Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 87

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 87 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 87); Gesetzblatt Teil II Nr. 12 Ausgabetag: 11. März 1955 87 b) Die Übertragung von Anteilrechten an einen neuen Gläubiger hat grundsätzlich in der Weise zu erfolgen, daß die Eintragung oder Zuschreibung für den neuen Gläubiger nur durch die Sparkasse erfolgt, die für den Wohnsitz des neuen Gläubigers zuständig ist. In diesen Fällen ist das Wohnsitzprinzip strengstens einzuhalten. Übertragungen haben Immer auf das gleiche Anteilkonto zu erfolgen. c) Die Übertragung durch eine abgebende Sparkasse an eine übernehmende Sparkasse erfolgt durch Abgabe einer Übertragungs-Mitteilung. 3. Übertragung auf neue Gläubiger bei der gleichen Sparkasse und bei anderen Sparkassen a) Auf den Anträgen ist das Geburtsdatum des Antragstellers anzugeben b) Werden Anträge nicht unter persönlicher Vorsprache bei der anteilkontoführenden Sparkasse gestellt, so müssen die Unterschriften unter Angabe der Daten des Deutschen Personalausweises öffentlich beglaubigt sein. Diese Bestätigung kann auch von Sparkassenstellen am Wohnsitz des Antragstellers erfolgen. c) Das formelle Antragsverfahren ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen genauester zu beachten. d) Zur Prüfung der Legitimation des Antragstellers kann auf die Unterlagen bei Aushändigung der Sondersparkassenbücher im Jahre 1951 zurückgegriffen werden (z. B. beglaubigte Abtretungserklärungen, eidesstattliche Versicherungen gemäß § 15 der Ersten Durchführungsbestimmung). Die für Erbfälle, Abtretungen und Schenkungen mit der Anweisung vom 10. Dezember 1951, Teil A Abschnitt I Ziffern 2 und 3 mögliche erleichterte Legitimationsprüfung für die Zinszahlungen gilt nicht für die Übertragung von Anteilrechten, sofern es sich nicht um Erbauseinandersetzungen handelt. e) Bei Antragstellung auf Übertragung sind von den Vertretungsberechtigten die seinerzeit ausgehändigten Sondersparkassenbücher der anteil-kontöführenden Sparkasse mit einzureichen. Die Durchführung der Übertragung ist von der Einreichung dieser Sondersparkassenbücher abhängig. Über noch bestehende Sondersparguthaben ist von den Berechtigten zu verfügen. Nach erfolgter Übertragung werden die betreffenden Sondersparkassenbücher von der abgebenden Sparkasse entwertet und zu den Unterlagen genommen. f) Von der übernehmenden Sparkasse sind nach Gutschrift des Anteilrechtes neue Sondersparkassenbücher für die neuen Gläubiger auszu-steilen und gegen Quittung auszuhändigen. Erfolgt eine Zuschreibung auf ein bereits bestehendes Anteilrechtskonto, ist auf dem bereits ' ausgegebenen Sondersparkassenbuch nur die Eintragungsbescheinigung zu berichtigen. g) Gesonderte Abschreibungs- bzw. Eintragungsoder Zuschreibungsbenachrichtigungen gemäß § 11 der Ersten Durchführungsbestimmung werden nicht erteilt, da diese Bestätigungen auf der Rückseite der ausgegebenen Sondersparkassen- bücher erfolgen bzw. für übertragene Anteilrechte die erloschenen Sondersparkassenbücher eingezogen werden. h) Die Eintragung bzw. Zuschreibung eines Anteil-rechtes durch e*ine übernehmende Sparkasse hat unter dem gleichen Datum wie bei der Ausbuchung durch die abgebende Sparkasse zu erfolgen. i) Die Übertragung von Anteilrechten ist von der Bezahlung einer Gebühr abhängig. Diese beträgt 1 %o vom Anteilrecht, jedoch mindestens ,50 DM. Übertragungen, die nachweislich aus einer Erbregulierung erforderlich werden, sind gebührenfrei. Die Gebühr ist nur von der abgebenden Sparkasse zu erheben. 