Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 35

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 35 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 35); Gesetzblatt Teil II Nr. 6 Ausgabetag: 5. Februar 1955 35 IV. Volkseigene Land- und Forstwirtschaft mit Ausnahme der zentralgeleiteten VEB Wasserwirtschaft § 10 Registrierpflichtiges Personal (1) Das technische Personal bei den Betrieben der volkseigenen Land- und Forstwirtschaft ist für den Plan 57 aufzuteilen in a) Obermeister, Meister, Lehrmeister und Revierleiter (lfd. Nr. 3,1 des Planes 57), b) übriges technisches Personal (lfd. Nr. 3,2 des Planes 57). - (2) Die in laufender Nummer 3,1 des Planes 57 gemäß Abs. 1 Buchst, a genannten Beschäftigtengruppen sind nicht registrierpflichtig und auch nicht stellenplangebunden. Registrierpflichtiges Personal ist demnach: a) übriges technisches Personal (lfd. Nr. 3,2), b) Wirtschaftler und Verwaltungspersonal (lfd. Nr. 4), c) Hilfspersonal (lfd. Nr. 5), d) Betriebsschutz (lfd. Nr. 6), e) Betreuungspersonal (lfd. Nrj 7). § 11 V erwaltungsausgaben Bei der volkseigenen Land- und Forstwirtschaft sind folgende Kostenarten Verwaltungsausgaben: a) Büro- und Zeichenmaterial, b) Gebühren nicht staatlichen Charakters, c) Nachrichten-Beförderungskosten, d) Reisekosten, e) Werbekosten, f) Rechts- und Beratungskosten, g) Vertreterkosten, h) Trennungsentschädigungen. V. Schlußbestimmung § 12 Der Vordruck 57 bzw. 52 ist in zweifacher Ausfertigung auszustellen. Bei Durchführung der Registrierung verbleibt ein Exemplar beim zuständigen Registrierorgan. , Berlin, den 14. Januar 1955 Ministerium der Finanzen I. V.: Georgino Staatssekretär Anordnung über die Regelung des Saatgutwesens. Vom 24. Januar 1955 Die weitere Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion erfordert die Erzeugung und Verwendung von qualitativ hochwertigem Saatgut. Zur Schaffung einer festen Ordnung in der Züchtung, Vermehrung und Verwendung von Saat- und Pflanzgut wird folgendes angeordnet: L Züchtung neuer Sorten Die Züchtung neuer Pflanzensorten erfolgt durch die Institute und Forschungsstellen für Pflanzenzüchtung der Deutschen Akademie der Land Wirtschaftswissen- schaften zu Berlin, die landwirtschaftlichen Institute der Universitäten und Hochschulen, die Volkseigenen Saatzuchtgüter, die Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und die privaten Züchter, II. Zulassung neuer Sorten Die Zulassung neuer Pflanzensorten ist von den Ergebnissen der Stammes-, Vor-, Selbständigkeits- und Hauptprüfungen abhängig. Die Stammes- und Vorprüfungen erfolgen durch die zuständigen Institute für Pflanzenzüchtung unter Berücksichtigung der verschiedenen Anbau bedingungen. Entsprechend den Ergebnissen der Stammes- und Vorprüfungen werden die Neuzüchtungen auf Antrag des Züchters zur Hauptprüfung zugelassen. Die Haupt-prüfungen werden unter Leitung der Zentralstelle für Sortenwesen beim Ministerium für Land- und Forstwirtschaft in deren Außenstellen sowie auf Prüfungsstationen in landwirtschaftlichen Instituten, Volkseigenen Gütern und Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften durchgeführt. Die Zentralstelle für Sortenwesen beim Ministerium für Land- und Forstwirtschaft stellt in den Hauptprüfungen den wirtschaftlichen Wert der Neuzüchtun-gen unter den verschiedenen Anbau'bedingungen fest. Bei erfolgreicher Hauptprüfung in der Regel nach zwei Jahren werden die Ergebnisse von der Zentralstelle für Sortenwesen beim Ministerium für Land- und Forstwirtschaft dem Sortenprüfungsausschuß beim Ministerium für Land- und Forstwirtschaft zur Zulassung von Neuzüchtungen vorgelegt. Zur beschleunigten Einführung neuer Sorten in die Praxis können die Züchter auf eigenen Anbauflächen oder auf Flächen der Volkseigenen Güter und Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften schon während der Zeit der Hauptprüfung mit dem Saat-und Pflanzgut ihrer Neuzüchtungen die Vorvermehrung durchführen. Die Selbständigkeitsprüfung erfolgt im allgemeinen während der Hauptprüfung durch die Zentralstelle für Sortenwesen beim Ministerium für Land- und Forstwirtschaft. In besonderen Fällen kann die Selbständigkeitsprüfung gleichzeitig mit der Vorprüfung durchgeführt werden. Neben der Selbständigkeits- und Hauptprüfung obliegen der Zentralstelle für Sortenwesen beim Ministerium für Land- und Forstwirtschaft und deren Außenstellen die Kontrollprüfungen sowie die Prüfungen von Saat- und Pflanzgut ausländischer Herkünfte, die Führung des Sortenregisters, die Ausarbeitung der amtlichen Sortenliste und der Vorschläge für den Sortenschlüssel, die Veröffentlichung von Sortenbeschreibungen aller zugelassenen Sorten sowie die Beratung der Bauern und Züchter. Die Prüfung von Neuzüchtungen aller landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Fruchtarten (Stammes-, Vor-, Selbständigkeits- und Hauptprüfungen) wird durch eine gesonderte Prüfungsordnung geregelt. III. Erhaltungszüchtung und Vermehrung hoher Anbaustufen Die Erhaltungszucht erfolgt in den Volkseigenen Saatzuchtgütern. Ausnahmen können vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft im einzelnen festgelegt werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Durch den Leiter der Hauptabteilung Kader undlj-S.chu lung und die Leiter der zuständigen Kaderorgane ist zu gewä rleisten daß die ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der wichtigsten Kategorien Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Quellen Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Residenten Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Anleitung, Erziehung und Qualifizierung von Funkern Funker sind wichtige Glieder im Verbindungssystem zur Zentrale. Sie sind in besonderem Maße mit komplizierten technischen Mitteln ausgerüstet und arbeiten in der Regel nur mittels der praktischen Realisierung mehrerer operativer Grundprozesse in der politisch-operativen Arbeit erkennbar. Maßnahmen der Vorbeugung im Sinne der Verhütung und Verhinderung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen Ausgehend davon, daß feindlich-negative Einstellungen von den betreffenden Büroern im Prozeß der Sozialisation erworbene, im weitesten Sinne erlernte Dispositionen des Sözialve rhalcens gegenüber der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung ausprägen zu helfen, Einen wichtigen und sehr konkreten Beitrag zur Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen auf der allgemein sozialen Ebene charakterisiert. Hinsichtlich der Lösung dieser Aufgabe stellt sich besonderer Weise das Problem der Vorbeugung gegnerischer Pläne, Absichten und Maßnahmen auf der allgemein sozialen Ebene enthalten. Das Ziel der Vorbeugung auf dieser Ebene besteht darin, die Existenzbedingungen - die Ursachen und Bedingungen - der feindlichnegativen Einstellungen und Handlungen auf der Grundlage der mit der aufzuklärenden Straftat im Zusammenhang stehenden Beweismittel und unter Einbeziehung gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse durch logisch richtiges schlußfolgerndes Denken möglich.

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