Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1956, Seite 127

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956, Seite 127 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, S. 127); Gesetzblatt Teil II Nr. 19 Ausgabetag: 30. April 1956 127 Anordnung über die Zuordnung des VEB Radsatzfabrik Ilsenburg. Vom 23. April 1956 Im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission, dem Minister der Finanzen und dem Minister für Allgemeinen Maschinenbau wird folgendes angeordnet: § 1 Der VEB Radsatzfabrik Ilsenburg ist mit Wirkung vom 1. Januar 1956 aus dem Bereich der Hauptverwaltung Eisenindustrie des Ministeriums für Berg-und Hüttenwesen auszugliedern und der Hauptverwaltung Lokomotiv- und Waggonbau des Ministeriums für Allgemeinen Maschinenbau zu unterstellen. § 2 Die Planaufgaben des in § 1 genannten Betriebes werden vom Zeitpunkt seiner Eingliederung an in den Bereich des Ministeriums für Allgemeinen Maschinenbau in dessen Gesamtplan einbezogen. § 3 Für die Abrechnung des Betriebsplanes 1955 ist die Hauptverwaltung Eisenindustrie des Ministeriums für Berg- und Hüttenwesen verantwortlich. § 4 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1956 in Kraft. Berlin, den 23. April 1956 Ministerium für Berg- und Hüttenwesen Steinwand Minister Anordnung über die Steuerbefreiung des Gewinns aus dem Verkauf von Edelpelztierfellen der Güteklasse I der privaten Pelztierzuchtbetriebe. Vom 9. April 1956 Auf Grund des § 13 der Abgabenordnung (RGBl. I 1931 S. 161) wird folgendes angeordnet: § 1 Der Gewinn der privaten Pelztierzuchtbetriebe aus dem Verkauf von Edelpelztierfellen der Güteklasse I unterliegt nach den Bestimmungen des § 2 dieser Anordnung nicht der Einkommensteuer. § 2 (1) Der steuerfreie Gewinn ist nach dem Reingewinnsatz des für die Einkommensteuer-Veranlagung in Betracht kommenden Wirtschaftsjahres zu bemessen. (2) Der steuerfreie Gewinn ist höchstens von einem Umsatz bis zu 3000 DM jährlich aus dem Verkauf von Edelpelztierfellen der Güteklasse I zu berechnen. § 3 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1956 in Kraft. Berlin, den 9. April 1956 Ministerium der Finanzen I. V.: Kirsten Stellvertreter des Ministers Anordnung zur Änderung der Anweisung über Zahlungserleichterung von Zins- und Tilgungsleistungen auf Altforderungen. Vom 1. April 1956 § 1 Die Ziffer 2 der Anweisung vom 28. Juli 1954 über Zahlungserleichterung von Zins- und Tilgungsleistungen auf Altforderungen (ZB1. S. 371) erhält folgende Fassung: Die Zahlungserleichterung ist allen Schuldnern zu gewähren, die nicht mehr arbeitsfähig sind (Rentner im weitesten Sinne) und die ein Jahreseinkommen von weniger als 2100 DM aus Rente, Sozialunterstützung aus öffentlichen oder privaten Mitteln (außer Verwandtenhilfe), Einnahmen aus Gelegenheitsbeschäftigung oder geringer regelmäßiger Tätigkeit, Einnahmen aus Vermögen einschließlich der Miete für die eigene Wohnung im eigenen Hause usw. beziehen. Die Zahlungserleichterung ist zu verweigern, wenn das mögliche Einkommen absichtlich unter der Grenze von 2100 DM im Jahre gehalten wird, um die Zahlungserleichterung unberechtigt in Anspruch zu nehmen. § 2 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1956 in Kraft. Berlin, den 1. April 1956 Ministerium der Finanzen I. V.: Rothe Stellvertreter des Ministers Anordnung über die vereinfachte Erhebung der auf Handelsumsätze entfallenden bisherigen Abgaben bei dem Umsatz von Verpackungsmaterial. Vom 9. April 1956 Auf Grund der Ziff. 37 Buchst, a der Verordnung vom 6. Januar 1955 über die Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der volkseigenen Industrie und der volkseigenen Dienstleistungsbetriebe (PDAVO) (GBL I S. 37) wird folgendes angeordnet: § 1 Beim Umsatz von Verpackungsmaterial im Großhandel durch Betriebe der volkseigenen Wirtschaft, die Zahlungspflichtige im Sinne der Verordnung sind, beträgt der Pauschalsatz für die vereinfachte Erhebung der auf Handelsurqätze entfallenden bisherigen Abgaben 0 vom Hundert des Entgeltes, sofern das Verpackungsmaterial vom Zahlungspflich ti-gen erworben wurde. Dies gilt auch, wenn das Verpackungsmaterial mit einem Preis an den Abnehmer weiterberechnet wird, der höher ist als der Einkaufspreis. § 2 Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. April 1956 in Kraft. Berlin, den 9. April 1956 Ministerium der Finanzen I. V.: Kirsten Stellvertreter des Ministers %;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1956. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1956 beginnt mit der Nummer 1 am 7. Januar 1956 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 51 vom 29. Dezember 1956 auf Seite 452. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1956 (GBl. DDR ⅠⅠ 1956, Nr. 1-51 v. 7.1-29.12.1956, S. 1-452).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit notwendig ist. Alle auf der Grundlage des Gesetzes durchgeführten Maßnahmen sind somit zu beenden, wenn die Gefahr abgewehrt oder die Störung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit einhergeht. Fünftens ist in begründeten Ausnahmefällen eine Abweichung von diesen Grundsätzen aus politischen oder politisch-operativen, einschließlich untersuchungstaktischen Gründen möglich, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen für die Anwendung des Ausweisungsgewahrsams gegeben und wird im Ergebnis der Prüfung von möglichen anderen Entscheidungen, der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Abstand genommen, so ordnet der Leiter der Hauptabteilung oder der Leiter der Bezirksverwaltung Verwaltung den vorläufigen Ausweisungsgewahrsam. Diese Möglichkeit wurde mit dem Ausländergesetz neu geschaffen. In jedem Fall ist aber zu sichern, daß der betreffende Jugendliche eine unmittelbare staatliche Reaktion auf seine gesellschaftsschädliche Handlungsweise erlebt, um daraus die erforderlichen Schlußfolgerungen zu ziehen. In bestimmten Fällen wird die offensive Wirksamkeit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Das verlangt, vor Einleitung des Ermittlungsverfahrens anhand objektiver Kriterien und Umstände gewissenhaft zu prüfen und zu beurteilen, ob diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen.

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