4. Anträge von Bewohnern des westlichen Währungsgebietes Ubertragungsanträge (Abtretungen, Schenkungen, Verzichte u. dgl.) sowie Anträge auf Eintragung von Beschränkungen (Pfändungen, Verpfändungen u. dgl.) von Bewohnern oder zu Lasten von Bewohnern des westlichen Währungsgebietes bedürfen nachstehender Genehmigung: a) Hat der Antragsteller seinen Wohnsitz bereits vor dem 11. Juni 1953 im westlichen Währungsgebiet, genommen und findet § 1 der Verordnung vom 17. Juli 1952 über die Sicherung von Vermögenswerten (GBl. S. 615) keine Anwendung, sind eingehende Anträge an die örtliche Filiale der Deutschen Notenbank, in ihrer Eigenschaft als vorläufiger Verwalter, gemäß Verordnung vom 17. Juli 1952 zur Bearbeitung weiterzuleiten. b) Hat der Antragsteller seinen Wohnsitz erst nach dem 10. Juni 1953 im westlichen Währungsgebiet begründet, sind die eingehenden Anträge an den für die anteilkontoführende Sparkasse zuständigen Rat des Bezirkes, Abteilung Finanzen, Referat Innerdeutscher Zahlungsverkehr, zur Ent-* Scheidung weiterzuleiten. c) Erst wenn die Genehmigung zur Umschreibung der Anteilrechte von den hierfür zuständigen Stellen vorliegt, kann die Umschreibung von den Sparkassen vorgenommen werden. 5. Bei Wohnsitzwechsel im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik oder des demokratischen Sektors von Groß-Berlin kann der Inhaber von Anteilrechten diese auf die Sparkasse seines neuen Wohnsitzes gebührenfrei umschreiben lassen. IV. Abschließende Bestimmungen 1. Die Buchung der Übertragungen hat nach den Grundsätzen in Abschnitt II Ziff. 2 der 2. Arbeitsrichtlinien über die Ausgabe der Altguthaben-Ab-lösungs-Anleihe vom 5. Februar 1953 zu erfolgen. Die Wirksamkeit der Gegenseitigkeitskontrolle nach den Grundsätzen der 2. Arbeitsrichtlinien, Abschnitt III, ist sicherzustellen. 2. Die Buchungsbelege sind der laufenden Buchungsnummer nach abzulegen. Die Belege, die keine Buchung auslösen (Eintragung von Vermerken, Beschränkungen usw.) sind gesondert der laufenden Nummer nach (chronologisch) abzulegen. Bei den Eintragungen auf den Anteilkonten ist die Nummer des Beleges anzugeben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienstobjekten zu gewährleisten. Die Untersuchungshaftanstalt ist eine Dienststelle der Bezirksverwaltung für Staatssicherheit. Sie wird durch den Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung rechtzeitig zu avisieren. ffTi Verteidiger haben weitere Besuche mit Verhafteten grundsätzlich mit dem Leiter der Abteilung in mündlieher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Abteilungen gemeinsam mit den Leitern der Untersuchungshaftanstalten und Strafvollzugeinrichtungen die Entlassungstermine für Strafgefangene entsprechend den drei festgelegten Etappen vereinbart und die Entlassungen termingerecht realisiert. Die im Befehl des Genossen Minister Weiterentwicklung der Leitungstätigkeit. Zur Qualität der Auswertung und Durchsetzung der Parteibeschlüsse, der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Befehle, Weisungen und Orientierungen des Genossen Minister und des Leiters der Abteilung durch kluges operatives Auftreten und Verhalten sowie durch eine aktive, zielgerichtete Kontrolle und Observant tion seitens der Angehörigen der Linie - Wesen und Bedeutung der Vernehmung Beschuldigter im Ermittlungsverfähren mit Haft durch die Untersuchungs organe Staatssicherheit sowie sich daraus ergebender wesentlicher Anforderungen an den Untersuchungsführer vertraut gemacht werden, und es beständen Möglichkeiten der zielgerichteten Prüfung ihrer Eignung für die Tätigkeit als Untersuchungsführer. lEine mit Hochschulabsolventen geführte Befragung eroab daß sie in der Regel als Perspektiv- oder Reservekader geeignet sein sollten. Deshalo sind an hauptamtliche auch solche Anforderungen zu stellen wie: Sie sollten in der Regel nicht zur direkten Bearbeitung feindlich-negativer Personen, und Personenkreise sowie zur Vorgangs- und personenbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet eingesetzt werden.

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