Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 437

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 437 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 437); Gesetzblatt Teil II Nr. 64 Ausgabetag: 30. Dezember 1955 437 (5) Die Baubetriebe haben mit den Investitionsträgern in diesen Fällen Teil-Bauleistungsverträge abzuschließen, deren Höhe die entsprechende Summe der Leistungspositionen der Kostenpläne nicht übersteigen darf. Teil-Bauleistungsverträge nach Abs. 3 müssen unter Berücksichtigung, der Umrechnungsfaktoren abgeschlossen werden. (6) Die Kontenfreigabe durch die Deutsche Investitionsbank erfolgt bis zu dieser Höhe. II. Preisänderungen in der Kostenstruktur „Ausrüstungen und Sonstiges“ des betrieblichen Investitionsplanes § 5 (1) Der Mehrbedarf an Investitionsmitteln durch gesetzlich festgelegte Preiserhöhungen, welche in der Kostenplanung der Projekte keine Berücksichtigung fanden, sind von den Investitionsträgern bis 30. April 1956 formlos ihren zuständigen Planträgern zu melden. Diese haben die Mehrforderung ihres Planbereiches bis 15. Mai 1956 dem Ministerium der Finanzen aufzugeben. (2) Erkennbare Mehrkosten auf Grund gesetzlicher Preiserhöhungen vor dem genannten Termin sind von den Planträgern vorübergehend zu Lasten ihrer Reserve den Betrieben durch Planänderungen zu beauflagen. (3) Das Ministerium der Finanzen stellt den Mehrbedarf den Planträgern über die Umverteilungskonten bei der Deutschen Investitionsbank zur Verfügung. (4) Über die durch Preissenkungen freiwerdenden Mittel verfügen die Planträger. III. Schlußbestimmung § 6 Diese Anordnung tritt am 1. Januar 1956 in Kraft. Berlin, den 23. Dezember 1955 (Anordnung Nr. 58/55) Staatliche Plankommission Ministerium der Finanzen I.V.: Dr. Wittkowski I. V.: M. S c h m i d t Erster Stellvertreter Stellvertreter des Ministers des Vorsitzenden Anordnung zur Aufstellung der Kontrollberichte, der Einreichung von Analysen und der Durchführung von Kontrollausschußsitzungen der zentralgeleiteten volkseigenen Industrie zum 31. Dezember 1955. Vom 9. Dezember 1955 Auf Grund des § 35 Abs. 2 Buchst, c des Gesetzes vom 17. Februar 1954 über die Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 207) und auf Grund des Abschnittes II Ziff. 3 der Anordnung vom 6. Mai 1955 über die Finanzberichterstattung 1955 der zentralgeleiteten volkseigenen Industrie (GBl. II S. 164) wird für den Abschluß 1955 folgendes angeordnet: § 1 Aufstellung und Einreichung der Kontrollberichte (1) Der Kontrollbericht der zentralgeleiteten volkseigenen Industrie zum 31. Dezember 1955 umfaßt folgende Kontrollblätter: J 1 Bilanz J 3 Nachweis über die Entwicklung des Grundmittelfonds J 4 Aufgliederung der noch nicht fertiggestellten Investitionen und Generalreparaturen J 6 Nachweis über die Entwicklung des Umlaufmittelfonds J 7 Nachweis über die Gewinnverwendung und den Verlustausgleich J 8 Nachweis über die Entwicklung des Direktorfonds J 9 Ergebnisrechnung J 11 Nachweis über die Erfüllung der Warenproduktion und der Selbstkostensenkung J 12 Aufgliederung der Gesamtkosten J 13 Abrechnung der Finanzierung der sonstigen produktionsbedingten Abteilungen J 14 Zusammenstellung der Ergebnisse und der Ergebnisverwendung Diese Festlegung gilt entsprechend der Anordnung vom 15. März 1955 über die Finanzberichterstattung 1955 der örtlichen volkseigenen Wirtschaft (GBl. II S. 118) auch für die Bezirks-Bau-Unionen. (2) Die Betriebe sind verpflichtet, den Kontrollberich-ten den für den Monat Dezember 1955 einzureichenden Umlaufmittelnachweis für volkseigene Produktionsund Verkehrsbetriebe als Anlage beizufügen. (3) Die ehemaligen SAG-Betriebe stellen am 31. Dezember 1955 den Kontrollbericht der zentralgeleiteten volkseigenen Industrie auf. (4) Die vierteljährliche Arbeitskräfteplan-Abrechnung AQJ ist dem Ministerium der Finanzen von den Hauptverwaltungen und Fachministerien einzureichen. (5) Unbeschadet der Einreichungsvorschriften für den Kontrollbericht gemäß Abschnitt II Ziff. 3 Buchstaben a und b der Anordnung vom 6. Mai 1955 über die Finanzberichterstattung 1955 der zentralgeleiteten volkseigenen Industrie sind alle Betriebe der zentralgeleiteten volkseigenen Industrie verpflichtet, das Kontroll-blatt J 4 in einer Ausfertigung der für sie zuständigen Filiale der Deutschen Investitionsbank einzureichen. (6) Das Kontrollblatt J 11 ist von den Hauptverwal- tungen und Fachministerien wie folgt zusammenzufassen und an das Ministerium der Finanzen weiterzuleiten: Auf einer Ausfertigung sind die Kostenträger nach den am Kopf des Kontrollblattes aufgeführten Positionen 1 bis 8 zusammenzufassen; auf einer zweiten Ausfertigung sind von den Hauptverwaltungen die Endsummen der Betriebs- bzw. WB-Meldungen aufzuführen, so daß eine Abstimmung mit dem Kontrollblatt J 14 gegeben ist. In gleicher Weise verfahren die Ministerien, die auf der zweiten Ausfertigung die Endsummen der Hauptverwaltungen zusammenfassen müssen. (7) Die Betriebe, Hauptverwaltungen und Fachministerien sind zum vollständigen Ausfüllen der Kontrollberichte einschließlich aller Darunterpositionen und Angaben in Fußnoten verpflichtet. (8) Die Bestimmungen der Anordnung vom 6. Mai 1955 über die Finanzberichterstattung 1955 der zentralgeleiteten volkseigenen Industrie gelten unter Berücksichtigung der in dieser Anordnung getroffenen Weisungen auch für den Abschluß zum 31. Dezember 1955.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage der Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der НА und der Abtei lung zu erfolgen. In enger Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sind mit den Leitern der medizinischen Einrichtungen die erforderlichen Vereinbarungen für die ambulante und stationäre Behandlung Verhafteter und die durch Staatssicherheit geforderten Bedingungen für die Sicherung der Ziele der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen iiji Untersuchungshaftvollzug, Es ergeben sich daraus auch besondere Anforderungen an die sichere Verwahrung der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit den Inhaftierten aus dem nichtsozialistischen Ausland konsequent durch, Grundlage für die Arbeit mit inhaftierten Ausländem aus dem nichtsozialistischen Ausland in den Staatssicherheit bilden weiterhin: die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft. Zur Durchführung der UnrSÜchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Die Ordnung über den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse bei der Bekämpfung der subversiven Aktivitäten der Angehörigen der Militärinspektion weiseB-i., Verstärkt sind deshalb vor allem die quartalsmäßigen Belehrungen zu nutzen, den Angehörigen alle im Zusammenhang mit der Sicherung von Transporten Verhafteter sind ursächlich für die hohen Erfordernisse, die an die Sicherung der Transporte Verhafteter gestellt werden müssen.

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