Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 370

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 370 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 370); 370 Gesetzblatt Teil II Nr. 57 Ausgabetag: 5. November 1955 b) Sie hilft den Schulen, Pionierfreundschaften und Arbeitsgemeinschaften bei der Entwicklung der naturwissenschaftlichen Massenarbeit unter den Jungen Pionieren und Schülern, bei der Durchführung der „Tage der Jungen Gärtner“ und der „Jungen Tierfreunde“ sowie anderer Massenveranstaltungen, von Exkursionen zum Studium der heimatlichen Flora und Fauna und dem Aufbau von natur- und heimatkundlichen Ausstellungen. c) Sie veranstaltet Treffen der Jungen Pioniere und Schüler mit Wissenschaftlern, Meisterbauern, Genossenschaftsbauern und Traktoristen. / d) Sie veranstaltet Zusammenkünfte und Aussprachen mit Leitern von Stationen der Jungen Naturforscher, von Schulgärten und naturwissenschaftlichen Arbeitsgemeinschaften zum Zwecke des Erfahrungsaustausches. e) Sie hilft den Stationen der Jungen Naturforscher, den Schulen und Pionierfreundschaften bei der Auswahl populärwissenschaftlicher Literatur über Fragen der Landwirtschaft und der Agrotechnik und vermittelt ihnen die Erfahrungen und die Ergebnisse der Arbeit der sowjetischen und der fortgeschrittensten deutschen Landwirtschaftswissenschaftler. f) Sie hilft bei der Aufklärung der Eltern, Lehrer und Schüler über die großen Perspektiven unserer Landwirtschaft und der Gewinnung der Schüler für landwirtschaftliche Berufe. (3) Die Zentralstation unterstützt eine örtliche Schule bei der Errichtung eines Musterschulgartens auf dem Gelände der Zentralstation. (4) Die Zentralstation entwickelt eine beispielhafte Arbeit mit den Jungen Pionieren und Schülern. § 4 Gliederung Die Zentralstation gliedert sich wie folgt: 1. Leitung, 2. Abteilung Methodik, 3. Abteilung Acker- und Gartenbau, 4. Abteilung Tierzucht, 5. Abteilung Agrartechnik. 6. Verwaltung, 7. Gärtnerei. § 5 Leitung (X) Die Zentralstation wird durch einen Direktor geleitet. (2) Dem Direktor unterstehen als leitende Mitarbeiter die Leiter der im § 4 genannten Abteilungen. (3) Der Direktor und die Leiter der Abteilungen bilden die Leitung der Zentralstation* (4) Der Direktor bestimmt einen der Abteilungsleiter als seinen Stellvertreter. § 6 Rechte und Pflichten des Direktors und die Vertretung der Zentralstation im Rechtsverkehr (1) Der Direktor der Zentralstation trägt die Verantwortung für die gesamte Tätigkeit der Zentralstation Er vertritt die Zentralstation gerichtlich und außergerichtlich, hat das Alleinverfügungsrecht für die Zentralstation und ist zur Einzelzeichnung, rechtsverbindlicher Erklärungen befugt. (2) Unbeschadet seiner Berechtigung, allein zu entscheiden, ist der Direktor der Zentralstation verpflichtet, in wichtigen Fragen seine Entschlüsse nach Beratung mit den anderen Mitgliedern der Leitung der Zentralstation zu fassen. (3) Alle Abteilungsleiter der Zentralstation sind für ihren Aufgabenbereich weisungsbefugt und persönlich verantwortlich. (4) Bei Abwesenheit deJ Direktors werden dessen Funktionen durch seinen Stellvertreter ausgeübt, der auch allein verantwortlich zeichnet. (5) Die Begründung von Verbindlichkeiten für die Zentralstation und Verfügung über ihre Haushaltsmittel bedürfen in jedem Fall der Mitwirkung bzw. Mitzeichnung des Haushaltsbearbeiters der Zentralstation. § 7 Rechtsverhältnisse Berufung und Abberufung der Mitarbeiter (1) Für die Mitarbeiter der Zentralstation gelten die Dienst- und Arbeitsordnungen der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik und die Verordnung vom 10. März 1955 über die Pflichten und Rechte der Mitarbeiter der staatlichen Verwaltungsorgane Disziplinarordnung (GBl. I S. 217). (2) Der Direktor der Zentralstation wird vom Minister für Volksbildung berufen und abberufen. (3) Die Abteilungsleiter werden vom Direktor der Zentralstation nach Zustimmung des Ministeriums für Volksbildung eingestellt und entlassen. (4) Alle übrigen Angestellten der Zentralstation werden vom Direktor nach den geltenden Vorschriften eingestellt und entlassen. § 8 Organisation und Arbeitsweise (1) Die Zentralstation ist für die Anleitung und Kontrolle der Arbeit in den Stationen und Arbeitsgemeinschaften der Jungen Naturforscher verantwortlich. Die methodische und fachliche Anleitung derselben erfolgt durch: a) Herausgabe von Anleitungsmaterial für die Arbeit in den naturwissenschaftlichen Arbeitsgemeinschaften und den Schulgärten, b) Einflußnahme auf die Presse, insbesondere die Pionier- und Kinderpresse, zur Verbreitung der in der Zentralstation gesammelten Erfahrungen, c) Herausgabe von Anleitungsmaterial für die Durchführung von Wettbewerben und Ausstellungen auf dem Gebiet des Acker- und Pflanzenbaues, der Tierzucht und der Agrartechnik,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls durch das zuständige Gericht vorliegt. Das erfolgt zumeist telefonisch. bei Staatsverbrechen zusätzlich die Entlassungsanweisung mit dem erforderlichen Dienstsiegel und der Unterschrift des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit und die damit erlassenen Ordnungs- und Verhaltens-regeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstatt Staatssicherheit - Hausordnung - die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Unt,arBuchungshaft gerecht, in der es heißt: Mit detfifVollzug der Untersuchungs- der Verhaftete sicher ver-afverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht bestätigte oder die noch bestehende Gefahr nicht von solcher Qualität ist, daß zu deren Abwehr die Einschränkung der Rechte von Personen erforderlich ist. Die Entscheidung über die Teilnahme an strafprozessualen Prüfungshandlungen oder die Akteneinsicht in Untersuchungs-dokumente obliegt ohnehin ausschließlich dem Staatsanwalt. Auskünfte zum Stand der Sache müssen nicht, sollten aber in Abhängigkeit von der Vervollkommnung des Erkenntnisstandes im Verlauf der Verdachts-hinweisprü fung. In der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit sollte im Ergebnis durch- geführter Verdachtshinweisprüfungen ein Ermittlungsverfahren nur dann eingeleitet werden, wenn der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, Der Staatsanwalt kann von der Einleitung eines Ermit tlungsverfah rens Wird bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege, hat das Untersuchungsorgan das Verfahren dem Staatsanwalt mit einem Schlußbericht, der das Ergebnis der Untersuchung zusammen faßt, zu übergeben.

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