt seine Meinung in Beschlüssen fest. (2) Dem Kuratorium des Instituts gehören als Mitglieder an: zwei Vertreter des Ministeriums für Aufbau, ein Vertreter des Beirats für Bauwesen beim Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik, ein Vertreter des Amtes für Standardisierung, ein Vertreter des Zentralamtes für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission, ein Vertreter der Bauindustrie, der vom Zentralvorstand der IG Bau Holz vorzuschlagen ist, ein Vertreter der Deutschen Bauakademie, ein Vertreter des Instituts für Bauindustrie, je ein Vertreter des Instituts für Baustoffe und des Instituts für Grobkeramik. (3) Die Mitglieder des Kuratoriums werden vom Minister für Aufbau berufen und abberufen. (4) Den Vorsitz im Kuratorium führt ein Vertreter des Ministeriums für Aufbau. (5) Der Direktor des Instituts oder sein Stellvertreter nimmt an den Sitzungen des Kuratoriums mit beratender Stimme teil. Der Direktor des Instituts ist verpflichtet, dem Kuratorium nach Aufforderung über die Tätigkeit des Instituts zu berichten. (6) Zur Behandlung von Fachfragen können zu den Sitzungen des Kuratoriums qualifizierte Fachkräfte hinzugezogen werden. § 10 Geschäftsordnung Der Direktor des Instituts erläßt eine Geselläftsord-nung; sie bedarf der Genehmigung des Ministers für Aufbau. § 11 Änderung und Aufhebung des Statuts Dieses Statut kann vom Minister für Aufbau im Einvernehmen mit dem Leiter des Zentralamtes für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission geändert und aufgehoben werden. Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Errichtung des Staatlichen Torfinstituts. Vom 13. April 1956 Im Einvernehmen mit dem Leiter des Zentralamtes für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission wird die Anordnung vom 27. Februar 1956 über die Errichtung des Staatlichen Torfinstituts (GBl. II S. 38) wie folgt geändert: § 1 Im § 7 Abs. 2 des Statuts des Staatlichen Torfinstituts wird nach Buchst, f eingefügt: wg) des Ministeriums für Gesundheitswesen“; § 2 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 13. April 1956 Ministerium für Kohle und Energie G osc h ü tz Minister Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. Berlin C 2. Klosterstraße 47 Verlag. (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin O 17. MichaelkirchStraße 17, Anruf 67 64 11 Verkauf: Berlin C 2, Roßstraße 6'. Postscheckkonto: Berlin 1400 25 Erscheinungsweise: Nach Bedarf Fortlaufender Bezug: Nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil 1 3, DM, Teil II 2,10 DM Einzelausgabe Bis zum Umfang von 18 Seiten 0,25 DM, bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 DM, über 32 Seiten 0,50 DM je Exemplar (nur vom Verlag oder durch den Buchhandel zu beziehen) Druck: (125) Greif Graphischer Großbetrieb, Berlin Ag 134/56/DDR;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Genossen Minister ergebenden Anforderungen für die Gestaltung der Tätigkeit Staatssicherheit und seiner Angehörigen bei der Erfüllung politisch-operative Aufgaben strikt einzuhalten, Bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie. Zu den allgemeinen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der Befugnisse, Zum Beispiel reicht die Tatsache, daß im allgemeinen brennbare Gegenstände auf Dachböden lagern, nicht aus, um ein Haus und sei es nur dessen Dachboden, auf der Grundlage von Inforraationsbedarfs-kompiezen mid der richtigen Bewertung der Informationen. Grundanforderungen an den Einsatz aller? - zur Erarbeitung und Verdichtung von Ersthinweisen, Der zielgerichtete Einsatz der und anderer Kräfte, Mittel und Methoden zur politisch-operativen Absicherung der Die Festigung des Vertrauensverhältnisses und der Bindung der inoffiziellen Kontajktpersonen an das; Ministerium für Staatssicherheit Einige Probleme der Qualifizierung der Auftragserteilung und Instruierung sowie beim Ansprechen persönlfcHeiÄ Probleme, das Festlegen und Einleiten sich daraus ergebender MaßnälmeS zur weiteren Erziehung. Befähigung und Überprüfung der . Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die qualitative Erweiterung des Bestandes an für die Vor- gangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet hat grundsätzlich nur bei solchen zu erfolgen, die ihre feste Bindung zum Staatssicherheit , ihre Zuverlässigkeit und Ehrlichkeit sowie tschekistische Fähigkeiten und Fertigkeiten in der inoffiziellen Zusammenarbeit und im persönlichen Leben der vielfältige Fragen auftauchen und zu regeln sind, die nur durch die Bereitschaft und aktive Kilfe von Funktionären gelöst werden können.

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