Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 444

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 444 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 444); 444 Gesetzblatt Teil II Nr. 64 Ausgabetag: 30. Dezember 1955 Anlage zu § 6 vorstehender Anordnung Richtlinie über die Ermittlung der Futtermittelbestände Zu § 1 der Anordnung: 1. Die Abteilung Erfassung und Aufkauf bei den Räten der Kreise haben in Zusammenarbeit mit den Abteilungen Landwirtschaft und örtliche Wirtschaft, Sachgebiet Lebensmittelindustrie, eines Vertreters des Volkseigenen Erfassungs- und Aufkaufbetriebes (VEAB) sowie des Kreisvorstandes der VdgB/Bäuerlichen Handelsgenossenschaften e. G. für alle Futtermittellager des Kreises einen Beauftragten, der in den einzelnen Futtermittellagern die ordnungsgemäße Bestandsaufnahme anzuleiten und zu überwachen hat, einzusetzen. Sie haben einen Kontrollplan für die Kontrolle der Bestandserhebung aufzustellen. 2. Die eingesetzten Beauftragten haben bei jedem Lagerhalter für Futtermittel eine Kommission zu bilden, bestehend aus: a) dem Leiter des Betriebes (Lager), der für die Verwaltung der Futtermittel verantwortlich ist; b) dem ersten Buchhalter des Betriebes (VEAB, VdgB BHG ) usw.; c) dem Beauftragten des Rates des Kreises. 3. Die Kommission hat die Warenein- und -ausgänge des Monats Dezember (laut Warenein- und -ausgangsbuch) zu überprüfen. Unverbuchte Belege (Lieferscheine, Bezugsberechtigungen, Frachtbriefe usw.) sind vor Beginn der Überprüfung zu verbuchen, so daß die vorhandenen buchmäßigen Bestände ermittelt sind. Die Warenein- und -ausgangsbücher sind mit dem Vermerk „Bestandsprüfung am “ sowie der Unterschrift, des verantwortlichen Mitarbeiters des Lagerhalters und des Beauftragten des Rates des Kreises, Abteilung Erfassung und Aufkauf und schließlich mit der Eintragung des tatsächlich bei der Bestandsaufnahme festgestellten Bestandes abzuschließen. 4. Werden zwischen den buchmäßigen und den tatsächlichen Beständen Differenzen festgestellt, so sind diese möglichst sofort zu klären. Über die an Ort und Stelle nicht zu klärenden Plus- oder Minusdifferenzen ist ein besonderes Protokoll anzufertigen und dem Rat des Kreises, Abteilung Erfassung und Aufkauf zu übergeben. (Z-Betriebe haben diese Protokolle direkt dem Ministerium für Lebensmittelindustrie zu übersenden.) Dieses ist verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen die restlose Klärung der Differenzen herbeizuführen. 5. Bei Futtermitteln, die sich auf dem Transport befinden, ist wie folgt zu verfahren: Schwimmende Waren (Kahnverladung), die nach dem 1. Dezember 1955, sowie rollende Waren (Straßen- und Schienentransporte), die nach dem 15. Dezember 1955 verladen wurden, sind von den Absendern den Empfängern telegrafisch mit Mengenangabe und Angabe des Verladetages nachträglich bekanntzugeben. Die Empfangsbetriebe haben vor der Bestandsaufnahme zu überprüfen, ob die telegrafisch bekanntgegebenen Mengen eingegangen sind. Noch nicht eingegangene Mengen sind protokollarisch zu belegen und als schwimmende oder rollende Bestände aufzunehmen. Die Lagerhalter haben den Rat des Kreises, Abteilung Erfassung und Aufkauf, bis spätestens 15. Januar 1956 über den Eingang der rollenden bzw. schwimmenden Waren schriftlich zu informieren. Die Protokolle über rollende oder schwimmende Bestände sind von den BHG der Futtermittelkontingentabrechnung für den Monat Dezember beizufügen. 6. Die Aufnahme der Braunkohlenbrikett-Bestände ist nicht durchzuführen. Zu § 3 der Anordnung: 1. Die Ermittlung der bestehenden Ansprüche bezieht sich auf die Ermittlung aller nicht belieferten gesetzlichen Ansprüche auf Futtermittel, die durch Bezugsberechtigungsscheine oder Wertmarken geltend gemacht werden sowie der nicht belieferten Ansprüche auf Braunkohlenbriketts aus Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse. 2. Die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften haben die noch zu beliefernden Bezugsberechtigungsscheine getrennt nach Gemeinden zusammenzustellen (Anlage). Das Ergebnis ist in die Futtermittelabrechnung (FuKA) Zeile 16 für den Monat Dezember einzutragen. Die Zusammenstellung der Bezugsberechtigungsscheine (getrennt nach Gemeinden) ist dem Rat des Kreises, Abteilung Erfassung und Aufkauf, bis zum 5. Januar 1958 zu übergeben. 3. Die Mitglieder der Kommission haben zu prüfen, ob die belieferten Bezugsberechtigungsscheine und Wertmarken richtig entwertet auf bewahrt werden und die Erstschriften der Bezugsberechtigungsscheine monatlich der Futtermittelkontingentabrechnung beigefügt wurden. Falls erforderlich, ist die sofortige Entwertung zu veranlassen. Bäuerlichen Handelsgenossenschaften, die in den vorangegangenen Futtermittelkontingentabrechnungen die Zeile 16 nicht richtig ausfüllten, ist durch die Beauftragten Anleitung zur richtigen Durchführung der Abrechnung für die nächsten Monate zu geben. 4. Die Verlängerung der Bezugsberechtigungsscheine hat durch den Rat des Kreises Abteilung Erfassung und Aufkauf durch Vermerk „Verlängert bis 31. Januar 1956“ mit Stempel und Unterschrift zu erfolgen. , Auch Wertmarken sind mit entsprechenden Vermerken auf der Rückseite zu verlängern. 5. Während der Durchführung der Futtermittelbestandsaufnahme ist die Belieferung von Futter-mittelberechtigungsscheinen nicht statthaft. Erst nach Abschluß der Bestandsaufnahme darf die Belieferung von Bezugsberechtigungsscheinen erfolgen, jedoch nur, wenn diese vom Rat des Kreises, Abteilung Erfassung und Aufkauf, verlängert worden sind.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen unter Beachtung der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der DDR. . ,.,. Es besteht ein gutes Ztisammenwirken mit der Bezirksstaatsanwaltschaft, Die ist ein grundlegendes Dokument für die Lösung der politisch-operativen Aufgaben sind. Der Informationsaustausch zwischen den Untersuchungsführern und dem Referat operati zug der Abteilung muß noch kontinuierlic werden. Er ist mit eine Voraussetzung von Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit Aufgaben zur Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit während des gesamten Untersuchungshaftvollzuges Grundanforderungen an die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit. Die Gewährleistung der Einheit von Rechten und Pflichten Verhafteter, die Sicherstellung von normgerechtem Verhalten, Disziplinar- und Sicherungsmaßnahmen. Zu einigen Besonderheiten des Untersuchungs-haftvollzuges an Ausländern, Jugendlichen und Strafgefangenen. Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren.

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