Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil ⅠⅠ 1955, Seite 332

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955, Seite 332 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, S. 332); 332 Gesetzblatt Teil II Nr. 49 Ausgabetag: 14. September 1955 Anlage zu vorstehender Anordnung Einstellungsvcrtrag Zwischen dem volkseigenen Einzelhandelsbetrieb (nachstehend „Betrieb“ genannt) vertreten durch den Direktor, Koll.: und dem Kollegen/der Kollegin: (nachstehend „Betriebsstättenleiter“ genannt) wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Der Kollege/die Kollegin übernimmt ab die Leitung einer Betriebsstätte als Betriebsstättenleiter. Die Entlohnung richtet sich nach der geltenden Vereinbarung über Löhne und Gehälter vom und der entsprechenden Nachträge vom Sie erfolgt nach der Gehaltsgruppe: Ortsklasse: und beträgt monatlich DM brutto. Für den Prämienleistungslohn sind die Prämienordnung vom und die entsprechenden Nachträge vom verbindlich. Für ie Regelung der Arbeitszeit, des Urlaubs- und die Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses gelten die gesetzlichen Bestimmungen. § 2 Der Direktor behält sich das Recht der Versetzung am Ort vor. § 3 Die Rechte und Pflichten des Betriebes sowie des Betriebsstättenleiters ergeben sich aus: 1. den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere aus a) der Anordnung vom 1. September 1955 über die Stellung, die Rechte und Pflichten der Betriebsstättenleiter der HO-Gaststätten und -Hotels (GBl. II S. 329), b) der Richtlinie vom 8. November 1954 zur Bekämpfung von Inventurdifferenzen, Warenverderb und Schwund im staatlichen Einzelhandel (Sonderdruck Nr. 42 des Gesetzblattes/Zentral-blattes in Verbindung mit der Anordnung vom 8. November 1954 zur Inkraftsetzung dieser Richtlinie GBl. S. 917), 2. den Weisungen übergeordneter Organe oder Mitarbeiter des Betriebes. Der Vertrag wird in zwei Exemplaren ausgefertigt. Die erste Ausfertigung verbleibt beim Betrieb, die zweite Ausfertigung erhält der Betriebsstättenleiter. Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Für Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertragsverhältnis ergeben, gilt der Sitz des Betriebes als vereinbarter Gerichtsstand. den 19 HO (Direktor) (Betriebsstättenleiter) Anordnung über die Änderung der Allgemeinen Lieferbedingungen für den Abschluß von Verträgen über Lederrohhäute und -feile. Vom 31. August 1955 Auf Grund des § 6 der Verordnung vom 6. Dezember 1951 über die Einführung des Allgemeinen Vertragssystems für Warenlieferungen in der volkseigenen und der ihr gleichgestellten Wirtschaft (GBl. S. 1141) wird im Einvernehmen mit den Ministerien für Leichtindustrie und für Lebensmittelindustrie folgendes angeordnet: § 1 Die Abschnitte V und VI der Anlage 1 (Teil A Qualitätsbestimmungen) der Bekanntmachung vom 29. Juni 1953 der Allgemeinen Lieferbedingungen für den Abschluß von Verträgen über Lederrohhäute und -feile zwischen Erfassungsorganen und Industrie (ZBi. S. 329) erhalten folgende Fassung: A = Qualitätsbestimmungen V. Getrocknete oder gesalzene Schweinehäute (ganze Häute oder Croupons einschließlich Zahmeberhäute) Sorte I = unbeschädigt Sorte II = beschädigt a) mit Schnitten, Löchern oder Narbenschäden, zugelassen bis fünf dieser Schäden, auch noch mit Läusebefall der Hautfläche; b) bis zu 10 °/o Brühschäden, auch noch mit Läusebefall der Hautfläche. Sorte III = stark beschädigt mit mehr Schäden als Sorte II. VI. Getrocknete oder gesalzene Abdeckerschwcinehäutc (einschließlich Abdecker-Zahmeberhäute) Sorte I = unbeschädigt Sorte II = beschädigt mit Schnitten, Löchern oder Narbenschäden, zugelassen bis fünf dieser Schäden, auch noch mit Läusebefall der Hautfläche. Sorte III = stark beschädigt mit mehr Schäden als Sorte II und Ferkelhäute unter 50 cm. § 2 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. September 1955 in Kraft. (2) Mit dem gleichen Tage treten die Bestimmungen der Abschnitte V und VI der Anlage 1 (Teil A Qualitätsbestimmung) der Bekanntmachung vom 29. Juni 1953 der Allgemeinen Lieferbedingungen für den Abschluß von Verträgen über Lederrohhäute und -feile zwischen Erfassungsorganen und Industrie außer Kraft. Berlin, den 31. August 1955 Staatssekretariat für Erfassung und Aufkauf landwirtschaftlicher Erzeugnisse Streit Staatssekretär;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠ 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1955. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ im Jahrgang 1955 beginnt mit der Nummer 1 auf Seite 1 am 10. Januar 1955 und endet mit der Nummer 64 auf Seite 448 vom 30. Dezember 1955. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠ von 1955 (GBl. DDR ⅠⅠ 1955, Nr. 1-64, S. 1-448 v. 10.1-30.12.1955).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu entscheiden, ob der Verdächtige durch den Untersuchungsführer mit dieser Maßnahme konfrontiert werden soll oder ob derartige Maßnahmen konspirativ durchgeführt werden müssen. Im Falle der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens besteht, in dem feindlichen oder anderen kriminellen Elementen ihre Straftaten zweifelsfrei nachgewiesen werden. Ein operativer Erfolg liegt auch dann vor, wenn im Rahmen der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und der Klärung von Vorkommnissen verschiedenen Bereichen der bewaffneten Organe festgestellten begünstigenden Bedingungen Mängel und Mißstände wurden in Zusammenarbeit mit der und den die führenden Diens teinheiten. Gewährleis tung der Sofortmeldepflicht an die sowie eines ständigen Informationsflusses zur Übermittlung neuer Erfahrungen und Erkenntnisse über Angriff srichtungen, Mittel und Methoden des Klassengegners Sicherheitserfordern isse, Gefahrenmomente und Schwerpunkte zu erkennen und zu eren; eine immer vollständige Kontrolle über Personen und Bereiche suszuübon, die im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen geführt; werden. Die in der gesellschaftlichen Front Zusammenzuschließenden Kräf- müssen sicherheitspolitisch befähigt werden, aktiver das Entstehen solcher Faktoren zu bekämpfen, die zu Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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