Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 350

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 350 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 350); 360 Gesetzblatt Teil II Nr. 53 Ausgabetag: 6. Oktober 1955 Anordnung über die Errichtung des VEB Minol. Vom 20. September 1955 Im Rahmen der Maßnahmen zur Steigerung der Rentabilität der dem Ministerium für Schwerindustrie unterstellten Handelsorgane wird im Einvernehmen mit der Staatlichen Plankommission, dem Ministerium der Finanzen und der Staatlichen Stellenplankommission folgendes angeordnet: § 1 Der VEB Kraftstoff-Vertrieb und die Deutsche Handelszentrale Kraftstoffe und Mineralöle Minol sind zum 31. Dezember 1955 aufzulösen. § 2 (1) Mit Wirkung vom 1. Januar 1956 ist als einheitliches Versorgungsorgan ein volkseigener Betrieb zum Vertrieb von Mineralölprodukten zu errichten. (2) Der Betrieb erhält den Namen VEB Minol und hat seinen Sitz in Berlin. Er ist dem Ministerium für Schwerindustrie unmittelbar unterstellt. (3) Der Betrieb ist juristische Person im Sinne des § 1 Abs. 2 der Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 225) und Rechtsträger des ihm übertragenen Volkseigentums. (4) Der Betrieb unterhält Außenstellen in Berlin, Potsdam, Schwerin, Magdeburg, Erfurt, Dresden und Halle. § 3 (1) Dem VEB Minol sind mit Wirkung vom 1. Januar 1956 die Vermögenswerte der nach § 1 aufgelösten beiden Handelsorgane zu übertragen. (2) Diese Vermögenswerte sind in der Eröffnungsbilanz des Betriebes auszuweisen. (3) Der Betrieb ist Rechtsnachfolger der aufgelösten beiden Handelsorgane für die in der Eröffnungsbilanz ausgewiesenen Forderungen und Verbindlichkeiten. § 4 (1) Auf den Betrieb finden die Vorschriften des Statuts vom 7. August 1952 der zentralgeleiteten Betriebe der volkseigenen Industrie in der Deutschen Demokratischen Republik (MinBl. S. 137) mit der Maßgabe Anwendung, daß neben dem Direktor des Betriebes nur e i n Stellvertreter des Direktors bestellt wird. (2) Der Direktor soll zugleich Leiter der Außenstelle Berlin des Betriebes sein. (3) Der Stellvertreter des Direktors soll zugleich Leiter der Abteilung Handel des Betriebes sein. (4) Der Direktor und sein Stellvertreter sowie der Hauptbuchhalter des Betriebes werden vom Minister für Schwerindustrie berufen und abberufen. (5) Bei der Einstellung und Entlassung der Leiter der Außenstellen und der Leiter der Abteilung Handel der Außenstellen ist der Direktor des Betriebes an die Zustimmung des Ministers für Schwerindustrie gebunden. § 5 (1) Der VEB Minol hat die wirtschaftlichen Funktionen der nach § 1 aufgelösten beiden Handelsorgane zu übernehmen. (2) Dabei obliegen dem Betrieb insbesondere folgende Aufgaben: a) Vertrieb von Mineralölprodukten zur Versorgung der volkseigenen und privaten Wirtschaft mit diesen Erzeugnissen über die dem Betrieb zur Verfügung stehenden Außenstelle!), Auslieferungslager und Tankstellen, [ b) Beratung der Abnehmer über die wirtschaftlichste Verwendung der Kraft- und Schmierstoffe, c) Kontrolle der Einhaltung der Bewirtschaftungsvorschriften für Kraftstoffe und Mineralöle. (3) Der den nach den Absätzen 1 und 2 gestellten Aufgaben entsprechende Plan des Betriebes (Umsatz-, Finanz- und Arbeitskräfteplan) ist nach den hierfür geltenden Bestimmungen aufzustellen und zu bestätigen. (4) Für die Struktur des Betriebes ist der Rahmenstrukturplan für Großbetriebe der Schwerindustrie in seinen Grundzügen maßgebend. Der Struktur- und Stellenplan des Betriebes ist nach den Vorschriften der Verordnung vom 28. Mai 1953 über die Regelung des Stellenplanwesens (GBl. S. 796) aufzustellen und zu bestätigen. § 6 (1) Der Direktor hat den Betriebsplan auf die Außenstellen des Betriebes entsprechend ihren regionalen Versorgungsaufgaben aufzuteilen. (2) Die Leiter der Außenstellen sind für die Erfüllung der ihnen auf Grund der Aufteilung des Betriebsplanes gestellten Planaufgaben verantwortlich. § 7 Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 20. September 1955 Ministerium für Schwerindustrie T. V.: G o s c h ü t z Staatssekretär Anordnung über das Statut des Instituts für grafische Technik Leipzig. Vom 20. September 1955 § 1 Im Einvernehmen mit dem Zentralamt für Forschung und Technik der Staatlichen Plankommission wird nachstehendes Statut des Instituts für grafische Technik (s. Anlage) mit rechtsverbindlicher Wirkung erlassen. § 2 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung des Instituts für grafische Technik vom 21. Dezember 1949 außer Kraft, Berlin, den 20. September 1955 Ministerium für Leichtindustrie Dr. Feldmann Minister;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Instruktion zum Befehl des Ministers für Staatssicherheit zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens der und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens könnte unter Berücksichtigung der anstehenden Novellierung der Straf Prozeßordnung der Beginn des zweiten Abschnitts des dritten Kapitels folgende gesetzestechnische Ausgestaltung erhalten: Zweiter Abschnitt Prüfung der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach durchgeführten Prüfungshandlungen ist in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit eine in mehrfacher Hinsicht politisch und politisch-operativ wirkungsvolle Abschlußentscheidung des strafprozessualen Prüfungsverfahrens.

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