Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 351

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 351 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 351); Gesetzblatt Teil II Nr. 53 ■ Ausgabetag: 6. Oktober 1955 351 Anlage zu vorstehender Anordnung Statut des Instituts für grafische Technik Leipzig § 1 Rechtsform und Sitz (1) Das Institut für grafische Technik ist juristische Person und Rechtsträger des ihm übertragenen Volkseigentums. Es ist dem Leiter der Hauptverwaltung Polygraphische Industrie im Ministerium für Leichtindustrie unterstellt. (2) Das Institut für grafische Technik hat seinen Sitz in Leipzig. § 2 Aufgaben (1) Das Institut für grafische Technik hat folgende Aufgaben: 1. Durchführung grundlegender Untersuchungen über die physikalischen und chemischen Vorgänge bei den Verfahren der graphischen Technik. 2. Durchführung wissenschaftlich-technischer Arbeiten zur Entwicklung und Verbesserung von Verfahren der graphischen Technik. 3. Entwicklung von Prüfverfahren und von Prüfgeräten für alle Zweige der graphischen Industrie. 4. Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Entwürfen für Staatliche Standards. 5. Verfolgung des Standes der Technik, insbesondere durch Sammlung und Auswertung des Fachschrifttums auf dem Gebiet der graphischen Technik nach den Richtlinien der Zentralstelle für wissenschaftliche Literatur. 6. Anleitung und Beratung der volkseigenen Betriebe der graphischen Industrie bei der Einführung der Arbeitsergebnisse des Instituts in die Praxis sowie in grundsätzlichen technisch-wissenschaftlichen Fragen. 7. Mitwirkung beim technisch-wissenschaftlichen Erfahrungsaustausch. 8. Förderung des technisch-wissenschaftlichen Nachwuchses. (2) Der Leiter der Hauptverwaltung Polygraphische Industrie im Ministerium für Leichtindustrie kann dem Institut im Einvernehmen mit dem Leiter des Zentralamtes für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission weitere Aufgaben übertragen. § 3 Gliederung (1) Für die Struktur des Instituts ist der vom Ministerium für Leichtindustrie bestätigte Strukturplan verbindlich. (2) Im Strukturplan des Instituts sind vorzusehen: 1. Abteilung Hochdruck, 2. Abteilung Flachdruck, 3. Abteilung Tiefdruck, 4. Abteilung Reprotechnik, 5. Abteilung für buchbinderische Weiterverarbeitung, 6. Technische und wissenschaftliche Laboratorien, 7. Versuchs Werkstätten, 8. Konstruktionsbüro, 9. Technischer Beratungsdienst, 10. Abteilung Standardisierung und technische Organisation, 11. Dokumentationsstelle, 12. Verwaltung. § 4 Leitung und Vertretung im Rechtsverkehr (1) Das Institut wird durch den Direktor geleitet, der Wissenschaftler sein muß. (2) Der Vertreter des Direktors ist der stellvertretende Direktor, der gleichzeitig eine der technisch-wissenschaftlichen Abteilungen des Instituts leiten soll. (3) Der Direktor' trägt die Verantwortung für die gesamte Tätigkeit des Instituts. Er handelt im Namen des Instituts und ist berechtigt, auf der Grundlage der für die Tätigkeit des Instituts geltenden Bestimmungen alle Angelegenheiten des Instituts allein zu entscheiden. Er soll in allen wichtigen Fragen seine Beschlüsse auf Grund von Beratungen mit den jeweils zuständigen leitenden Mitarbeitern des Instituts fassen. (4) Die mit leitenden Funktionen im Institut betrauten Mitarbeiter tragen gegenüber dem Direktor die Verantwortung für ihren Aufgabenbereich und sind im Rahmen der Entscheidungen des Direktors in ihrem Aufgabenbereich weisungsbefugt. (5) Im Rechtsverkehr wird das Institut durch den Direktor allein oder durch seinen Stellvertreter gemeinsam mit einem vom Direktor dazu Bevollmächtigten oder im Rahmen der ihnen vom Direktor erteilten Vollmachten auch durch jeweils zwei sonstige Mitarbeiter des Instituts vertreten. § 5 Einstellung und Entlassung der Mitarbeiter (1) Der Direktor des Instituts und sein Stellvertreter werden von dem Leiter der Hauptverwaltung Polygraphische Industrie im Ministerium für Leichtindustrie im Einvernehmen mit dem Leiter des Zentralamtes für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission berufen und abberufen. (2) Die übrigen Mitarbeiter des Instituts werden von dem Direktor oder dessen Stellvertreter nach Maßgabe des bestätigten Stellenplanes eingestellt und entlassen. (3) Die Einstellung und Entlassung der Leiter von technisch-wissenschaftlichen Abteilungen bedürfen der Zustimmung des Leiters der Hauptverwaltung Polygraphische Industrie im Ministerium für Leichtindustrie. § 6 Kuratorium (1) Zur Aufgabenstellung und Kontrolle seiner Tätigkeit wird bei dem Institut für grafische Technik ein Kuratorium gebildet. (2) Dem Kuratorium des Instituts gehören an: a) ein Vertreter des Ministeriums für Leichtindustrie, b) ein Vertreter des Zentralamtes für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission, c) ein Vertreter des Ministeriums für Schwerindustrie, d) ein Vertreter des Ministeriums für Schwermaschinenbau,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Die Angehörigen der Linie haben in Vorbereitung des Parte: tages der Partei , bei der Absicherung seiner Durchführung sowie in Auswertung und bei der schrittweisen Verwirklichung seiner Beschlüssen;tsg-reenend den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben der Linie Untersuchung sind folgende rechtspolitische Erfordernisse der Anwendung des sozialistischen Rechts im System der politisch-operativen Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Llißbrauch Jugendlicher. Die sich aus den Parteibeschlüssen soY den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit für die Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern und tsljUlschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers für Staatssicherheit Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit muß sich Staatssicherheit rechtzeitig auf neue Erscheinungen, Tendenzen, Auswirkungen und Kräf- der internationalen Klassenauseinandersetzung einstellen. Unter sicherheitspoiltischem Aspekt kommt es vor allem darauf an, bisher noch nicht genutzte Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung ausgewählter insbesondere verwaltungsrechtlicher Vorschriften zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner zielstrebig wirksam werden zu lassen, sind insbesondere die im Zusammenhang mit den eingeleiteten Strafverfahren durchzuführenden Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit entsprechend zu nutzen.

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