Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 43

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 43 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 43); Gesetzblatt Teil II Nr. 7 Ausgabetag: 19. Februar 1955 43 § 4 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 29. Januar 1955 Ministerium für Aufbau Winkler Minister Zweite Anordnung* über Maßnahmen zur Verbesserung der Organisation der Kohlenindustrie. Vom 31. Januar 1955 Zur weiteren Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Kohlenindustrie wird im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission folgendes angeordnet: § 1 Der VEB Braunkohlenwerk Lauchhammer-Ost in Lauchhammer-Ost, Kreis Senftenberg, und der VEB Braunkohlenwerk Schipkau in Schipkau, Kreis Senftenberg, sind rückwirkend zum 31. Dezember 1954 auf-su lösen. § 2 Mit Wirkung vom 1. Januar 1955 sind a} dem VEB Braunkohlenwerk Friedenswacht in Lauchhammer-West, Kreis Senftenberg, der Tagebau Koyne-Nord des bisherigen VEB Braunkohlenwerk Lauchhammer-Ost, b) dem VEB Braunkohlenwerk Freundschaft in Lauchhammer-West, Kreis Senftenberg, die Brikettfabriken Lauchhammer und Schwarzheide des bisherigen VEB Braunkohlenwerk Lauchhammer-Ost und die Brikettfabrik Josef Briewig des bisherigen VEB Braunkohlenwerk Schipkau, e) dem VEB Braunkohlenwerk Franz Mehring in Brieske-Ost, Kreis Senftenberg, die Brikettfabrik Fortschritt des bisherigen VEB Braunkohlenwerk Schipkau als Betriebsteile anzugliedern, x § 3 (1) Die im 5 2 bezeichneten aufnehmenden Betriebe sind Rechtsnachfolger hinsichtlich derjenigen rechtlichen Vorgänge, die sich ganz oder überwiegend auf die angegliederten Betriebeteile beziehen. (2) In Zweifeisfällen bestimmt die Revierleitung Senftenberg, Verwaltung Volkseigener Betriebe der Kohlenindustrie in Senftenberg, den Rechtsnachfolger bzw. den neuen Rechtsträger. 5 4 Die Planaufgaben der im § 2 genannten Betriebsteile wenden vom Zeitpunkt ihrer Eingliederung an Bestandteil der Pläne der aufnehmenden Betriebe, § 5 Mit Wirkung vom 1. Januar 1955 sind die bisher der Hauptverwaltung Braunkohle zugeordneten Betriebe VEB Maschinenfabrik und Eisengießerei Senftenberg in Senftenberg und VEB Dampfhammerwerk Großenhain in Großenhain der Hauptverwaltung Eisenindustrie des Ministeriums für Schwerindustrie unmittelbar zu unterstellen, § 6 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 31. Januar 1955 Ministerium für Schwerindustrie Selbmann Minister Anweisung über die steuerliche Behandlung von Warenrückvergütungen der Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften. Vom 13. Januar 1955 Die bisher geltenden steuerrechtlichen Vorschriften über die Ausschüttung von Warenrüdevergütungen ent* sprechen nicht mehr unseren ökonomischen Bedin* gungen. Auf Grund des § 6 des Abgabengesetzes vom 9. Fe bruar 1950 (GBl. S. 130) wird folgendes angewiesen: 1, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften sind berechtigt, unter Beachtung der nachfolgenden Vorschriften Warenrüdevergütungen an ihre Mitglieder zu Lasten ihres Einkommens auszuschütten. 2. WarenrüekVergütungen im Sinne der Ziff. 1 sind Teile des erzielten Gewinns, die in Form von a) Kaufpreisrückzahlungen, b) Nachzahlungen, die bei Lieferungen oder Leistungen der Mitglieder an die Genossenschaft ge* währt werden und c) Rückzahlungen, die bei der Erhebung von Unkostenbeiträgen geleistet werden. / 3. Die Warenrüdevergütungen sind vom Einkommen absetzbar, soweit die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: a) Die Warenrüdevergütungen dürfen 3 / der Berechnungsgrundlage nicht übersteigen. Als Berechnungsgrundlage gelten die Umsätze aus Lieferungen bzw. Leistungen entweder der Genossenschaft mit den Mitgliedern oder der Mitglieder mit der Genossenschaft, Beispiel: Eine Genossenschaft liefert an ihre Mitglieder Rohstoffe und bezieht von den Mitgliedern Fertigerzeugnisse. Berechnungsgrundlage für die Ausschüttung steuerfreier Warenrückvergütungen bilden wahlweise die Umsätze aus Rohstofflieferungen an die Mitglieder oder die Umsätze aus Lieferungen der Fertigerzeugnisse der Mitglieder an die Genossenschaft. b) Die Warenrüdevergütung muß in dem Jahr, für das sie ausgesdiüttet wird, erwirtschaftet worden sein. e) Die Warenrückvergütung ist in der Jahresbilanz des Jahres auszuweißen, für das sie ausgeschüttet wird. Die Ausschüttung darf den ausgewiesenen Betrag nicht übersteigen. d) Die Bedingungen zur Ausschüttung der Warenrückvergütung müssen für alle Mitglieder der Genossenschaft die gleichen sein. 4, Diese Anweisung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1954 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt treten die Vorschriften des RdErl. vom 11. Dezember 1939 (RStBl. S. 1198) Abschnitt G und die dazu ergangenen Rechtsnormen außer Kraft. Berlin, den 13. Januar 1955 (AW 1/55) Ministerium der Finanzen M. Schmidt Stellvertreter des Ministers (1.) Anordnung (ZBL 1954 S.);
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Durch den Leiter der Abteilung Staatssicherheit Berlin ist zu sichern, daß über Strafgefangene, derefr Freiheitsstrafe in den Abteilungen vollzogen wird, ein üenFb ser und aktueller Nachweis geführt wird. Der Leiter der Abteilung und der Leiter des Bereiches Koordinie rung haben eine materiell-technische und operativ-technische Einsatzreserve im Zuführungspunkt zu schaffen, zu warten und ständig zu ergänzen. Der Leiter der Abteilung im Staatssicherheit Berlin und die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt. Die Leiter der operativen Diehsteinheiten haben entsprechend der ihnen übertragenen Verantwortung eine den politisch-operativen Erfordernissen entsprechende aufgabenbezögene.rZusammenarbeit ihrer Diensteinheiten zu gewährleisten. insbc.sondere gzur allseitigen und umfassenden Nutzung der Möglichkeiten und Voraussetzungen der für die Vorgangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet. Die qualitative Erweiterung des Bestandes an für die Vor- gangs- und personenbezogene Arbeit im und nach dem Operationsgebiet zur rechtzeitigen Aufdeckung der durch imperialistische Geheimdienste und anderen feindlichen, insbesondere terroristischen und anderer extremistischer Zentren, Organisationen, Gruppen und Kräfte gegen die und andere sozialistische Staaten und ihre führenden Repräsentanten sowie Publikationen trotzkistischer und anderer antisozialistischer Organisationen, verbreitet wurden. Aus der Tatsache, daß die Verbreitung derartiger Schriften im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit den Maßnahmen des Militärrates der Polen eine demonstrative Solidarisierung mit den konterrevolutionären Kräften durch das Zeigen der polnischen Fahne vorgenommen.

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