Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 394

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 394 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 394); 394 Gesetzblatt Teil II Nr. 60 Ausgabetag: 24. November 1955 die Forschungs- und Entwicklungsstelle des Antragstellers zugeordnet ist, wenn sich die Bekanntgabe auf a) Ergebnisse einer Arbeit des Planes Forschung und Technik bezieht, die in der Zusammenstellung der wichtigsten Themen des Planes Forschung und Technik (D-Themen) enthalten ist oder nach anderen geltenden Bestimmungen vertraulich zu behandeln ist, b) Ergebnisse einer Arbeit des Planes Forschung und Technik bezieht, bei der sich das zuständige Ministerium oder Staatssekretariat m. e. G. bzw. die zuständige wissenschaftliche Akademie die Genehmigung der Bekanntgabe durch besonderen Vermerk auf dem Planbogen der Arbeit Vorbehalten hat. (2) Über die Genehmigung der Bekanntgabe von Ergebnissen aller übrigen Arbeiten des Planes Forschung und Technik entscheidet der Leiter der Forschungsund Entwicklungsstelle des Antragstellers in eigener Verantwortung. (3) Die Bekanntgabe geodätischer und geophysikäli-scher Daten, die sich auf das Territorium der Deutschen Demokratischen Republik beziehen, bedarf über die Regelung der Absätze 1 und 2 hinaus auch der Genehmigung des Ministeriums des Innern. § 3 Anträge (1) Die Genehmigung der Bekanntgabe ist vom verantwortlichen wissenschaftlich-technischen Bearbeiter der Arbeit des Planes Forschung und Technik auf dem Dienstwege bei den im § 2 genannten Stellen schriftlich zu beantragen. Der Antrag muß enthalten: Namen des Antragstellers, Dienststellung des Antragstellers, Grund bzw. Anlaß der Bekanntgabe sowie bei Ergebnissen, die patentfähig erscheinen, die Angabe, ob die Patentanmeldung vorgenommen worden Ist. Außerdem ist eine kurze Darstellung des Ergebnisses und der sich daraus ergebenden wissenschaftlich-technischen und volkswirtschaftlichen Schlußfolgerungen beizufügen, damit die Unbedenklichkeit der Genehmigung festgestellt werden kann. (2) Soll die Bekanntgabe in Form einer Veröffentlichung oder in Form eines Vortrages auf einer öffentlichen Veranstaltung (z. B. einer Tagung oder einem Kongreß) erfolgen, so ist dem Antrag das Manuskript der Veröffentlichung oder des Vortrages beizufügen. § 4 Erteilung der Genehmigung (1) Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn die Bekanntgabe des Ergebnisses von Arbeiten des Planes Forschung und Technik im Interesse der Deutschen Demokratischen Republik wünschenswert ist oder Gründe für eine Geheimhaltung nicht bestehen. Die Bekanntgabe von Ergebnissen von Arbeiten des Planes Forschung und Technik, die patentfähig erscheinen, darf erst genehmigt werden, nachdem die Patentanmeldung vorgenommen worden ist. (2) Die Erteilung der Genehmigung kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden. (3) Die Genehmigung wird schriftlich erteilt. § 5 Wirkung der Genehmigung Die Erteilung der Genehmigung entbindet den Antragsteller nicht von der Verantwortung für den Inhalt der von ihm beabsichtigten Veröffentlichung oder sonstigen Bekanntgabe des Ergebnisses von Arbeiten des Planes Forschung und Technik, insbesondere nicht von seiner Verantwortlichkeit gegenüber dritten Personen oder Institutionen auf Grund der geltenden Bestimmungen auf dem Gebiet des Urheberrechtes und des gewerblichen Rechtsschutzes. § 6 Übergangsbestimmungen (1) Die zuständigen Hauptverwaltungen bzw. Hauptabteilungen und wissenschaftlichen Akademien haben den zu ihrem Bereich gehörigen Forschungs- und Entwicklungsstellen bis zum 31. Dezember 1955 mitzuteilen, bei welchen Arbeiten des Planes Forschung und Technik 1955 die Bekanntgabe des Ergebnisses einer Genehmigung auf Grund § 2 Abs. 1 Buchst, b dieser Anordnung bedarf. (2) Soweit über die Ergebnisse von Arbeiten, die im Rahmen der Pläne Forschung und Technik 1954 und früher abgeschlossen worden sind, eine Bekanntgabe noch nicht erfolgt ist, ist eine Genehmigung bei den zuständigen Hauptverwaltungen bzw. Hauptabteilungen und wissenschaftlichen Akademien nur dann einzuholen, wenn die Arbeiten, deren Ergebnisse bekanntgegeben werden sollen, in der Zusammenstellung der wichtigsten Themen des Planes Forschung und Technik (D-Themen) enthalten waren oder auf Grund anderer geltender Bestimmungen vertraulich zu behandeln sind. § 7 Schlußbestimmung Diese Anordnung tritt am 1. Dezember 1955 in Kraft. Berlin, den 4. November 1955 Staatliche Plankommission Leuschner Vorsitzender Anordnung über die Errechnung der erarbeiteten Einsparung an Regiekosten und Preisausglcichen in den VEH Deutscher Innen- und Außenhandel. Vom 10. November 1955 Auf Grund des § 4 Ziff. 3 der Sechsten Durchführungsbestimmung vom 18. August 1955 zur Verordnung über den Direktorfonds in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft im Planjahr 1955 Außenhandel (GBl. I S. 603) wird für die Errechnung der erarbeiteten Einsparung an Regiekosten und Preisausgleichen in den VEH DIA im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen folgendes angeordnet: 1. Als erarbeitete Einsparung an Regiekosten und Preisausgleichen gilt die Differenz zwischen den entsprechend der Erfüllung und Übererfüllung des Umsatzplanes bereinigten und den tatsächlich entstandenen Kosten sowie die Differenz zwischen den planmäßig zur Verfügung stehenden und den tatsächlich in Anspruch genommenen bzw. den planmäßig abzuführenden und effektiv abgeführten Preisausgleichen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei im Kampf zur Erhaltung des Friedens und zur weiteren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft ausgeht. Dabei gilt es zu beachten, daß diese objektiven Erfordernisse durch die Entwicklung der politisch-operativen Lage - das Vorhandensein von Planstellen und die Führung der in den Struktur- und Stellenplänen - das Vorliegen mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu entscheiden Anwendung der Festlegungen dieser Durchführungsbestimmung auf ehrenamtliche In Ausnahme fälltnikönnen die Festlegungen dieser Durchführungs-bestimmung üb rprüfte und zuverlässige ehrenamtliche angewandt werden. . dafür sind in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Unter-suchungshaftvollzuges und zur Kontrolle der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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