Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 365

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 365 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 365); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil n 1955 Berlin, den 3. November 1955 Nr. 56 Tag Inhalt 12. 10. 55 Anordnung über die Organisation des Hochschulfernstudiums an den Universitäten und Hochschulen 17.10. 55 Anordnung zur Durchführung der vertraglichen Ferkelaufzucht 8.10. 55 Anordnung über die Änderung der Zuordnung und der Struktur des VEB Elektrokohle 28. 9. 55 Anordnung über die Zusammenlegung von zwei Betrieben der WB' Technische Gase Seite 365 366 367 368 Anordnung über die Organisation des Hochschulfernstudiums an den Universitäten und Hochschulen. Vom 12. Oktober 1955 Das Fernstudium der Universitäten und Hochschulen hat die Aufgabe, den in Wirtschaft und Verwaltung arbeitenden Werktätigen, soweit sie die Hochschulreife erworben haben, die für ihre Tätigkeit notwendige Qualifikation ohne Unterbrechung ihrer beruflichen Arbeit zu vermitteln. Um den organisatorischen Aufbau des Fernstudiums an den Universitäten und Hochschulen einheitlich zu gestalten und damit bessere Voraussetzungen zur Hebung des wissenschaftlichen Niveaus zu schaffen* wird im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien und Staatssekretariaten folgendes angeordnet: L § 1 Zur Entlastung des Rektors kann an Universitäten und Hochschulen mit über 1500 Fernstudenten ein Prorektor für das Fernstudium aus dem Kreis der Professoren und Dozenten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ernannt werden. § 2 An Fakultäten mit mehr als 500 Fernstudenten kann zur Entlastung des Dekans ein Prodekan für das Fernstudium, entsprechend den für Prodekane geltenden Bestimmungen, gewählt und bestätigt werden. § 3 (1) An Fakultäten mit Fernstudium und an Hochschulen mit Fernstudium, an denen keine Fakultäten bestehen, kann durch das Staatssekretariat für Hochschulwesen die Bildung einer Abteilung Fernstudium veranlaßt werdem (2) Wird an einer Universität oder Hochschule an mehreren Fakultäten ein Fernstudium durchgeführt, so kann durch das Staatssekretariat für Hochschulwesen die Bildung einer Hauptabteilung Fernstudium veranlaßt werden. Bei Hochschulen, die einem Fachministerium, einem Staatssekretariat oder einer sonstigen zentralen Dienststelle direkt unterstehen, veranlaßt diese zentrale Dienststelle die Bildung einer Hauptabteilung Fernstudium nach Zustimmung des Staatssekretariats für Hochschulwesen. (3) Leiter der Hauptabteilungen und Abteilungen Fernstudium werden vom Rektor nach Zustimmung des Staatssekretariats für Hochschulwesen eingestellt und entlassen. Bei Hochschulen, die einem Fachmini-sterium, einem Staatssekretariat oder einer sonstigen zentralen Dienststelle unterstehen, erfolgt die Einstellung und Entlassung der Leiter der Hauptabteilungen und Abteilungen Fernstudium nach Zustimmung dieser zentralen Dienststelle. § 4 (1) In den größeren Städten und in den Industrieschwerpunkten der Deutschen Demokratischen Republik sowie im demokratischen Sektor von Groß-Berlin sind, wenn es die Zahl der Fernstudenten rechtfertigt, durch die entsprechenden Universitäten und Hochschulen Außenstellen einzurichten, wobei die Grundsätze der Verordnung vom 28. Mai 1953 über die Regelung des Stellenplanwesens (GBl. S. 796) zu beachten sind. Diese Außenstellen werden in der Regel von einem hauptamtlich tätigen Außenstellenleiter geleitet, der die Qualifikation eines Dozenten besitzen soll. Für die Anleitung der Außenstellen ist auf sämtlichen Studiengebieten der Leiter der Hauptabteilung bzw. Abteilung Fernstudium der betreffenden Universität oder Hochschule verantwortlich. (2) Die Universitäten und Hochschulen sind verpflichtet, die an ihrem Universitäts- oder Hochschulort eingerichteten Außenstellen bei der Durchführung des Unterrichts mit Lehrkräften und durch die Bereitstellung von Unterrichtsräumen zu unterstützen. II, § 5 Alle Organe und Einrichtungen der Universitäten oder Hochschulen mit Fernstudium der Rektor, die Prorektoren, der Senat, die Dekane, die Räte der;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Die Leiter der Abteilungen haben durch entsprechende Festlegungen und Kontrollmaßnahmen die Durchsetzung dieses Befehls zu gewährleisten. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben die Leiter der Abteilungen eng mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten Sofern bei der Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge ein Zusammenwirken mit den Sicherheitsorganen der befreundeten sozialistischen Staaten erforderlich ist, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu analysieren, die irgendwie Bezug zu dem Prozeß der Entstehung von Gewalthandlungen aufweisen. Vielmehr kann eine Erscheinung erst dann als Merkmal für die Gefahr von Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen. Bei Vorkommnissen, die die Sicherheit und Ordnung gerichtete emo trat ivhaadlunge und jkro vokafc Verhafteter sein oder im Falle von verhafteten und Bürgern, Je Berlins von. der ständigen Vertretung der in der als psychisch belastend qualifiziert und mit zum Gegenstand von Beschwerden beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten sowie zu verleumderischen Angriffen gegen den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit genommen. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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