Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 68

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 68 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 68); 68 Gesetzblatt Teil II Nr. 11 ■ Ausgabetag: 8. März 1955 mit den zuständigen Hauptverwaltungen durch Limiterteilung der Deutschen Investitionsbank im Rahmen der auf den Umverteilungskonten der Hauptverwaltungen bzw, Verwaltungen jeweils vorhandenen Deckung. 3. Für die unter Abschnitt A Teil III bezeichneten Investitionsträger erfolgt die Bereitstellung der Investitionsmittel durch die Deutsche Investitionsbank durch Limiterteilung auf DIB-Sonderkonten der Investitionsträger. 4. Die Bereitstellung von Mitteln für Investitionen der volkseigenen Wirtschaft in Nichtvolkseigentum erfolgt auf Kreditbasis nach den Kreditrichtlinien des Ministeriums der Finanzen mit der Maßgabe, daß hierdurch eine Ausweitung des Investitionsvolumens nicht erfolgt. Abschnitt C Sonderkontenführung für Investitionen 1. Alle unter Abschnitt A Teil I und Abschnitt A Teil II bezeichneten Betriebe, denen Kontrollziffern zur Durchführung planmäßiger Investitionen erteilt wurden, sind verpflichtet, ab 1. Januar 1955 Sonderbankkonten Investitionen bei der Deutschen Notenbank bzw. Deutschen Investitionsbank einrichten zu lassen. Für die unter Abschnitt A Teil III bezeichneten Investitionsträger erfolgt die Eröffnung von DIB-Sonderkonten bei der Deutschen Notenbank bzw. Deutschen Investitionsbank anläßlich der ersten Limiterteilung durch die Deutsche Investitionsbank. 2. Sonderbankkonten Investitionen für die unter Abschnitt A Teil I und Abschnitt A Teil II bezeichneten Investitionsträger und DIB-Sonderkonten für di/ unter Abschnitt A Teil III bezeichneten Investitionsträger sind bei den zuständigen Niederlassungen der Deutschen Notenbank zu führen, soweit nicht die Investitionsträger von der Deutschen Investitionsbank angewiesen werden, diese Sonderkonten bei einer anderen Stelle führen zu lassen. 3. Für betriebliche Investitionspläne bis zu 50 000 DM werden diese Konten grundsätzlich bei der Deutschen Notenbank geführt. 4. Für jeden Investitionsträger nach Abschnitt A Teil I und Abschnitt A Teil II sowie für jeden Investitionsträger der örtlichen Wirtschaft ist ohne Rücksicht auf die Anzahl seiner betrieblichen Investitionspläne von dem zuständigen Kreditinstitut nur ein Sonderbankkonto Investitionen bzw. nur ein DIB-Sonderkonto gemäß Ziffern 1 und 2 einzurichten. Sofern Investitionsträger außerdem betriebliche Investitionspläne aus dem Investitionsvolumen der Bezirke (Bezirkspläne) erhalten haben, ist für diese Pläne ein getrenntes DIB-Sonderkonto zu führen. Die Unterteilung nach Planteilen (Hauptanlagen und Nebenanlagen) sowie nach betrieblichen Investitionsplänen (Vordrucke 0761) ist im betrieblichen Rechnungswesen vorzunehmen. 5. Für Haushaltsorganisationen sind DIB-Sonderkonten nach Planteilen und erforderlichenfalls nach örtlicher Unterteilung einzurichten. 6. Entgegen der in den Abgrenzungsrichtlinien (ZB1. 50/54) gegebenen Anweisung sind für Überhänge aus dem Planjahr 1954 keine Sonderbankkonten „U“ einzurichten, sondern die Abwicklung der betrieblichen Investitionspläne „Ü“ 1955 erfolgt über die unter Ziffern 4 und 5 bezeichneten Konten. Abschnitt D Freigabe der Sonderkonten Investitionen 1. Mit Ausnahme der unter Abschnitt F Ziff. 1 bezeichneten Sonderkonten sind Verfügungen aus den Sonderbankkonten Investitionen nur zulässig, wenn sowohl den Investitionsträgern als auch den kontoführenden Kreditinstituten entsprechende schriftliche Freigaben der Deutschen Investitionsbank vorliegen. DIB-Sonderkonten gelten stets in Höhe des erteilten Limits als freigegeben. Die Freigabe bzw. die Limitierung erfolgt nach Verlage der nachstehend aufgeführten bestätigten Dokumente, jedoch nur bis zur Höhe der als Finanzierungsgrundlage von der Deutschen Investitionsbank anerkannten Verträge und angenommenen Aufträge: a) betrieblicher Investitionsplan (Vordruck 0761), b) Planunterlagen gemäß § 13 der Verordnung vom 20. Januar 1955 zur Durchführung des Investitionsplanes und des Generalreparaturplanes sowie der Lizenzen (GBl. I S. 77) einschließlich Protokolle (gemäß Muster [Anlage 1] mit Erläuterungen), c) Verträge über Lieferungen und Leistungen bei einem Wertumfang ab 5000 DM, d) bei Eigenleistungen des Investitionsträgers über 3000 DM die Unterlagen gemäß § 14 Abs. 4 der Verordnung vom 20. Januar 1955 zur Durchführung des Investitionsplanes und des General- ' reparaturplanes sowie der Lizenzen, e) Erklärung über die Einrichtung einer Investi-tions-(Obligo)-Kartei, f) bei Überlimitvorhaben der „Plan der Maßnahmen“ zur Durchführung der Investitionskostensenkung gemäß § 20 Abs. 2 der Verordnung vom 20. Januar 1955 zur Durchführung des Investitionsplanes und des Generalreparaturplanes sowie der Lizenzen, g) bei Betrieben der amortisationspflichtigen volkseigenen Wirtschaft die Vorlage des Planes 93, siehe Abschnitt J, h) der auf Grund von abgeschlossenen Verträgen und angenommenen Aufträgen aufgestellte Finanzbedarfsplan mit konkreten Angaben über den nach Quartalen aufgeteilten Mittelbedarf (gemäß Muster [Anlage 2] mit Erläuterungen). 2. Die Inanspruchnahme der nach Ziff. 1 freigegebenen Sonderbankkonten Investitionen ist abhängig a) von dem im Finanzbedarfsplan ausgewiesenen Quartalsbedarf nach Abschnitt D Ziff. 1 Buchstabe h, b) von der Höhe der zugeführten eigenen Amortisa-tions- und Gewinnteile zuzüglich der von der Deutschen Investitionsbank erteilten Limite. 3. Alle Investitionsträger haben ihren Finanzbedarf auf Grund des Finanzbedarfsplanes unter Nennung der Finanzierungsquellen bis zum 10. des letzten Monats eines Quartals für das kommende Quartal nach Monaten unterteilt bei den Zweigstellen der Deutschen Investitionsbank zu beantragen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Bereichen der Kultur und Massenkommunikationsmittel Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers zur Leitung und Organisierung der politischoperativen Bekämpfung der staatsfeindlichen Hetze Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die komplexe politisch-operative Sicherung der Zivilverteidigung in der Deutschen Demokratischen Republik aufhalten, haben die gleichen Rechte - soweit diese nicht an die Staatsbürgerschaft der Deutschen Demokratischen Republik gebunden sind - wie Staatsbürger der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung gefährdet wird. Die Gründe für den Abbruch des Besuches sind zu dokumentieren. Der Leiter der Abteilung und der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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