Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 342

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 342 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 342); 342 Gesetzblatt Teil II Nr. 51 Ausgabetag: 24. September 1955 wurde, so ist der Tierhalter zur Verantwortung zu ziehen, wenn die Entdasselung nicht innerhalb von drei Tagen durchgeführt ist. Bekämpfung der Schweineläuse * § 8 (1) Jeder Halter von Schweinen ist verpflichtet, bei Feststellung von Schweineläusen diese durch geeignete Mittel zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. (2) Als Mittel zur Schweineläusebekämpfung sind die im Tierarzneimittelverzeichnis zugelassenen Mittel nach den beigegebenen Gebrauchsanweisungen anzuwenden. (3) Die Kosten der Vernichtung der Schweineläuse trägt der Tierhalter. In Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften ist in gleicher Weise wie im § 1 Abs. 3 dieser Anordnung zu verfahren. § 9 (1) Die im Tiergesundheitsdienst tätigen Tierärzte und die Mitarbeiter des zootechnischen Beratungsdienstes sind verpflichtet, die Halter von Schweinen bei der Bekämpfung der Schweineläuse anzuleiten. (2) Den im § 3 dieser Anordnung angeführten Seuchenkommissionen obliegt die Überprüfung der Durchführung der Bekämpfung der Schweineläuse. § 10 l Strafbestimmungen * (1) Wer als Verantwortlicher für die Entdasselung (§ 2) oder die Bekämpfung der Schweineläuse (§ 8) vorsätzlich oder fahrlässig den Vorschriften der §§ 1 und 8 dieser Anordnung zuwiderhandelt, wird mit einer Ordnungsstrafe bis zu 500 DM bestraft. (2) Ist die Zuwiderhandlung vorsätzlich begangen worden und ist damit zu rechnen, daß durch die Zuwiderhandlung ein großer Schaden entsteht, so kann in Ausnahmefällen eine Ordnungsstrafe bis zu 1000 DM verhängt werden. (3) Zuständig für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens ist der Rat des Kreises Veterinärwesen . (4) Für die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens und den Erlaß von Ordnungsstrafbescheiden sind die Vorschriften der Verordnung vom 3. Februar 1955 über die Festsetzung von Ordnungsstrafen und die Durchführung des Ordnungsstrafverfahrens (GBl. I S. 128) maßgebend. § 11 Inkrafttreten (1) Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 1955 in Kraft. (2) Die Anordnung vom 17. März 1952 zur Wiederaufnahme der Bekämpfung der Dasselfliege (GBl. S. 219) wird mit dem gleichen Tage aufgehoben. Berlin, den 12. September 1955 Ministerium für Land- und Forstwirtschaft R e i ch e lt , Minister Anordnung über die Behandlung der im Jahre 1953 annullierten Investitionsaufträge und über die Abdeckung der von der Deutschen Investitionsbank für solche Auf-i träge gewährten Sonderkredite. Vom 12. September 1955 Anläßlich der Umstellung des Investitionsplanes 1953 sind betriebliche Investitionspläne des Planjahres 1953 teilweise geändert und die Arbeiten an ursprünglich geplanten Vorhaben abgestoppt oder endgültig eingestellt worden. In diesem Zusammenhang mußten auch eine Anzahl von Verträgen über ursprünglich im Investitionsplan 1953 enthalten gewesene Ausrüstungsgegenstände ganz oder teilweise annulliert werden. Soweit die'Teile oder Gegenstände zwischenzeitlich einer Verwendung nicht zugeführt worden sind, wird zur Bereinigung der Investitions- und Umlaufmittelkonten, zur Abdeckung der Kredite und zur Verwertung der Teile oder Gegenstände folgendes angeordnet: I. 1. Die annullierten Aufträge für Ausrüstungen und die damit zusammenhängenden' Aufwendungen sind finanziert worden: a) durch Sonderkredite der Deutschen Investitionsbank an Hauptauftragnehmer oder in Ausnahmefällen an Investitionsträger; b) aus planmäßigen Investitionsmitteln des Auftraggebers (Investitionsträger); c) durch eigene Umlaufmittel des Hauptauftragnehmers oder seiner Zulieferanten, wenn Kreditanträge nicht gestellt oder nicht genehmigt wurden. 2. Der Finanzierung lagen zugrunde: a) materielle Werte (Material, teilfertige oder fertiggestellte Teile eigener oder fremder (kooperierter) Produktion sowie Werkzeuge, Modelle, Vorrichtungen und Lehren); b) immaterielle Werte (Projektierungs- und Ausführungsunterlagen) ; c) Aufwendungen für Konservierung, Einlagerung, Transport usw. 3. Die materiellen Werte befinden sich a) beim Auftraggeber (Investitionsträger); b) beim Hauptauftragnehmer oder bei seinem Zulieferanten; c) bei Dritten (eingelagert). 4. Die immateriellen Werte sind aktiviert a) beim Investitionsträger; b) beim Auftragnehmer. II. 1. Die Kreditnehmer werden verpflichtet, dem ursprünglichen Investitionsträger unter Angabe des bilanzierten Wertes zu melden, welche für die seinerzeitigen Investitionen bestimmt gewesenen Teile noch auf ihren eigenen oder fremden Lagern geführt werden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung und Bekämpfung feindlich-negativer Handlungen durch Staatssicherheit und die gesamte sozialistische Gesellschaft ist es daher unabdingbar, in die realen Wirkungszusam menhänge der Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu leiten und zu organisieren. Die Partei ist rechtzeitiger und umfassender über sich bildende Schwerpunkte von Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen als soziales und bis zu einem gewissen Grade auch als Einzelphänomen. Selbst im Einzelfall verlangt die Aufdeckung und Zurückdrängung, Neutralisierung Beseitigung der Ursachen und Bedingungen für das Zustandekommen derartiger Handlungen einzudringen. Die kriminologische Analyse des Zustandekommens feindlichnegativer Handlungen, ihrer Angriffsrichtungen, Erscheinungsformen. Begehungoweisen, der dabei angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen frühzeitig zu erkennen und unwirksam zu machen, Aus diesen Gründen ist es als eine ständige Aufgabe anzusehen, eins systematische Analyse der rategischen Lage des Imperialismus und der ihr entsprechenden aggressiven revanchistischen Politik des westdeutschen staatsmonopolistischen Kapitalismus und der daraus resultierenden raffinierteren feindlichen Tätigkeit der Geheimdienste und anderer Organisationen gegen die Deutsche Demokratische Republik und andere sozialistische Staaten oder gegen die Volksbewegung für Frieden und Demokratie in den kapitalistischen Ländern und demokratischen Nationalstaaten darstellen.

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