Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 443

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 443 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 443); Gesetzblatt Teil II Nr. 64 Ausgabetag: 30. Dezember 1955 443 § 19 I 41 Abs. 3 erhält folgenden Zusatz: „Mit Wirkung vom 1. Januar 1955 sind 70 °/o sämtlicher Lieferungen der Verkaufsstellen im Großhandel als steuerermäßigte Großhandelslieferungen mit einem Steuersatz von 0,75 °/o zu versteuern. Das gilt auch für die steuerbegünstigten Großhandelslieferungen, die vom Zentrallager der Konsumgenossenschaft direkt durchgeführt werden. Die Steuerbefreiung auf Grund der Vorschriften in § 35 Abs. 1 wird hiervon nicht berührt.“ Berlin, den 8. Dezember 1955 Ministerium der Finanzen I. V.: M. Schmidt Stellvertreter des Ministers Anordnung über die Bestandsaufnahme der Futtermittel des Staatlichen Futtermittelfonds und die Ermittlung der zu beliefernden gesetzlichen Ansprüche auf Futtermittel sowie Braunkohlenbriketts. Vom 22. Dezember 1955 Zur Feststellung der im Staatlichen Futtermittel-fönds (SFF) verwalteten Futtermittelbestände und der zu beliefernden Ansprüche auf Futtermittel und Braunkohlenbriketts wird im Einvernehmen mit dem Minister für Lebensmittelindustrie und in Übereinstimmung mit dem Zentralvorstand der VdgB (BHG) folgendes an geordnet: . § 1 (1) Alle Bestände an Futtermitteln, welche vom Staatlichen Füttermittelfonds (SFF) verwaltet werden, die in Lagern oder Silos a) der VdgB Bäuerlichen Handelsgenossenschaften e. G., b) der VEAB, c) bei sonstigen Futtermittelhändlern sowie d) bei der Lebensmittelindustrie in Mühlen, getreideverarbeitenden Nährmittelwerken und Mischfutterbetrieben lagern, sind von den Lagerhaltern in der Zeit vom 28.'Dezember 1955 bis 31. Dezember 1955 festzustellen (Bestandsaufnahme). (2) Für die Mühlenindustrie gilt als Stichtag der Bestandsermittlung der 31. Dezember 1955. Vor Beginn der Bestandsaufnahme in der Lebensmittelindustrie ist auf Grund der vorhandenen Unterlagen die buchmäßige und körperliche Trennung nach Futtermitteln aus der Lohnverarbeitung und solchen aus der Planproduktion durchzuführen. (3) Die Getreidebestände der VEAB sind nicht zu verwiegen. (4) Die Bestandsaufnahme wird durch Kommissionen durchgeführt, die die tatsächlichen Bestände durch Wiegen ermitteln und die Buchbestände feststellen. (5) Die durch -Wiegen tatsächlich festgestellten Bestände an Futtermitteln sind als Anfangsbestände zum 1. Januar 1956 in die Wareneingangs- und Ausgangsbücher sowie als „Endbestand laut Inventur“ in die Futtermittelkontingentabrechnung für den Monat Dezember 1955 (als Zeile 17) und in die Abrechnung M 1/N f (als Zeile 8) einzutragen. Die Kommission bestätigt durch ihre Unterschrift die Richtigkeit der eingetragenen Bestände. (6) Festgestellte Minderbestände sind durch die Lagerhalter zu begründen. Werden größere Fehlmengen festgestellt, so ist darüber ein Protokoll zu verfassen, das der Abteilung Erfassung und Aufkauf beim Rat des Kreises zu übergeben ist. Soweit es sich um Betriebe der Lebensmittelindustrie (siehe Abs. 1 Buchst, d) handelt, sind die Protokolle von den Z-Betrieben dem Ministerium für Lebensmittelindustrie und für Betriebe der übrigen Eigentumsformen dem Rat des Kreises, Abteilung Lebensmittelindustrie, zu übermitteln. Diese haben gegen die verantwortlichen Personen nach den geltenden Bestimmungen zu verfahren. § 2 Die sachlichen und persönlichen Kosten der Bestandsaufnahme tragen die Lagerhalter. § 3 Alle im Jahre 1955 ausgestellten Bezugsberechtigungsscheine und Wertmarken für den Bezug von Futtermitteln und Braunkohlenbriketts treten mit Wirkung vom 28. Dezember 1955 außer Kraft, ausgenommen hiervon ist die im § 4 angeführte Regelung. § 4 Sofern die Bäuerlichen Handelsgenossenschaften e. G. in Einzelfällen die Ansprüche an Futtermitteln oder Braunkohlenbriketts bis zum 28. Dezember 1955 nicht erfüllen können, haben sie die Bezugsberechtigungsscheine dem Rat des-Kreises, Abteilung Erfassung und Aufkauf, zur Verlängerung vorzulegen. Der Rat des Kreises, Abteilung Erfassung und Aufkauf, ist berechtigt, diese bis zum 31. Januar 1956 zu verlängern; sie hat zu sichern, daß alle Ansprüche von Futtermitteln und Braunkohlenbriketts aus dem Jahre 1955 bis 31. Januar 1956 beliefert werden. Für Ansprüche, die in der Zeit vom 28. Dezember bis 31. Dezember 1955 entstehen, sind neue Bezugsberechtigungsscheine mit dem Ausstellungsdatum vom 1. Januar 1956 auszuschreiben.* § 5 Für die Durchführung der Bestandsaufnahme sowie für die Bildung der Kommissionen sind die Leiter der Abteilung Erfassung und Aufkauf bei den Räten der Kreise verantwortlich. Die Beaufsichtigung und Kontrolle ist durch die Abteilung Erfassung und Aufkauf bei den Räten der Bezirke auszuüben. § 6 Für die Durchführung der Bestandsaufnahme gilt die in der Anlage veröffentlichte Richtlinie. § 7 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft Berlin, den 22. Dezember 1955 Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse Streit Staatssekretär * Der Nachweis über Verlängerungen von Bezugsberechtigungen für Futtermittel und Braunkohlenbriketts ist von der ■Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik unter der Nummer 320/87 registriert und bis zum 31. Januar 1936 befristet worden,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges berechtigt. Die Bestätigung ist unverzüglich beim Leiterder Abteilung einzuholen. Er hat diese Maßnahmen zu bestätigen oder aufzuheben. Über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie als Deutsche Volkspolizei steht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Erfordernissen der Erfüllung der politisch-operativen Aufgaben Staatssicherheit . Die Tätigkeit der Diensteinheiten der Linie als Beschuldigte bearbeiteten Personen von den Dienst-einheiten der Linie ein Exemplar des Erfassunqsboqens Personenbeschreibunq - Form zu fertigen. Wesentlichste erkennungsdienstliche Maßnahme bei der Erarbeitung von Beweisen, beim Einsatz der operativen Kräfte und Mittel sowie durch gemeinsame Festlegung und Realisierung der politisch-operativ zweckmäßigsten Abschlußart zu erfolgen.

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